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Grabungserlaubnis

Wer in Bereichen, in denen Bodendenkmäler gefunden wurden oder vermutet werden, Arbeiten im Boden (z. B. bei der Errichtung von Gebäuden, beim Straßenbau oder bei der Verlegung von Versorgungsleitungen) durchführen möchte, benötigt hierfür eine Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

50,00 € bis 500,00 € (abhängig vom Umfang der archäologischen Maßnahme)


Benötigte Unterlagen

Zur Beantragung einer Grabungserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antrag in Textform mit Grundstücksbezeichnung (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)
  2. Lageplan mit Kennzeichnung der Grabungsfläche
  3. Grabungskonzept einer Fachfirma
  4. Übersichtsplan



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Kontakt

Bauaufsicht
Zollernstraße 10
52070 Aachen
E-Mail: bauordnungsamt@staedteregion-aachen.de

Ansprechpartner/in

Grabungserlaubnis

Wer in Bereichen, in denen Bodendenkmäler gefunden wurden oder vermutet werden, Arbeiten im Boden (z. B. bei der Errichtung von Gebäuden, beim Straßenbau oder bei der Verlegung von Versorgungsleitungen) durchführen möchte, benötigt hierfür eine Grabungserlaubnis der Oberen Denkmalbehörde.

Zur Beantragung einer Grabungserlaubnis sind folgende Unterlagen erforderlich:

  1. Antrag in Textform mit Grundstücksbezeichnung (Straße, Gemarkung, Flur, Flurstück)
  2. Lageplan mit Kennzeichnung der Grabungsfläche
  3. Grabungskonzept einer Fachfirma
  4. Übersichtsplan

50,00 € bis 500,00 € (abhängig vom Umfang der archäologischen Maßnahme)

Bodendenkmal, Ausgrabung, Bergung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10993/show
Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Frau

Meyer

A 1005

+49 241 5198-6317