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Bauaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden

Bei der oberen Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen können Eingaben und Beschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen eingereicht werden, wenn sie baurechtlichen Bezug haben. Die obere Bauaufsichtsbehörde prüft im Rahmen der Sonderaufsicht die beanstandeten Sachverhalte auf Recht- und Zweckmäßigkeit der von der unteren Bauaufsichtsbehörde getroffenen Entscheidungen.


Eine weitere Aufgabe der oberen Bauaufsichtsbehörde ist die Geschäftsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden, die sich auf alle Sachentscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörde erstrecken kann. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf dem Bereich der Sonderbauten (z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen). Hier wird besonders kontrolliert, ob die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt werden.

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Gut zu wissen


Gebühren

Leistungen sind gebührenfrei.



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Bauaufsicht über die unteren Bauaufsichtsbehörden

Bei der oberen Bauaufsichtsbehörde der StädteRegion Aachen können Eingaben und Beschwerden über die unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Herzogenrath, Stolberg und Würselen eingereicht werden, wenn sie baurechtlichen Bezug haben. Die obere Bauaufsichtsbehörde prüft im Rahmen der Sonderaufsicht die beanstandeten Sachverhalte auf Recht- und Zweckmäßigkeit der von der unteren Bauaufsichtsbehörde getroffenen Entscheidungen.


Eine weitere Aufgabe der oberen Bauaufsichtsbehörde ist die Geschäftsprüfung der unteren Bauaufsichtsbehörden, die sich auf alle Sachentscheidungen der unteren Bauaufsichtsbehörde erstrecken kann. Der Schwerpunkt liegt derzeit auf dem Bereich der Sonderbauten (z. B. Verkaufsstätten, Versammlungsstätten, Schulen). Hier wird besonders kontrolliert, ob die gesetzlich vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen durchgeführt werden.

Leistungen sind gebührenfrei.

Fachaufsicht, Petionen, Eingaben, Beschwerden, Geschäftsprüfungen https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10990/show
Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon 0241 5198-6301
Fax 0241 5198-80630

Frau

Malcher

A 1010

+49 241 5198-6316

Frau

Kustrin

A 1007

+49 241 5198-6312