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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeugs (Abmeldung)

Kurzbeschreibung

 

Beschreibung

Diese Dienstleistung umfasst die Abmeldung (Außerbetriebsetzung) eines zugelassenen Fahrzeugs bei der zuständigen Zulassungsstelle.

Die Zulassung können Sie auch online über das i-Kfz-Portal des Straßenverkehrsamtes der StädteRegion Aachen durchführen.

Weitere Informationen finden Sie bei uns oder auf der Website des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr.

Selbstverständlich können Sie uns auch gerne weiterhin persönlich im Straßenverkehrsamt besuchen. Nutzen Sie dazu unsere Online-Terminvereinbarung oder wenden Sie sich an unsere Information.

Hinweise zur Online-Abmeldung/Online-Außerbetriebsetzung:

1. i-Kfz-Portal der StädteRegion Aachen aufrufen.
2. Kfz-Kennzeichen des Fahrzeugs in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
3. Sicherheitscode der Zulassungsbescheinigung Teil I freilegen.
4. Verdeckung der Stempelplaketten auf dem Kfz-Kennzeichen abziehen (Achtung: Sobald die Sicherheitscodes freigelegt sind, ist das Kfz-Kennzeichen ungültig und das Fahrzeug darf nicht mehr am Straßenverkehr teilnehmen).
5. Freigelegte Sicherheitscodes in die Antragsmaske des i-Kfz-Portals eingeben.
6. Ggf. Kennzeichen reservieren, falls eine spätere Wiederzulassung des Fahrzeugs mit demselben Kennzeichen im selben Zulassungsbezirk gewünscht wird.
7. Antragsdaten werden automatisiert validiert.
8. Zahlung der Gebühr über ein ePayment-System, Zahlungsart kann je nach zuständiger Zulassungsbehörde variieren.
9. Eingaben und Antragstellung bestätigen.
10. Antrag wird in Echtzeit automatisiert geprüft.
11. Bestätigung der Außerbetriebsetzung sofort online abrufbar.
12. Die Zulassungsbehörde versendet ein Informationsschreiben über die Außerbetriebsetzung per Post an die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeicherte Adresse der Halterin oder des Halters.

Wird einer der Schritte nicht positiv abgeschlossen, wenden Sie sich bitte an unsere Zulassungsstelle.

 

  • Bei Außerbetriebsetzung eines zugelassenen Fahrzeugs sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Kennzeichenschilder – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
  • Bei Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Fahrzeugdiebstahls sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Diebstahlanzeige der Polizei

  • Bei der Abmeldung/Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges wegen Verschrottung sind vorzulegen:
    • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
    • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
    • Kennzeichenschilder bei einem noch zugelassenen Fahrzeug – die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
    • Verwertungsnachweis eines zertifizierten Verwertungsbetriebes
    • Wenn das Fahrzeug im Ausland verschrottet wird, ist eine dementsprechende Erklärung über den Verbleib am Schalter abzugeben
Name Typ Kosten Beschreibung
Abmeldung online Gebuehr 2,70 EUR Zusammensetzung der Kosten: Zul.-Gebühr: 2,10 € KBA-Gebühr: 0,60 €
Abmeldung vor Ort Gebuehr 16,80 EUR Zusammensetzung der Kosten: Zul.-Gebühr: 15,90 € je Klebesiegel: 0,30 € KBA-Gebühr: 0,60 €

Lastschriftverfahren

Bargeldzahlung

Bargeldlose Zahlung

Zuständige Einrichtungen