Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Messe (Genehmigung zur Durchführung)
Der StädteRegion Aachen ist für die in der StädteRegion gelegenen Städte und Gemeinden (ohne: Stadt Aachen) für die Festsetzung von Messen und Ausstellungen neu zuständig. Die Definitionen hierzu ergeben sich aus der Gewerbeordnung:
Messe (§ 64 GewO)
Eine Messe ist eine zeitlich begrenzte, im allgemeinem regelmäßig wiederkehrende Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern das wesentliche Angebot einer oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und nach Mustern an gewerbliche Abnehmer (Fachleuten) verkauft.
Ausstellung (§ 65 GewO)
Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige ausstellt und vertreibt (Fachleuten und Allgemeinheit) oder über dieses Angebot zum Zwecke der Absatzförderung informiert.
Vorgehensweise:
Anträge auf Festsetzung von Messen & Ausstellungen sind einschließlich der erforderlichen Unterlagen spätestens 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn einzureichen. Sollte diese Mindestfrist nicht eingehalten werden, muss wegen der eventuell erforderlichen Anhörung anderer Stellen damit gerechnet werden, dass die Veranstaltung nicht festgesetzt werden kann.
Die jeweilige Veranstaltung wird nach Gegenstand, Zeit, Öffnungszeit und Platz festgelegt, wenn keine Gründe des öffentlichen Interesses entgegenstehen. Die Durchführung der Veranstaltung kann auch mit Auflagen versehen werden. Ein Antragsformular finden Sie rechts im Download. Bitte fügen Sie dem vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Antrag alle im Antrag geforderten Unterlagen bei.
Für die Festsetzung von Volksfesten, Wochenmärkten, Großmärkten, Spezialmärkten und Jahrmärkten sind die Städte und Gemeinen der StädteRegion Aachen (außer Stadt Aachen) zuständig. Die Stadt Aachen ist für die Festsetzung aller Veranstaltungen im Gebiet der Stadt Aachen zuständig.
Sollte eine festgesetzte Messe oder Ausstellung nicht durchgeführt werden, so hat der zuständige Veranstalter dies der zuständigen Behörde unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Gebühren:
Die Festsetzung einer Ausstellung oder Veranstaltung ist gebührenpflichtig. Die Gebühren für die Erteilung einer o.a. Festsetzung durch die StädteRegion richten sich nach dem Gebührenrahmen der 46. Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung (AVerWGebO) NRW vom 08.08.2023 (ab 12.08.2023 gültig).
Diese lauten für die StädteRegion Aachen wie folgt:
Festsetzung v. Messen & Ausstellungen:
50 € - 3000 €
Ablehnung, Änderung, Aufhebung, Rücknahme o. Widerruf der Festsetzung
1/5 – 3/5 der Festsetzungsgebühr, mindestens jedoch 50 €
Berechnungshilfe des Verwaltungsaufwandes
• niedriger Verwaltungsaufwand 200 €
• erhöhter Verwaltungsaufwand 400 €
• hoher Verwaltungsaufwand 750 €
Einzelfallentscheidung: bis zu 3000 €