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Erstattung Verkehrswertgutachten
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, usw.).
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag über das Kontaktformular unter Angabe
- der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Kommune, Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- des Wertermittlungsstichtags (aktueller oder zurückliegender Stichtag)
ausreichend.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Verkehrswertgutachten" über das Kontaktformular an uns richten!
Um Onlinedienstleistungen nutzen zu können, ist ein Servicekonto erforderlich.
Bitte melden Sie sich hier an
Gut zu wissen
Gebühren
Grundlage: Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarif 5.1 in der Anlage)
Benötigte Unterlagen
In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:
- unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Auskunft aus Baulastenverzeichnis
- privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
- Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
- bei Wohnungseigentum: Angaben zum Hausgeld/ zur Instandhaltungsrücklage
- Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
- einfache tabellarische Auflistung von Maßnahmen zur Instandsetzung, -haltung, Modernisierung (incl. Jahrgang)
- Energieausweis (soweit vorhanden)
- Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)
Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).
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Kontakt
Gutachterausschuss für Grundstückswerte52070 Aachen
Der Gutachterausschuss erstattet Gutachten über den Verkehrswert von unbebauten und bebauten Grundstücken sowie über den Wert von Rechten an Grundstücken (z.B. Wohnungsrechte, Nießbrauch, usw.).
Zur Bearbeitung des Gutachtens ist ein formloser, schriftlicher Antrag über das Kontaktformular unter Angabe
- der Bezeichnung des Bewertungsobjektes (Kommune, Ortsteil, Straße, Hausnummer) und
- des Wertermittlungsstichtags (aktueller oder zurückliegender Stichtag)
ausreichend.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Thema "Verkehrswertgutachten" über das Kontaktformular an uns richten!
In der Regel werden (je nach Objektart) folgende Unterlagen benötigt:
- unbeglaubigter Grundbuchauszug
- Auskunft aus Baulastenverzeichnis
- privatrechtliche Grundstücksvereinbarungen
- Aufstellung der einkommenden Erträge (Netto-Kaltmieten) bei vermieteten Objekten
- bei Wohnungseigentum: Angaben zum Hausgeld/ zur Instandhaltungsrücklage
- Erbbaurechtsvertrag und zurzeit gezahlter Erbbauzins bei Erbbaurechten
- einfache tabellarische Auflistung von Maßnahmen zur Instandsetzung, -haltung, Modernisierung (incl. Jahrgang)
- Energieausweis (soweit vorhanden)
- Kanaldichtheitsprüfung (soweit vorhanden)
Wenn Sie nicht Eigentümer des zu bewertenden Grundstücks sind, fügen Sie bitte den Nachweis Ihrer Antragsberechtigung bei (Vollmacht des Eigentümers, Erbschein etc.).
Grundlage: Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarif 5.1 in der Anlage)
GAA, KatasterDL https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11523/showHerr
Robert
Hermsen
F 236
Herr
Stefan
Hünerbein
F 238
Frau
Petra
Justen
F 237
Herr
Thomas
Schernewski
F 236
Frau
Birgit
Schruff
F 237
Herr
Julian
Vollmert
Arbeitsgruppenleitung
F 239