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BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

Erdaufschlüsse z.B. für Gartenbrunnen (Anzeige)

Die Errichtung eines Brunnens (sog. Erdaufschluss) bedarf zumindest einer wasserrechtlichen Anzeige gemäß § 49 Wasserhaushaltsgesetz.

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Gut zu wissen


Gebühren

Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.


Benötigte Unterlagen

Die erforderlichen Antragsunterlagen sind aus dem zugehörigen Merkblatt zu entnehmen und in 2-facher Ausfertigung bei der Unteren Wasserbehörde einzureichen.



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