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Grundstücksvereinigung (Flurstücksverschmelzung)
Sie möchten als Grundstückseigentümer mehrere selbständige, aber zusammenliegende Grundstücke zu einem neuen Grundstück zusammenfassen lassen?
Fragen zum allgemeinen Verfahren können Sie über das Kontaktformular (abrufbar nach Anmeldung) direkt an die zuständige Stelle formlos adressieren.
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Durch die Vereinigung von Grundstücken werden sowohl im Grundbuch als auch im Liegenschaftskataster Änderungen bewirkt:
1. Im Grundbuch
Mehrere bisher selbstständige Grundstücke werden rechtlich zusammengefasst, das bedeutet, sie werden im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht. Die zuvor getrennten Grundstücke verlieren dadurch ihre rechtliche Selbstständigkeit. Rechtsgeschäfte, wie der Verkauf oder die Eintragung von Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches, können nach der Vereinigung nur noch an dem vereinigtem Grundstück vorgenommen werden.
2. Im Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden die durch Vereinigung wegfallenden Grenzen in der Karte nicht mehr dargestellt und die vereinigten Flurstücke mit einer neuen Flurstücks Nummer bezeichnet.
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Gut zu wissen
Gebühren
kostenfrei
Benötigte Unterlagen
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer(n) der Fur(en), Flurstücksnummern) und/ oder - Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Nummer Grundbuchblatt, laufende Nummer(n) Bestandsverzeichnis)
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Durch die Vereinigung von Grundstücken werden sowohl im Grundbuch als auch im Liegenschaftskataster Änderungen bewirkt:
1. Im Grundbuch
Mehrere bisher selbstständige Grundstücke werden rechtlich zusammengefasst, das bedeutet, sie werden im Grundbuch unter einer laufenden Nummer gebucht. Die zuvor getrennten Grundstücke verlieren dadurch ihre rechtliche Selbstständigkeit. Rechtsgeschäfte, wie der Verkauf oder die Eintragung von Belastungen in Abteilung II und III des Grundbuches, können nach der Vereinigung nur noch an dem vereinigtem Grundstück vorgenommen werden.
2. Im Liegenschaftskataster
Im Liegenschaftskataster werden die durch Vereinigung wegfallenden Grenzen in der Karte nicht mehr dargestellt und die vereinigten Flurstücke mit einer neuen Flurstücks Nummer bezeichnet.
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer(n) der Fur(en), Flurstücksnummern) und/ oder - Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk Grundbuchamt, Grundbuchbezirk, Nummer Grundbuchblatt, laufende Nummer(n) Bestandsverzeichnis)
kostenfrei
Grundstücksvereinigung, Flurstücksverschmelzung, KatasterDL https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11486/showFrau
Judith
Eberhard
F 227
Frau
Petra
Herten
F 233
Herr
Frank
Huppertz
F 229
Herr
Andreas
Jansen
F 236
Herr
Werner
Jansen
Arbeitsgruppenleitung
F 224
Frau
Melanie
Jindra
Teamleitung
F 226
Herr
Jürgen
Jung
F 228
Herr
Ralf
Mertens
F 228