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Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Wohn- und Teilhabegesetz
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. Dabei soll es insbesondere kleinere Wohn- und Betreuungsangebote fördern und eine quartiersnahe Versorgung mit Betreuungsleistungen ermöglichen.
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. Dabei soll es insbesondere kleinere Wohn- und Betreuungsangebote fördern und eine quartiersnahe Versorgung mit Betreuungsleistungen ermöglichen.
Angebote im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
2. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
3. Angebote des Servicewohnens
4. ambulante Dienste und
5. Gasteinrichtungen
1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
2. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
3. Angebote des Servicewohnens
4. ambulante Dienste und
5. Gasteinrichtungen
Für die unterschiedlichen Angebote gibt es im Gesetz unterschiedliche Anforderungen. Die zuständigen Behörden prüfen die Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin, ob sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erfüllen. Diese Prüfungen erfolgen durch Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen.
Die Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften und Gasteinrichtungen sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Damit die Nutzerinnen und Nutzer, Angehörigen und sonstigen Interessierten sich über die Arbeit und die Rahmenbedingungen der Anbieter informieren können, werden die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen veröffentlicht.
Sie erreichen uns unter folgender Adresse oder telefonisch:
Städteregion Aachen
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
- Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz -
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Städteregion Aachen
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
- Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz -
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
Wohn- und Teilhabegesetz
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. Dabei soll es insbesondere kleinere Wohn- und Betreuungsangebote fördern und eine quartiersnahe Versorgung mit Betreuungsleistungen ermöglichen.
Das Wohn- und Teilhabegesetz NRW hat den Zweck, die Würde, die Rechte, die Interessen und Bedürfnisse der Menschen, die Wohn- und Betreuungsangebote für ältere oder pflegebedürftige Menschen und Menschen mit Behinderung nutzen vor Beeinträchtigungen zu schützen, die Rahmenbedingungen für Betreuungs- und Pflegekräfte positiv zu gestalten und die Einhaltung der den Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbietern obliegenden Pflichten zu sichern. Es soll älteren oder pflegebedürftigen Menschen und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben gewährleisten, deren Mitwirkung und Mitbestimmung unterstützen, die Transparenz über Gestaltung und Qualität von Betreuungsangeboten fördern und zu einer besseren Zusammenarbeit aller zuständigen Behörden beitragen. Dabei soll es insbesondere kleinere Wohn- und Betreuungsangebote fördern und eine quartiersnahe Versorgung mit Betreuungsleistungen ermöglichen.
Angebote im Sinne dieses Gesetzes sind:
1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
2. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
3. Angebote des Servicewohnens
4. ambulante Dienste und
5. Gasteinrichtungen
1. Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot
2. Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen
3. Angebote des Servicewohnens
4. ambulante Dienste und
5. Gasteinrichtungen
Für die unterschiedlichen Angebote gibt es im Gesetz unterschiedliche Anforderungen. Die zuständigen Behörden prüfen die Wohn- und Betreuungsangebote daraufhin, ob sie in den Geltungsbereich dieses Gesetzes fallen und die Anforderungen nach diesem Gesetz und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen erfüllen. Diese Prüfungen erfolgen durch Regelprüfungen und anlassbezogene Prüfungen.
Die Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, anbieterverantwortete Wohngemeinschaften und Gasteinrichtungen sind in regelmäßigen Abständen zu überprüfen. Damit die Nutzerinnen und Nutzer, Angehörigen und sonstigen Interessierten sich über die Arbeit und die Rahmenbedingungen der Anbieter informieren können, werden die wesentlichen Ergebnisse der Regelprüfungen veröffentlicht.
Sie erreichen uns unter folgender Adresse oder telefonisch:
Städteregion Aachen
A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
- Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz -
Zollernstraße 10
52070 Aachen
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A 50 - Amt für soziale Angelegenheiten
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Zollernstraße 10
52070 Aachen
https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11015/show
Angelegenheiten nach dem Wohn- und Teilhabegesetz
001 Zollernstraße 10 52070 Aachen
Herr
Andreas
Moetz
A 710
+49 241 5198-5019
andreas.moetz@staedteregion-aachen.de
Frau
Dagmar
Alzer
A 719
+49 241 5198-2250
dagmar.alzer@staedteregion-aachen.de
Herr
Jürgen
Geis
Arbeitsgruppenleitung
A 711
+49 241 5198-2445
juergen.geis@staedteregion-aachen.de
Frau
Claudia
Küpper
Stv. Arbeitsgruppenleitung
A 708
+49 241 5198-5039
claudia.kuepper@staedteregion-aachen.de
Herr
Ralf
Schubert
A 709
+49 241 5198-5022
ralf.schubert@staedteregion-aachen.de
Frau
Claudia
Samer-Kastenholz
A 710
+49 241 5198-5069
claudia.samer-kastenholz@staedteregion-aachen.de