Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Außerbetriebsetzung (Abmeldung)
Sie haben die Möglichkeit das Fahrzeug über das IKFz-Portal online oder persönlich beim Straßenverkehrsamt außer Betrieb zu setzen (abzumelden).
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
- Bei Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Fahrzeugdiebstahls sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder bei einem noch zugelassenen Fahrzeug – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
- Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Zulassung Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de 52146 Würselen
Außerbetriebsetzung (Abmeldung) Auto abmelden Abmeldung KFZ Außerbetriebsetzung, Online Abmeldung, Online Außerbetriebsetzung, Verschrottung, Abmeldung bei Diebstahl Fahrzeug, Abmeldung bei Diebstahl Auto
Sie haben die Möglichkeit das Fahrzeug über das IKFz-Portal online oder persönlich beim Straßenverkehrsamt außer Betrieb zu setzen (abzumelden).
- Bei Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Fahrzeugdiebstahls sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Diebstahlanzeige der Polizei
- Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung sind vorzulegen:
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Kennzeichenschilder bei einem noch zugelassenen Fahrzeug – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
- Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
- Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben.
Bürgerservice Zulassung
001 Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
+49 241 5198-6500
+49 241 5198-80651
info.stva@staedteregion-aachen.de