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Bauantrag – Analoges Baugenehmigungsverfahren
Das Baugenehmigungsverfahren ist als Teil des Bauordnungsrechts in der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt.
Eine Baugenehmigung ist nach diesen Vorschriften grundsätzlich erforderlich bei
- der Errichtung,
- der Änderung und
- der Nutzungsänderung
von Anlagen (vgl. § 60 BauO NRW).
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in den §§ 61, 62, 63, 78 und 79 BauO NRW gelistet.
Informieren Sie sich möglichst frühzeitig bei der Bauaufsicht, ob Ihr geplantes Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist bzw. welches Verfahren für Ihr geplantes Bauvorhaben durchzuführen ist:
Das Vereinfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW ist das Regelverfahren. Es wird für die Errichtung und Änderung sowie für Nutzungsänderungen von Vorhaben mit Ausnahme von großen Sonderbauten durchgeführt.
Ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von großen Sonderbauten durchgeführt. Es werden alle öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften geprüft.
Sollen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehrere Gebäude in sehr ähnlicher Art (serielle Bauvorhaben) errichtet werden, besteht die Möglichkeit einer referentiellen Baugenehmigung nach § 66 Abs. 5 BauO NRW.
Mit baugenehmigungsungspflichtigen Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung schriftlich erteilt worden ist.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau:
- Gemarkung Konzen: Herr Esklavon
- Übrige Gemarkungen: Frau Strauch
Roetgen: Frau Heinrichs
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Heinrichs
- Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid: Herr Paustenbach
- Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch: Frau Sistenich
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
Antragsvordrucke (neu seit 21.01.2022):
- Bauantrag vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Bauantrag Baugenehmigungsverfahren (großer Sonderbau)
- Anzeige des Bezugsgebäudes im referenziellen Baugenehmigungsverfahren
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Statistikbogen
Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.
Die Bauberatung leistet hier gerne Hilfestellung.
Das Baugenehmigungsverfahren ist als Teil des Bauordnungsrechts in der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt.
Eine Baugenehmigung ist nach diesen Vorschriften grundsätzlich erforderlich bei
- der Errichtung,
- der Änderung und
- der Nutzungsänderung
von Anlagen (vgl. § 60 BauO NRW).
Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in den §§ 61, 62, 63, 78 und 79 BauO NRW gelistet.
Informieren Sie sich möglichst frühzeitig bei der Bauaufsicht, ob Ihr geplantes Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist bzw. welches Verfahren für Ihr geplantes Bauvorhaben durchzuführen ist:
Das Vereinfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW ist das Regelverfahren. Es wird für die Errichtung und Änderung sowie für Nutzungsänderungen von Vorhaben mit Ausnahme von großen Sonderbauten durchgeführt.
Ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von großen Sonderbauten durchgeführt. Es werden alle öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften geprüft.
Sollen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehrere Gebäude in sehr ähnlicher Art (serielle Bauvorhaben) errichtet werden, besteht die Möglichkeit einer referentiellen Baugenehmigung nach § 66 Abs. 5 BauO NRW.
Mit baugenehmigungsungspflichtigen Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung schriftlich erteilt worden ist.
Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.
Monschau:
- Gemarkung Konzen: Herr Esklavon
- Übrige Gemarkungen: Frau Strauch
Roetgen: Frau Heinrichs
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Heinrichs
- Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid: Herr Paustenbach
- Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch: Frau Sistenich
Antragsvordrucke (neu seit 21.01.2022):
- Bauantrag vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren
- Bauantrag Baugenehmigungsverfahren (großer Sonderbau)
- Anzeige des Bezugsgebäudes im referenziellen Baugenehmigungsverfahren
- Baubeschreibung
- Betriebsbeschreibung gewerbliche Anlage
- Betriebsbeschreibung land- und forstwirtschaftliche Anlagen
- Antrag auf Abweichung, Ausnahme und Befreiung
- Statistikbogen
Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.
Die Bauberatung leistet hier gerne Hilfestellung.
Herr
Oliver
Esklavon
Frau
Hiltrud
Heinrichs
A 1007
Herr
Reiner
Paustenbach
A 1005
Frau
Nina
Sistenich
A 1006
Frau
Claudia
Strauch
A 1005