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Bildungszugabe (Antragstellung) - Wichtige Informationen
Mit der Bildungszugabe fördert die StädteRegion Aachen den Besuch außerschulischer Lernorte für Kinder und Jugendliche.
Der Antragszeitraum für das 1. Kalenderhalbjahr 2022 (2. Schulhalbjahr 2021/2022) endete am 10.01.2022.
Der Antragszeitraum für das 2. Kalenderhalbjahr 2022 (1. Schulhalbjahr 2022/2023) startet voraussichtl. Mitte Juni.
Hinweise für Kindertagesstätten:
- Unabhängig von o. g. Antragsfristen sind die Angebote von Alemannia Aachen für alle Kindertagesstätten weiterhin buchbar.
- Anträge können Kindertagesstätten aus der StädteRegion Aachen über das Formular: „Online-Antrag zur Bildungszugabe“ stellen.
- Ist Ihre Gruppengröße größer als die angegebene Maximalzahl an Teilnehmenden, teilen Sie bitte Ihre Gruppe und stellen Sie dementsprechend weitere Anträge. Die Anträge müssen als zusammenhängend erkennbar sein. Nutzen Sie daher unbedingt die im Formular vorgesehenen Felder zur „Bezeichnung Teilnehmer“ bzw. „Name teilnehmender Gruppe“.
- Sobald die Bewilligung Ihres Antrags (per E-Mail) vorliegt, kann die organisatorische Abstimmung mit dem Anbieter erfolgen. Absprachen über Schutzkonzepte und Durchführungsmöglichkeiten treffen Sie bitte direkt mit den Anbietern. Die Kosten für das genutzte Angebot zahlt die StädteRegion Aachen unmittelbar an den jeweiligen Anbieter.
Den Link zum Online-Antrag finden Sie weiter unten.
Hinweise für Schulen:
Der Antragszeitraum für das 1. Kalenderhalbjahr 2022 (2. Schulhalbjahr 2021/2022) wurde verlängert bis zum 10.06.2022.
Der Antragszeitraum für das 2. Kalenderhalbjahr 2022 (1. Schulhalbjahr 2022/2023) startet voraussichtl. Mitte Juni.
Alle Schulformen können dann wieder, wie gewohnt, die Bildungszugabe beantragen.
- Aufgrund zahlreicher pandemiebedingter Förderprogramme des Landes NRW (Aufholen nach Corona) wird die Bildungszugabe für alle Schulformen im 2. Schulhalbjahr 2021/2022 ausgesetzt (bis auf die u. g. Ausnahmen). Schulen können jedoch mit Hilfe des Bildungszugabe-Katalogs Anfragen zu außerschulischen Lernangeboten stellen. Die Anfragen werden vom Bildungsbüro an die Anbieter weitergeleitet. Die finanzielle Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen dem Anbieter und der Schule (s. Preisübersicht unter Downloads).
Den Link zum Anfrage-Formular finden Sie weiter unten.
- Ausschließlich für Alemannia Aachen und Vogelsang können Schulen aus der StädteRegion Aachen Anträge zur Bildungszugabe über das Formular „Online-Antrag zur Bildungszugabe“ stellen.
Den Link zum Online-Formular zur Antragstellung finden Sie unten.
Gut zu wissen
Downloads
- Ablauf für Antragsteller: In wenigen Schritten zur Bildungszugabe
- Neue Angebote Bildungszugabe-Katalog 2. Schulhalbjahr 2021/2022 für Schulen
- Preisübersicht Angebote Bildungszugabe-Katalog für Schulen
- Neue Angebote Bildungszugabe-Katalog 1. Kalenderhalbjahr 2022 für Kitas
- Bildungszugabekatalog 2021-2022
Ansprechpartner/in
Mit der Bildungszugabe fördert die StädteRegion Aachen den Besuch außerschulischer Lernorte für Kinder und Jugendliche.
Der Antragszeitraum für das 1. Kalenderhalbjahr 2022 (2. Schulhalbjahr 2021/2022) endete am 10.01.2022.
Der Antragszeitraum für das 2. Kalenderhalbjahr 2022 (1. Schulhalbjahr 2022/2023) startet voraussichtl. Mitte Juni.
Hinweise für Kindertagesstätten:
- Unabhängig von o. g. Antragsfristen sind die Angebote von Alemannia Aachen für alle Kindertagesstätten weiterhin buchbar.
- Anträge können Kindertagesstätten aus der StädteRegion Aachen über das Formular: „Online-Antrag zur Bildungszugabe“ stellen.
- Ist Ihre Gruppengröße größer als die angegebene Maximalzahl an Teilnehmenden, teilen Sie bitte Ihre Gruppe und stellen Sie dementsprechend weitere Anträge. Die Anträge müssen als zusammenhängend erkennbar sein. Nutzen Sie daher unbedingt die im Formular vorgesehenen Felder zur „Bezeichnung Teilnehmer“ bzw. „Name teilnehmender Gruppe“.
- Sobald die Bewilligung Ihres Antrags (per E-Mail) vorliegt, kann die organisatorische Abstimmung mit dem Anbieter erfolgen. Absprachen über Schutzkonzepte und Durchführungsmöglichkeiten treffen Sie bitte direkt mit den Anbietern. Die Kosten für das genutzte Angebot zahlt die StädteRegion Aachen unmittelbar an den jeweiligen Anbieter.
Den Link zum Online-Antrag finden Sie weiter unten.
Hinweise für Schulen:
Der Antragszeitraum für das 1. Kalenderhalbjahr 2022 (2. Schulhalbjahr 2021/2022) wurde verlängert bis zum 10.06.2022.
Der Antragszeitraum für das 2. Kalenderhalbjahr 2022 (1. Schulhalbjahr 2022/2023) startet voraussichtl. Mitte Juni.
Alle Schulformen können dann wieder, wie gewohnt, die Bildungszugabe beantragen.
- Aufgrund zahlreicher pandemiebedingter Förderprogramme des Landes NRW (Aufholen nach Corona) wird die Bildungszugabe für alle Schulformen im 2. Schulhalbjahr 2021/2022 ausgesetzt (bis auf die u. g. Ausnahmen). Schulen können jedoch mit Hilfe des Bildungszugabe-Katalogs Anfragen zu außerschulischen Lernangeboten stellen. Die Anfragen werden vom Bildungsbüro an die Anbieter weitergeleitet. Die finanzielle Abrechnung erfolgt unmittelbar zwischen dem Anbieter und der Schule (s. Preisübersicht unter Downloads).
Den Link zum Anfrage-Formular finden Sie weiter unten.
- Ausschließlich für Alemannia Aachen und Vogelsang können Schulen aus der StädteRegion Aachen Anträge zur Bildungszugabe über das Formular „Online-Antrag zur Bildungszugabe“ stellen.
Den Link zum Online-Formular zur Antragstellung finden Sie unten.
https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11118/show
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