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Nachforschungserlaubnis
Wer Mess- und Suchgeräte, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden (z. B. Metalldetektoren oder Magnetangeln), auf Grundstücken oder in Gewässern verwenden möchte, benötigt hierfür eine Nachforschungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.
Nach einem persönlichen Beratungsgespräch beim LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland kann hierfür bei der Oberen Denkmalbehörde ein Antrag eingereicht werden.
Die Kontaktdaten der zuständigen Außenstelle des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege in Nideggen können unter folgendem Link abgerufen werden: Ansprechpersonen im LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
75,00 €
Benötigte Unterlagen
- Antrag in Textform
- Lageplan
Onlinedienstleistungen
Ansprechpartner/in
Wer Mess- und Suchgeräte, die geeignet sind, Bodendenkmäler aufzufinden (z. B. Metalldetektoren oder Magnetangeln), auf Grundstücken oder in Gewässern verwenden möchte, benötigt hierfür eine Nachforschungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.
Nach einem persönlichen Beratungsgespräch beim LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland kann hierfür bei der Oberen Denkmalbehörde ein Antrag eingereicht werden.
Die Kontaktdaten der zuständigen Außenstelle des LVR-Amtes für Bodendenkmalpflege in Nideggen können unter folgendem Link abgerufen werden: Ansprechpersonen im LVR-Amt für Bodendenkmalpflege im Rheinland - LVR-Amt für Bodendenkmalpflege
- Antrag in Textform
- Lageplan