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Bauberatung
In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von den technischen Sachbearbeitern der Bauaufsicht zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.
In erster Linie erfolgt eine Beratung zu
- bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
- der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
- der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
- zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
- zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.
Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.
Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.
Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.
Eine Bauberatung kann während der Sprechzeiten (montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr) oder nach Vereinbarung in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich kann eine Bauberatung in den Rathäusern der Stadt Monschau sowie der Gemeinden Roetgen und Simmerath wahrgenommen werden. In Simmerath und Monschau finden diese jeden Dienstag zwischen 14.00 und 15.30 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Verfügung.
Monschau:
- Gemarkung Konzen: Herr Esklavon
- Übrige Gemarkungen: Frau Strauch
Roetgen: Frau Heinrichs
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Heinrichs
- Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid: Herr Paustenbach
- Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch: Frau Sistenich
In der Bauberatung werden Auskunftsersuchende von den technischen Sachbearbeitern der Bauaufsicht zu öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften beraten.
In erster Linie erfolgt eine Beratung zu
- bauaufsichtlichen Antragsverfahren (Bauantrag, Antrag auf Vorbescheid, Antrag auf Abgeschlossenheit, Antrag auf Grundstücksteilung etc.),
- der Baugenehmigungspflichtigkeit baulicher Anlagen und Maßnahmen,
- der Errichtung/Änderung beziehungsweise Nutzungsänderung baulicher Anlagen, wie beispielsweise von Gebäuden, Garagen etc.
- zu Verfahrensschritten und Ansprechpartnern beteiligter Behörden sowie
- zu Unterlagen/Bauvorlagen für Antragsverfahren.
Eine Beratung ist wesentlich auf den Umfang der Angaben und Informationen der Auskunftsersuchenden angewiesen. Für ein Beratungsgespräch kann es daher sinnvoll sein, vorab telefonisch zu klären, welche Unterlagen mitzubringen sind.
Im Einzelfall kann ein geplantes Bauvorhaben näher erörtert und konkretisiert werden, so dass die Auskunftsersuchenden Hinweise und Entscheidungshilfen für ein durchzuführendes Antragsverfahren erhalten.
Eine Gewähr, dass die Beratung vollständig und umfassend ist, kann jedoch nicht gegeben werden.
Eine umfassende und abschließende/rechtsverbindliche Entscheidung mit Bindungswirkung über ein Bauvorhaben kann nur in einem Bauvorbescheidsverfahren (§ 77 BauO NRW) oder einem Baugenehmigungsverfahren (§§ 60, 64 BauO NRW) getroffen werden.
Auskünfte und Beratungen in privatrechtlichen Fragen wie z.B. zum Nachbarrecht werden nicht erteilt.
Beschwerden z.B. von Nachbarn zu einer aktuellen Bebauung o.ä., werden nur schriftlich entgegengenommen.
Eine Bauberatung kann während der Sprechzeiten (montags, mittwochs und donnerstags von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr, sowie mittwochs von 14.00 bis 17.00 Uhr) oder nach Vereinbarung in Anspruch genommen werden.
Zusätzlich kann eine Bauberatung in den Rathäusern der Stadt Monschau sowie der Gemeinden Roetgen und Simmerath wahrgenommen werden. In Simmerath und Monschau finden diese jeden Dienstag zwischen 14.00 und 15.30 Uhr statt. Eine vorherige Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Gemeinde Roetgen ermöglicht die Bürgersprechstunde alle zwei Wochen (gerade Kalenderwochen), ebenfalls dienstags, zwischen 14.00 und 15.30 Uhr nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Termine können telefonisch (02471-1830 oder 02471-1895) oder per Mail vereinbart werden (sabine.frings@roetgen.de oder nicole.braun@roetgen.de).
Bei Fragen oder zur Terminvereinbarung stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Verfügung.
Monschau:
- Gemarkung Konzen: Herr Esklavon
- Übrige Gemarkungen: Frau Strauch
Roetgen: Frau Heinrichs
Simmerath:
- Gemarkung Lammersdorf: Frau Heinrichs
- Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid: Herr Paustenbach
- Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch: Frau Sistenich
Die Bauberatung ist gebührenfrei.
Baurecht, Baurechtsberatung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10977/showHerr
Oliver
Esklavon
Frau
Hiltrud
Heinrichs
A 1007
Herr
Reiner
Paustenbach
A 1005
Frau
Nina
Sistenich
A 1006
Frau
Claudia
Strauch
A 1005