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Unterhalt für Kinder
Beschreibung
- Beratung und Unterstützung von allein erziehenden Elternteilen zur Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes
- Beratung und Unterstützung junger Volljähriger von 18 – 21 Jahren zur Geltendmachung von eigenen Unterhaltsansprüchen (ggf. nach Ende einer Beistandschaft)
A 51.5