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Aufenthaltserlaubnis für Mitarbeitende (§ 18b Abs. 1 oder 2 AufenthG) & Forschende bzw. PhD (§ 18d AufenthG) der RWTH/FH Aachen

Wenn Sie mit einem Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Forscher an der RWTH/FH Aachen nach Deutschland erstmals einreisen, müssen Sie, nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro angemeldet haben, eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung/Forschung bei der Außenstelle des Ausländeramtes im SuperC beantragen.

Für den Fall, dass Sie sich schon länger im Bundesgebiet aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiums) oder Beschäftigung (z.B. Blaue Karte EU) oder Forschung besitzen und jetzt nach Aachen zur Aufnahme einer Beschäftigung an der RWTH/FH Aachen zugezogen sind, müssen Sie sich, nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro angemeldet haben, an die Infostelle des Ausländeramtes auf der 2. Etage im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 1, 52064 Aachen wenden und dort die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ihre Ausländerakte wird dann bei der Ausländerbehörde am vorherigen Wohnort angefordert.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter einer der folgenden Kategorien:

RWTH: „Aufenthaltsangelegenheiten/RWTH – Außenstelle SuperC“

oder

FH: „Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Fachhochschule Aachen“

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

Eine persönliche Vorsprache ist nur notwendig, sofern Sie eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) benötigen. 
Für diese Vorsprache können Sie sich ebenfalls online einen Termin unter dem Anliegen „Infostelle“ buchen. Somit werden lange Wartezeiten für Sie vermieden.

Online Termin buchen

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Gut zu wissen


Gebühren

100,00 € (Ersterteilung) - 93,00 € (Verlängerung)

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

- Antragsformular

- Reisepass

- Biometrisches Passbild

- Arbeitsvertrag

- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

- Letzten drei Gehaltsmitteilungen

- Nachweis Krankenversicherung

Die Unterlagen sind im Orginal vorzulegen.



Onlinedienstleistungen


Aufenthaltserlaubnis für Mitarbeitende (§ 18b Abs. 1 oder 2 AufenthG) & Forschende bzw. PhD (§ 18d AufenthG) der RWTH/FH Aachen

Wenn Sie mit einem Visum zur Aufnahme einer Beschäftigung als wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Forscher an der RWTH/FH Aachen nach Deutschland erstmals einreisen, müssen Sie, nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro angemeldet haben, eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung/Forschung bei der Außenstelle des Ausländeramtes im SuperC beantragen.

Für den Fall, dass Sie sich schon länger im Bundesgebiet aufhalten und eine Aufenthaltserlaubnis zum Studium (Bachelor-, Master- oder Promotionsstudiums) oder Beschäftigung (z.B. Blaue Karte EU) oder Forschung besitzen und jetzt nach Aachen zur Aufnahme einer Beschäftigung an der RWTH/FH Aachen zugezogen sind, müssen Sie sich, nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro angemeldet haben, an die Infostelle des Ausländeramtes auf der 2. Etage im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 1, 52064 Aachen wenden und dort die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ihre Ausländerakte wird dann bei der Ausländerbehörde am vorherigen Wohnort angefordert.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter einer der folgenden Kategorien:

RWTH: „Aufenthaltsangelegenheiten/RWTH – Außenstelle SuperC“

oder

FH: „Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Fachhochschule Aachen“

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Eine persönliche Vorsprache ist nur notwendig, sofern Sie eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) benötigen. 
Für diese Vorsprache können Sie sich ebenfalls online einen Termin unter dem Anliegen „Infostelle“ buchen. Somit werden lange Wartezeiten für Sie vermieden.

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- Reisepass

- Biometrisches Passbild

- Arbeitsvertrag

- Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis

- Letzten drei Gehaltsmitteilungen

- Nachweis Krankenversicherung

Die Unterlagen sind im Orginal vorzulegen.

100,00 € (Ersterteilung) - 93,00 € (Verlängerung)

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.

Forschende, PhD der RWTH Aachen, FH Aachen, Super C https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1254226/show
Aufenthaltsangelegenheiten III - Buchstaben: Mikf-Z
Hackländerstraße 1 52064 Aachen