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Bauantrag – Digitales Baugenehmigungsverfahren

Beschreibung

AKTUELLER HINWEIS ZUR UMSTELLUNG AUF EINE NEUE BAUPLATTFORM:

Das digitale Genehmigungsverfahren wird auf eine neue Plattform (ITeBAU 2.0 bzw. Dalux) umgestellt. Eine digitale Antragstellung ist daher von Freitag, 05.12.2025 voraussichtlich bis einschließlich Montag, 08.12.2025 nicht möglich. Die Antragsassistenten sind voraussichtlich ab dem 09.12.2025 wieder verfügbar.

Bei laufenden digitalen Bauprojekten erhalten die Beteiligten nach erfolgreicher Umstellung eine E-Mail mit einem Link zur neuen Bauplattform, für welche eine Registrierung nötig ist. Auf der Bauplattform befinden sich die bisher ausgetauschten Dateien und es können ab Erhalt des Links neue Unterlagen hochgeladen werden. In der alten Plattform dürfen dann keine weiteren Dateien mehr hochgeladen werden, da eine Übermittlung an die Bauaufsicht nicht sichergestellt ist.

Ein Schulungsvideo finden Sie unter folgendem Link: virtuelles Bauamt ITeBAU | GoToStage.com

Bei Fragen steht Ihnen Frau Stärk unter +49241 5198-6318 gerne zur Verfügung.

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Wenn Sie Ihren Bauantrag digital stellen möchten, füllen Sie (bzw. Ihr/Ihre Entwurfsverfasser_in) das Bauantragsformular, welches unten auf dieser Seite zu finden ist, online aus, fügen die erforderlichen Bauvorlagen an und senden den Bauantrag online an die Bauaufsicht. 

 

Erläuterungen zum Ablauf des weiteren Verfahrens finden Sie unter Untere Bauaufsicht - Digitale Antragstellung.

 

Hinweis:

Natürlich haben Sie auch weiterhin die Möglichkeit, Ihre Bauanträge postalisch einzureichen. Diese Anträge werden in der E-Poststelle gescannt und ebenso wie die digitalen Anträge komplett über das Fachverfahren und die Bauplattform digital bearbeitet. Sämtlicher Schriftverkehr mit der Bauherrschaft und den Entwurfsverfassenden erfolgt - wie bisher - auf dem Postweg.

 

Allgemeine Informationen zum Baugenehmigungsverfahren finden Sie hier.

Neben dem Bauantragsformular gegebenenfalls erforderliche Vordrucke:

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen