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Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Bildungsangebote für Neuzugewanderte

Angebotstitel: Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE)
Institution: Internationaler Bund
Ort: Alsdorf
Einrichtung: Betriebsstätte Alsdorf, Businesspark Alsdorf, Joseph-von-Fraunhofer-Str. 3 d, 52477 Alsdorf
Art des Angebots: Berufsausbildung
Altersgruppe: Jugendliche und Junge Erwachsene
Vorausgesetzte Deutschkenntnisse: relativ gute bis gute (B1, B2)
Aufenthaltsrechtliche Voraussetzungen: Aufenthaltserlaubnis, Anerkannte Flüchtlinge, Asylbewerber/innen mit guter Bleibeperspektive
Angebotsbeschreibung: In der Berufsausbildung nach dem kooperativen Modell wird zusätzlich zum Ausbildungsvertrag ein Kooperationsvertrag mit einem geeigneten Ausbildungsbetrieb abgeschlossen, der dann die fachpraktische Ausbildung übernimmt. Im Rahmen der dualen Ausbildung besuchen unsere Auszubildenden den Unterricht im Berufskolleg. Ergänzend sichern wir im Stütz- und Förderunterricht die fachtheoretischen und allgemeinbildenden Kenntnisse. Durch ergänzende sozialpädagogische Begleitung fördern wir die beruflichen und sozialen Handlungskompetenzen unserer Auszubildenden. Dabei streben wir nach dem ersten Ausbildungsjahr den Übergang in eine betriebliche Ausbildung an. Die Auszubildenden erhalten eine monatliche Ausbildungsvergütung und Urlaub nach den gesetzlichen Bestimmungen.
Zielgruppe: Ausbildungsreife, aber lernbeeinträchtigte und/oder sozial benachteiligte Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben
Rechtskreis: SGB II, SGB III
Kapazität: keine Angabe
Termine + Öffnungszeiten: Vollzeit
Kontakt: Rüdiger Luster
Telefonnummer: (02404) 67782-16
E-Mail: ruediger.luster@internationaler-bund.de
Internet: www.internationaler-bund.de
Kosten: Für die Teilnehmer/innen kostenlos
Sonstiges: Die Prüfung der individuellen Teilnahmevoraussetzungen und eine entsprechende Zuweisung erfolgen ausschließlich über die Agentur für Arbeit. Anerkannte Flüchtlinge, Asylberechtigte sowie subsidiär Schutzbedürftige und Personen mit Aufenthaltserlaubnissen nach §§ 23 I, II, IV, 23 a und §§ 25 a und b AufenthG haben ohne Voraufenthaltsdauer Anspruch auf die Maßnahme. Mindestvoraussetzungen: Asylbewerber aus Ländern mit guter Bleibeperspektive (Syrien, Irak, Iran, Somalia, Eritrea).

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