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Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Neuschaffung oder Erwerb vorhandenen Wohnraums (Eigenheim oder Eigentumswohnung)

Die Fördermittel für 2023 sind ausgeschöpft!

Voraussichtlich im März 2024 werden die Fördervorschriften für 2024 modifiziert und neue Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, so dass auch dann erst wieder rechtssichere Beratungen/Bewilligungen möglich wären.

 

Beratungstermine können daher auch erst ab Mitte März angeboten werden. 

Vorsorglich wird auch jetzt schon darauf hinweisen, dass - aufgrund der starken Nachfrage nach öffentlichen Förderdarlehen - bei der Beantwortungen von Anfragen erhebliche zeitliche Verzögerungen zu erwarten sind.

________________________________________

Was wird gefördert?
Das Land NRW fördert zur Selbstnutzung die Neuschaffung oder den Bestandserwerb von

  • Eigenheimen und
  • Eigentumswohnungen

durch Neubau oder auch Nutzungsänderung eines Gebäudes. Zweite Wohnungen im Eigenheim werden nicht gefördert.

Immobilien können auch gefördert werden, wenn sie als Ersterwerb von einem Bauträger erworben werden.

Gefördert werden allerdings nur solche (baurechtlich genehmigte) Objekte, die die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleisten.

Für Beratungen stehen Ihnen die nebenstehenden Sachbearbeitenden (Kontaktdaten siehe rechts) - während der Servicezeiten (mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr) - telefonisch sehr gerne zur Verfügung.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Nutzen Sie vorab dazu 

  1. den Chancenprüfer der NRW Bank ( www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/ ) und
  2. halten alle entsprechenden Angaben und Unterlagen nach der "Checkliste Alles dabei?" bereit (siehe unten).

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen und Angaben keine Aussage zu einer evtl. Förderfähigkeit getroffen werden kann und auch keine Beratungstermine vergeben werden.

 

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (Einkommensgruppe A oder  B). 

Eine Förderung ist u.a. nur zulässig, wenn die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.

Eigenleistungsanteil:
Die Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten erbracht werden, durch

  • eigene Geldmittel,
  • den Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks oder
  • den Wert von Selbsthilfeleistungen (glaubhaft zu machen durch schriftliche Erklärung).

Gesamtkosten sind der Kaufpreis (zuzüglich der Kosten für eine evtl. geplante Modernisierung) bzw. die Kosten des Baugrundstücks, die Baukosten und die einschlägigen Nebenkosten. 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundpauschale des Darlehen ist abhängig davon, in welcher Kostenkategorie sich die Gemeinde/Stadt befindet.
Weitere Zusatzdarlehen können gewährt werden, z.B. ein Familienbonus je Kind oder je schwerbehinderter Person, für Barrierefreiheit, BEG Effizienzhaus 40 ...

Ergänzungsdarlehen:
Sofern zur Deckung der Gesamtkosten kein dinglich gesichertes Darlehen realisiert werden kann, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Ergänzungsdarlehens zwischen 2.000 Euro und max. 50.000 Euro.

Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in den Wohnraumförderbestimmungen NRW 2023 bzw. ab 2024 in der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024).


Hinweis:

Neben dem hier dargestellten Förderprogramm „Wohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum – Neubau, Ersterwerb“ bietet die NRW.Bank ein weiteres Förderprogramm „NRW.Bank-Wohneigentum“ an, welches über Ihre Hausbank in Anspruch zu nehmen wäre.

Dieses Förderprogramm kann für folgende Personengruppen interessant sein:

  1. für Interessenten/Antragsteller, die die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung überschreiten und ggf. in die höheren Einkommensgrenzen des "Förderprogramms NRW.BANK.Wohneigentum" fallen und/oder
  2. für Interessenten/Antragsteller der öffentlichen Wohnraumförderung als ggf. weiteres Förderdarlehen zur Gesamtfinanzierung in Kombination mit den Mitteln der Wohnraumförderung.

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank  (NRW.BANK.Wohneigentum)



Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Ein Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenshöhe, jedoch mindestens 350 EUR).

Hinweis: Bei Rücknahme oder auch Versagung/Ablehnung eines Antrags wird eine entsprechend reduzierte Gebühr erhoben (Gebührengesetz NRW).


Benötigte Unterlagen

  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich der dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen nachgefordert.



Onlinedienstleistungen


Kontakt

Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Neuschaffung oder Erwerb vorhandenen Wohnraums (Eigenheim oder Eigentumswohnung)

Die Fördermittel für 2023 sind ausgeschöpft!

Voraussichtlich im März 2024 werden die Fördervorschriften für 2024 modifiziert und neue Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, so dass auch dann erst wieder rechtssichere Beratungen/Bewilligungen möglich wären.

 

Beratungstermine können daher auch erst ab Mitte März angeboten werden. 

