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Grabungserlaubnis
Wer in Bereichen, in denen Bodendenkmäler gefunden wurden oder vermutet werden, Arbeiten im Boden (z. B. bei der Errichtung von Gebäuden, beim Straßenbau oder bei der Verlegung von Versorgungsleitungen) durchführen möchte, benötigt hierfür eine Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
50,00 € bis 500,00 € (abhängig vom Umfang der archäologischen Maßnahme)
Benötigte Unterlagen
Zur Beantragung einer Grabungserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:
- Antrag in Textform mit Grundstücksbezeichnung (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)
- Lageplan mit Kennzeichnung der Grabungsfläche
- Grabungskonzept einer Fachfirma
- Übersichtsplan