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Eingliederungshilfe (Behindertenfahrdienst)

Behindertenfahrdienst

Im Rahmen der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft stehen dem Menschen mit Behinderung Leistungen im Bereich der Durchführung eines Fahrdienstes zu. Der Behindertenfahrdienst kann für alle zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft anfallenden Fahrten in Anspruch genommen werden. Hierzu gehören z.B. der Besuch von Veranstaltungen, Verwandten, Bekannten sowie die Erledigung von kleineren Einkäufen.

Hierzu hat die StädteRegion mit diversen Anbietern entsprechende Leistungsvereinbarungen abgeschlossen. Die Liste der möglichen Anbieter können Sie dem Merkblatt entnehmen. Hieraus ergeben sich auch weitere Einzelheiten, wie beispielsweise eine Fahrt angefordert werden kann etc. 

Anspruchsberechtigt sind die Menschen mit einer Behinderung, die neben den persönlichen, behindertenbedingten Einschränkungen die entsprechenden Einkommensvoraussetzungen erfüllen. Eine entsprechende Schwerbehinderung muss nachgewiesen werden.

 

 

 

 

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Häusliche und teilstationäre Leistungen
Zollernstraße 10
52070 Aachen