Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Liegenschaftskataster, Grenzbescheinigung
Es wird amtlich bescheinigt, dass auf einem Flurstück ein Gebäude errichtet wurde und ob ein Grenzüberbau vorliegt.
Vielfach verlangen die Kreditgeber für Finanzierungszwecke einen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingezeichneten neuen Gebäude. Gelegentlich wird jedoch eine Grenzbescheinigung gefordert.
Die Erteilung der Grenzbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Für Grundstücke in der Städteregion Aachen können Grenzbescheinigungen bei allen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und beim Kataster- und Vermessungsamt beantragt werden.
Über das Kontaktformular können Sie Ihren formlosen Antrag sowie Ihre Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten.
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Nach Zeitaufwand: 25 Euro (je begonnene Arbeitsviertelstunde)
Grundlage:
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarife in der Anlage)
Benötigte Unterlagen
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:
- Bezeichnungen (aktuelle und historische) des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung der Lage und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Vermessungsunterlagen52070 Aachen
Ansprechpartner/in
Es wird amtlich bescheinigt, dass auf einem Flurstück ein Gebäude errichtet wurde und ob ein Grenzüberbau vorliegt.
Vielfach verlangen die Kreditgeber für Finanzierungszwecke einen Auszug aus der Liegenschaftskarte mit dem eingezeichneten neuen Gebäude. Gelegentlich wird jedoch eine Grenzbescheinigung gefordert.
Die Erteilung der Grenzbescheinigung ist gebührenpflichtig.
Für Grundstücke in der Städteregion Aachen können Grenzbescheinigungen bei allen in Nordrhein-Westfalen zugelassenen öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren und beim Kataster- und Vermessungsamt beantragt werden.
Über das Kontaktformular können Sie Ihren formlosen Antrag sowie Ihre Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten.
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück:
- Bezeichnungen (aktuelle und historische) des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung der Lage und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)