CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Sprengstofferlaubnis

Allgemeines:Wenn Sie in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen (Treibladungsmittel: Nitrocellulosepulver, Schwarzpulver) umgehen wollen oder diese erwerben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, benötigen Sie:

•    Antragsformular
•    Angaben zur Person
•    Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang

Die Erlaubnis bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang und Erwerb von Sprengstoffen.
Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung (ehemals Staatlichen Amt für Arbeitsschutz).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Erlaubnis erhalten zu können:

•    Zuverlässigkeit
Von der Ordnungsbehörde wird ein Führungszeugnis sowie eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

•    Bedürfnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird zum Beispiel einem Sportschützen oder einer Sportschützin eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er oder sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf.

•    Fachkunde
Die Fachkunde wird über das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nachgewiesen.
Bei Verlängerungsanträgen reichen die Einträge über Treibladungsmittelkauf im Erlaubnisheft aus.

•    Körperliche Eignung
Sie müssen lediglich eine allgemeine körperliche Beweglichkeit haben.

•    Grundsätzlich soll das 21. Lebensjahr vollendet sein, hier sind Ausnahme möglich

•    EU - Staatsangehörigkeit

Befristung und Geltungsbereich

 

Die Erlaubnis wird für 5 Jahre erteilt bzw. jeweils verlängert. Es können inhaltliche und räumliche Beschränkungen sowie Auflagen erteilt werden.
Innerhalb der 5 Jahre werden Lagerstättenkontrollen durchgeführt.

Onlinedienstleistungen


Onlinedienstleistungen


Sprengstofferlaubnis

Allgemeines:Wenn Sie in Ihrem privaten Bereich mit explosionsgefährlichen Stoffen (Treibladungsmittel: Nitrocellulosepulver, Schwarzpulver) umgehen wollen oder diese erwerben möchten, benötigen Sie dafür eine Erlaubnis.

Um eine Erlaubnis zu erhalten, benötigen Sie:

•    Antragsformular
•    Angaben zur Person
•    Zeugnis über die erfolgreiche Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang

Die Erlaubnis bezieht sich ausschließlich auf den privaten Umgang und Erwerb von Sprengstoffen.
Sofern Sie gewerblich bedingt Sprengstoff nutzen oder erwerben wollen, erhalten Sie die Erlaubnis bei der Bezirksregierung (ehemals Staatlichen Amt für Arbeitsschutz).

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Erlaubnis erhalten zu können:

•    Zuverlässigkeit
Von der Ordnungsbehörde wird ein Führungszeugnis sowie eine Stellungnahme der Polizei eingeholt.

•    Bedürfnis
Sie müssen einen tatsächlichen Anlass für die Notwendigkeit der Erlaubnis haben. So wird zum Beispiel einem Sportschützen oder einer Sportschützin eine Bescheinigung des Vereins ausgestellt, dass er oder sie dort als aktives Mitglied einer Erlaubnis bedarf.

•    Fachkunde
Die Fachkunde wird über das Zeugnis über die Teilnahme an einem staatlich anerkannten Lehrgang zum Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen nachgewiesen.
Bei Verlängerungsanträgen reichen die Einträge über Treibladungsmittelkauf im Erlaubnisheft aus.

•    Körperliche Eignung
Sie müssen lediglich eine allgemeine körperliche Beweglichkeit haben.

•    Grundsätzlich soll das 21. Lebensjahr vollendet sein, hier sind Ausnahme möglich

•    EU - Staatsangehörigkeit

Befristung und Geltungsbereich

 

Die Erlaubnis wird für 5 Jahre erteilt bzw. jeweils verlängert. Es können inhaltliche und räumliche Beschränkungen sowie Auflagen erteilt werden.
Innerhalb der 5 Jahre werden Lagerstättenkontrollen durchgeführt.

https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11464/show
Sprengstoffangelegenheiten
Zollernstraße 20 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-2637
Fax +49 241 5198-2683

Frau

Küppers

F 022

+49 241 5198-2386
silke.kueppers@staedteregion-aachen.de

Frau

Jansen

F 022

+49 241 5198-2637
Ordnungsangelegenheiten
Zollernstraße 20 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-2144
Fax +49 241 5198-82464

Frau

Küppers

F 022

+49 241 5198-2386
silke.kueppers@staedteregion-aachen.de

Frau

Jansen

F 022

+49 241 5198-2637