Vorsorglich wird auch jetzt schon darauf hinweisen, dass - aufgrund der starken Nachfrage nach öffentlichen Förderdarlehen - bei der Beantwortungen von Anfragen erhebliche zeitliche Verzögerungen zu erwarten sind.

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Was wird gefördert?
Das Land NRW fördert zur Selbstnutzung die Neuschaffung oder den Bestandserwerb von

  • Eigenheimen und
  • Eigentumswohnungen

durch Neubau oder auch Nutzungsänderung eines Gebäudes. Zweite Wohnungen im Eigenheim werden nicht gefördert.

Immobilien können auch gefördert werden, wenn sie als Ersterwerb von einem Bauträger erworben werden.

Gefördert werden allerdings nur solche (baurechtlich genehmigte) Objekte, die die Entfaltung eines gesunden Zusammenlebens aller Haushaltsangehörigen sowie eine angemessene Wohnraumversorgung gewährleisten.

Für Beratungen stehen Ihnen die nebenstehenden Sachbearbeitenden (Kontaktdaten siehe rechts) - während der Servicezeiten (mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr) - telefonisch sehr gerne zur Verfügung.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Vereinbarung möglich.

Nutzen Sie vorab dazu 

  1. den Chancenprüfer der NRW Bank ( www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/ ) und
  2. halten alle entsprechenden Angaben und Unterlagen nach der "Checkliste Alles dabei?" bereit (siehe unten).

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen und Angaben keine Aussage zu einer evtl. Förderfähigkeit getroffen werden kann und auch keine Beratungstermine vergeben werden.

 

Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Haushalte (auch Lebensgemeinschaften), die bestimmte Einkommensgrenzen einhalten (Einkommensgruppe A oder  B). 

Eine Förderung ist u.a. nur zulässig, wenn die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.

Eigenleistungsanteil:
Die Eigenleistung muss mindestens in Höhe von 7,5 % der Gesamtkosten erbracht werden, durch

  • eigene Geldmittel,
  • den Wert des nicht durch Fremdmittel finanzierten Baugrundstücks oder
  • den Wert von Selbsthilfeleistungen (glaubhaft zu machen durch schriftliche Erklärung).

Gesamtkosten sind der Kaufpreis (zuzüglich der Kosten für eine evtl. geplante Modernisierung) bzw. die Kosten des Baugrundstücks, die Baukosten und die einschlägigen Nebenkosten. 

Wie hoch ist die Förderung?
Die Grundpauschale des Darlehen ist abhängig davon, in welcher Kostenkategorie sich die Gemeinde/Stadt befindet.
Weitere Zusatzdarlehen können gewährt werden, z.B. ein Familienbonus je Kind oder je schwerbehinderter Person, für Barrierefreiheit, BEG Effizienzhaus 40 ...

Ergänzungsdarlehen:
Sofern zur Deckung der Gesamtkosten kein dinglich gesichertes Darlehen realisiert werden kann, besteht die Möglichkeit der Beantragung eines Ergänzungsdarlehens zwischen 2.000 Euro und max. 50.000 Euro.

Förderkonditionen:
Nähere Angaben hierzu finden Sie in den Wohnraumförderbestimmungen NRW 2023 bzw. ab 2024 in der Förderrichtlinie öffentliches Wohnen NRW 2024 (FRL öff Wohnen NRW 2024).


Hinweis:

Neben dem hier dargestellten Förderprogramm „Wohnraumförderung selbstgenutztes Wohneigentum – Neubau, Ersterwerb“ bietet die NRW.Bank ein weiteres Förderprogramm „NRW.Bank-Wohneigentum“ an, welches über Ihre Hausbank in Anspruch zu nehmen wäre.

Dieses Förderprogramm kann für folgende Personengruppen interessant sein:

  1. für Interessenten/Antragsteller, die die Einkommensgrenzen der Wohnraumförderung überschreiten und ggf. in die höheren Einkommensgrenzen des "Förderprogramms NRW.BANK.Wohneigentum" fallen und/oder
  2. für Interessenten/Antragsteller der öffentlichen Wohnraumförderung als ggf. weiteres Förderdarlehen zur Gesamtfinanzierung in Kombination mit den Mitteln der Wohnraumförderung.

Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite der NRW.Bank  (NRW.BANK.Wohneigentum)



  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich der dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden einzelfallbezogen nachgefordert.

Ein Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenshöhe, jedoch mindestens 350 EUR).

Hinweis: Bei Rücknahme oder auch Versagung/Ablehnung eines Antrags wird eine entsprechend reduzierte Gebühr erhoben (Gebührengesetz NRW).

Förderprogramme soziale Wohnraumförderung, Zinsgünstige Darlehen für den sozialen Wohnungsbau, Öffentliche Mittel, Eigenheimförderung, Förderung von Wohneigentum, Hauskauf, Kauf Eigentumswohnung, Eigenheim https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10997/show
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Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

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