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Ausfuhrkennzeichen (Internationale Zulassung)

Beschreibung

Ein Ausfuhrkennzeichen – auch als Zoll- oder Exportkennzeichen bezeichnet – ist erforderlich, wenn ein Fahrzeug dauerhaft aus Deutschland ausgeführt werden soll. Es handelt sich dabei um ein weißes Kennzeichen mit schwarzer Schrift und einem roten Streifen auf der rechten Seite. Die Zahlenkombination gibt von oben nach unten gelesen das Ablaufdatum an.

Hinweise:
Das Fahrzeug ist beim Straßenverkehrsamt der Städteregion Aachen zur Identifizierung vorzuführen.
Bei Ausfuhr eines im Ausland gekauften Neufahrzeuges ohne gültige Zulassungsbescheinigung Teil II ist vor Beantragung des Ausfuhrkennzeichens die Umsatzsteuer beim Finanzamt Aachen, Krefelder Straße, zu entrichten.

Bitte beachten Sie: An Samstagen ist die Ausstellung von Ausfuhrkennzeichen leider nicht möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis.

Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:

  • Ausweis/Reisepass des Antragstellers
  • bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
  • Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
  • Versicherungsbestätigung zur Ausfuhr
  • Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
  • Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
  • Bei noch zugelassenen Fahrzeugen sind die noch gültigen Kennzeichen zur Entwertung vorzulegen.
  • Gültige Bescheinigung über die Hauptuntersuchung nach § 29 StVZO für die Gültigkeitsdauer der Zulassung
  • SEPA-Lastschriftmandat mit Angabe der Bankverbindung (IBAN und BIC) bei steuerpflichtigen Fahrzeugen notwendig
  • Kaufvertrag (Das Fahrzeug muss sich im Zulassungsbzirk Aachen befinden)
Name Typ Kosten Beschreibung
Ausfuhrkennzeichen Gebuehr zwischen 34,60 und 46,60 EUR 1) ohne internationalen Schein: 34,60€ 2) mit internationalem Schein: 45,40€

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