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Bauantrag – Digitales Baugenehmigungsverfahren

Wenn Sie Ihren Bauantrag digital stellen möchten, füllen Sie (bzw. Ihr/Ihre Entwurfsverfasser_in) das Bauantragsformular, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden den Bauantrag online an die Bauaufsicht. 

 

Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung.

 

Hinweis:

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Bauanträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden erfolgt - wie bisher - auf dem Postweg.

 

Allgemeine Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Neben dem Bauantragsformular gegebenenfalls erforderliche Vordrucke:

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.




Bauantrag – Digitales Baugenehmigungsverfahren

Wenn Sie Ihren Bauantrag digital stellen möchten, füllen Sie (bzw. Ihr/Ihre Entwurfsverfasser_in) das Bauantragsformular, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden den Bauantrag online an die Bauaufsicht. 

 

Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung.

 

Hinweis:

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Bauanträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden erfolgt - wie bisher - auf dem Postweg.

 

Allgemeine Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.

Neben dem Bauantragsformular gegebenenfalls erforderliche Vordrucke:

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.

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Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Herr

Oliver

Esklavon

+49 241 5198-6336
oliver.esklavon@staedteregion-aachen.de

Frau

Hiltrud

Heinrichs

A 1007

+49 241 5198-6332
hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

Herr

Reiner

Paustenbach

A 1005

+49 241 5198-6338
reiner.paustenbach@staedteregion-aachen.de

Frau

Nina

Sistenich

A 1006

+49 241 5198-6339
nina.sistenich@staedteregion-aachen.de

Frau

Claudia

Strauch

A 1005

+49 241 5198-6337
claudia.strauch@staedteregion-aachen.de