Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag / Verlängerungantrag)
Wer sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, bedarf eines gültigen Aufenthaltstitels. Maßgeblich für die Erteilung und Verlängerung eines solchen ist der Aufenthaltszweck.
Das Aufenthaltsgesetz kennt folgende Aufenthaltszwecke:
- Ausbildung/Studium
- Erwerbstätigkeit
- Humanitäre, völkerrechtliche und politische Gründe
- Familiäre Gründe
Der Aufenthaltszweck muss anhand entsprechender Nachweise glaubhaft dargelegt werden.
Die Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels setzt grundsätzlich voraus, dass
- die Identität geklärt und die Passpflicht erfüllt ist,
- der Lebensunterhalt sichergestellt ist,
- die Einreise mit nationalem Visum für den beabsichtigten Aufenthaltszweck erfolgt ist
- kein Ausweisungsinteresse besteht und soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
Weitere Voraussetzungen ergeben sich gegebenenfalls aus dem jeweiligen Aufenthaltszweck, für den die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll.
Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter folgender Kategorie:
Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Verlängerung Aufenthalt
Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur notwendig, sofern Sie eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) benötigen.
Für diese Vorsprache können Sie sich ebenfalls online einen Termin unter dem Anliegen „Infostelle“ buchen. Somit werden lange Wartezeiten für Sie vermieden.
Online Termin buchen
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird bei der Terminvergabe ermittelt.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminbestätigung bekannt gegeben.
Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.