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Medizinische Behandlungen

Sollten Sie eine medizinische Behandlung in Deutschland durchführen wollen, ist es zwingend erforderlich ein Visum zur medizinischen Behandlung bei der jeweils zuständigen Deutschen Botschaft im Ausland zu beantragen. Touristenvisa, die von einer anderen Botschaft (z.B. Frankreich, Italien, Malta, etc.) ausgestellt wurden, können in Deutschland grundsätzlich nicht verlängert werden.

Für die Verlängerung des Visums ist es zwingend erforderlich, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums die Verlängerung beantragen. Im Falle einer stationären Behandlung muss hierüber ein entsprechendes Attest vorgelegt werden. Eine persönliche Vorsprache ist in diesem Fall nicht erforderlich, allerdings muss eine entsprechende Vollmacht des Antragstellers vorgelegt werden.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter folgender Kategorie:

„Aufenthaltsangelegenheiten/Einladung Visa/Medizinische Behandlung“

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

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Gut zu wissen


Gebühren

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird im Termin ermittelt.

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

  • Antragsformular
  • jeweils 1x biometrisches Passbild
  • ausführliches ärztliches Attest inklusive Diagnose und weiterer Behandlungsdauer, ggf. Behandlungsplan mit allen erforderlichen Terminen
  • Kostenübernahme des International Office über die Behandlungskosten
  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Kostenübernahme der Botschaft ODER Nachweis über private finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Mietvertrag und Nachweis, dass Miete beglichen wurde /Bescheinigung dass alle Personen im Gästehaus des Krankenhauses untergebracht wurden

Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.



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Kontakt

Infostelle
Hackländerstraße 1
52064 Aachen
E-Mail: auslaenderamt@staedteregion-aachen.de
Medizinische Behandlungen

Sollten Sie eine medizinische Behandlung in Deutschland durchführen wollen, ist es zwingend erforderlich ein Visum zur medizinischen Behandlung bei der jeweils zuständigen Deutschen Botschaft im Ausland zu beantragen. Touristenvisa, die von einer anderen Botschaft (z.B. Frankreich, Italien, Malta, etc.) ausgestellt wurden, können in Deutschland grundsätzlich nicht verlängert werden.

Für die Verlängerung des Visums ist es zwingend erforderlich, dass Sie rechtzeitig vor Ablauf des Visums die Verlängerung beantragen. Im Falle einer stationären Behandlung muss hierüber ein entsprechendes Attest vorgelegt werden. Eine persönliche Vorsprache ist in diesem Fall nicht erforderlich, allerdings muss eine entsprechende Vollmacht des Antragstellers vorgelegt werden.

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  • Nachweis einer gültigen Krankenversicherung
  • Kostenübernahme der Botschaft ODER Nachweis über private finanzielle Mittel zur Sicherung des Lebensunterhaltes
  • Mietvertrag und Nachweis, dass Miete beglichen wurde /Bescheinigung dass alle Personen im Gästehaus des Krankenhauses untergebracht wurden

Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird im Termin ermittelt.

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Verlängerung Visum Notfall, medizinische Behandlung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15004/show
Infostelle
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Telefon +49 241 5198-5600
Fax +49 241 5198-83306