Eingliederungshilfe (Interdisziplinäre Frühförderung)
Beschreibung
11360 Interdisziplinäre Frühförderung
Bei der Interdisziplinären Frühförderung handelt es sich um eine sogenannte Komplexleistung „Früherkennung und Frühförderung“ für noch nicht eingeschulte behinderte und von Behinderung bedrohte Kinder. Maßgeblich sind auch hier die Regelungen des § 30 SGB IX in Verbindung mit der Frühförderung. Hier werden medizinische, psychologische, therapeutische, pädagogische und soziale Hilfen zu einem ganzheitlichen Hilfekonzept miteinander verbunden.
Auch hier wird Ihr Kinderarzt/Ihre Kinderärztin eine entsprechende Verordnung ausstellen.
A 50.5
Zuständige Einrichtungen
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Häusliche und teilstationäre Leistungen
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 10
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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