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Brandschutzbegehung

 

 

Vorbeugender Brandschutz

 

 

 

Weit weniger spektakulär als ein Brandeinsatz mit Blaulicht und Martinshorn ist der vorbeugende Brandschutz. Deshalb wird seine Bedeutung oft unterschätzt. Dabei ist Vorbeugen allemal besser (und auch billiger) als Löschen.

Wer ein Bürogebäude oder Krankenhaus bauen will, eine Schule oder eine Gaststätte - kurz: ein sogenanntes "Objekt besonderer Art oder Nutzung" - muss die Feuerwehr zu Rate ziehen. In den meisten Fällen werden die Mitarbeiter vom vorbeugenden Brandschutz von der zuständigen Bauordnungsbehörde zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Experten des vorbeugenden Brandschutzes prüfen zum einen, ob alle brandschutztechnischen Bestimmungen bei der Planung eingehalten wurden, erarbeiten aber auch gemeinsam mit den Planern Lösungsvorschläge bei kniffligen Problemfällen.

In bestehenden Gebäuden führen sie in regelmäßigen Abständen Brandverhütungsschauen durch. Hier wird der brandschutztechnische Zustand eines Gebäudes mit den Schutzzielen der Bauverordnungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Erfordernissen für den abwehrenden Brandschutz vor Ort verglichen und gegebenenfalls bemängelt. Dazu geben die Experten in ihren Stellungnahmen über die Brandschau praktische Vorschläge zur Mängelbeseitigung ab und stehen auch für Konzeptionen und Beratungen gerne persönlich zur Verfügung.

Fester Bestandteil der Präventionsarbeit zur Brandvorbeugung und zum richtigen Verhalten im Brandfall ist die Brandschutzerziehung, -aufklärung und -unterweisung. Bereits ab dem Vorschulalter und in der Grundschule sollen Kinder hier den richtigen Umgang mit Zündmitteln, das richtige Verhalten im Brandfall und die Alarmierung der Feuerwehr über das Telefon lernen.

Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren

Das heutige Baurecht hat sich im Verlauf vieler Jahre, meist aufgrund negativer Erfahrungen entwickelt. So sind in den vergangenen Jahrhunderten häufig ganze Ortschaften und Städte durch Brandereignisse zerstört worden, weil regelnde Bestimmungen fehlten und jeder sein Haus so bauen konnte, wie er es wollte. Erst die negativen Erfahrungen führten zu der Einsicht, dass Brandgefahren nur durch die Einhaltung bestimmter Regeln minimiert werden können. Heute liegt das Baurecht auf einem hohen Niveau. Die Feuerwehren haben einen großen Anteil an dieser Entwicklung, da sie regelmäßig im Genehmigungsverfahren beteiligt sind.

Alle Neubaumaßnahmen sowie die Umbauten oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude unterliegen dem Bauordnungsrecht. Ziel des Baurechts ist es, Gefahren abzuwenden, die von einer baulichen Anlage ausgehen und Schäden für Menschen, Tiere oder Sachwerte hervorrufen können. Die Grundlagen finden sich in der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW). Sie werden ergänzt durch verschiedene Sonderbauvorschriften, wie z. B. für Krankenhäuser oder Versammlungsstätten, sowie weitere Bestimmungen und technische Richtlinien.

Aus den Anforderungen der vorgenannten Rechtsnormen lassen sich vier Hauptziele des vorbeugenden Brandschutzes ableiten:

  • Vorbeugen von Bränden
  • Verhindern, dass Feuer und Rauch sich im Falle eines Brandes ausbreiten
  • Sicherstellen, dass Menschen und Tiere gerettet werden können
  • Der Feuerwehr wirksame Rettungs- und Löscharbeiten ermöglichen

Die Fachleute des vorbeugenden Brandschutzes prüfen zum einen, ob alle brandschutztechnischen Bestimmungen eingehalten wurden, erarbeiten aber auch gemeinsam mit den Planern Lösungsvorschläge bei kniffligen Problemfällen. Wer ein Bürogebäude oder Krankenhaus bauen will, eine Schule oder eine Gaststätte - kurz: ein sogenanntes "Objekt besonderer Art oder Nutzung" – kann auch die Mitarbeiter des vorbeugenden Brandschutzes bereits im Vorfeld zu Rate ziehen.

Eine Übersicht der zuständigen Brandschutzdienststellen nach § 25 BHKG in der StädteRegion Aachen finden Sie hier:

 

 

 

Stadt / Gemeinde

Zuständige Brandschutzdienststelle (BSD)

Alsdorf

BSD Feuerwehr Alsdorf

Baesweiler

BSD StädteRegion Aachen

Eschweiler

BSD Feuerwehr Eschweiler

Herzogenrath

BSD Feuerwehr Herzogenrath

Monschau

BSD StädteRegion Aachen

Roetgen

BSD StädteRegion Aachen

Simmerath

BSD StädteRegion Aachen

Stolberg

BSD Feuerwehr Stolberg

Würselen

BSD StädteRegion Aachen

 

 

 

 

 

 

 

Brandmeldeanlagen (BMA)

Die neun Städte und Gemeinden unterhalten Übertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen. Brandmeldeanlagen können direkt an die Übertragungsanlage der ständig besetzten Stelle der zuständigen Feuerwehr  bzw. der Leitstelle StädteRegion Aachen bei der Berufsfeuerwehr Aachen angeschaltet werden.

Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der Brandmeldeanlage sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte und unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen.

Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Planung der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen besonders die Auslösung von Falschalarmen unterbinden.

Die aktuellen Fassungen der "Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage für Gefahrenmeldungen“ für alle Kommunen in der StädteRegion Aachen finden Sie hier:

http://www.din-14675.de/din14675_tab.htm

Die Mitarbeiter der zuständigen Brandschutzdienststelle beraten Sie gerne bei der Planung und Projektierung einer Brandmeldeanlage.

 

Gebäudefunkanlagen (FGA)

Zur Sicherstellung der Funkkommunikation in großen Gebäudekomplexen benötigt die Feuerwehr eine sogenannte "Feuerwehrgebäudefunkanlage" (FGA). Darunter versteht man eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr der Handsprechfunkgeräte innerhalb des gesamten Gebäudes/ Gebäudekomplexes sowie von außen nach innen und umgekehrt ermöglicht.

Sowohl aufgrund geänderter baurechtlicher Vorgaben, dem verstärkten Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (Metallkonstruktionen, Stahlbeton, metallbedampften Glasscheiben und ähnliches) als auch veränderter Bauweisen (mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume oder ähnliches) wird der Funkverkehr der Feuerwehr im Einsatzfall stark eingeschränkt. Zur Durchführung einer effektiven Menschenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie zur Sicherheit der Einsatzkräfte (beispielsweise Übertragung von Notsignalen) ist durch geeignete technische Mittel (Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen) eine ausreichende Funkversorgung zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter der zuständigen Brandschutzdienststelle beraten Sie gerne bei der Planung und Projektierung einer Gebäudefunkanlage.

 

 

 

Wiederkehrende Prüfungen (WKP- Sonderbaukontrollen)

Zu den erforderlichen Pflichtaufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde gehören nach § 54 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW)  Wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten im Bestand durchzuführen. Sonderbauten sind Gebäude, die aufgrund ihrer Art, Nutzung, Lage oder Zustandes im Gefahren- oder Brandfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung für die natürlichen Lebensgrundlagen, Sachwerte, wertvolles Kulturgut oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hervorrufen können.

Die Sonderbaukontrollen dienen dazu, um frühzeitig Gefahren für Leben oder Gesundheit von Personen oder schwere Nachteile für die Allgemeinheit erkennen und abwehren zu können.

Die Sonderbaukontrolle erfolgt mit einer Ortsbegehung in deren Rahmen u. a. auch überprüft wird, ob der Zustand vor Ort noch mit dem genehmigten Zustand übereinstimmt.

 

 

Onlinedienstleistungen

Brandschutzbegehung

 

 

Vorbeugender Brandschutz

 

 

 

Weit weniger spektakulär als ein Brandeinsatz mit Blaulicht und Martinshorn ist der vorbeugende Brandschutz. Deshalb wird seine Bedeutung oft unterschätzt. Dabei ist Vorbeugen allemal besser (und auch billiger) als Löschen.

Wer ein Bürogebäude oder Krankenhaus bauen will, eine Schule oder eine Gaststätte - kurz: ein sogenanntes "Objekt besonderer Art oder Nutzung" - muss die Feuerwehr zu Rate ziehen. In den meisten Fällen werden die Mitarbeiter vom vorbeugenden Brandschutz von der zuständigen Bauordnungsbehörde zu einer Stellungnahme aufgefordert.

Die Experten des vorbeugenden Brandschutzes prüfen zum einen, ob alle brandschutztechnischen Bestimmungen bei der Planung eingehalten wurden, erarbeiten aber auch gemeinsam mit den Planern Lösungsvorschläge bei kniffligen Problemfällen.

In bestehenden Gebäuden führen sie in regelmäßigen Abständen Brandverhütungsschauen durch. Hier wird der brandschutztechnische Zustand eines Gebäudes mit den Schutzzielen der Bauverordnungen, den anerkannten Regeln der Technik sowie den Erfordernissen für den abwehrenden Brandschutz vor Ort verglichen und gegebenenfalls bemängelt. Dazu geben die Experten in ihren Stellungnahmen über die Brandschau praktische Vorschläge zur Mängelbeseitigung ab und stehen auch für Konzeptionen und Beratungen gerne persönlich zur Verfügung.

Fester Bestandteil der Präventionsarbeit zur Brandvorbeugung und zum richtigen Verhalten im Brandfall ist die Brandschutzerziehung, -aufklärung und -unterweisung. Bereits ab dem Vorschulalter und in der Grundschule sollen Kinder hier den richtigen Umgang mit Zündmitteln, das richtige Verhalten im Brandfall und die Alarmierung der Feuerwehr über das Telefon lernen.

Brandschutz im Baugenehmigungsverfahren

Das heutige Baurecht hat sich im Verlauf vieler Jahre, meist aufgrund negativer Erfahrungen entwickelt. So sind in den vergangenen Jahrhunderten häufig ganze Ortschaften und Städte durch Brandereignisse zerstört worden, weil regelnde Bestimmungen fehlten und jeder sein Haus so bauen konnte, wie er es wollte. Erst die negativen Erfahrungen führten zu der Einsicht, dass Brandgefahren nur durch die Einhaltung bestimmter Regeln minimiert werden können. Heute liegt das Baurecht auf einem hohen Niveau. Die Feuerwehren haben einen großen Anteil an dieser Entwicklung, da sie regelmäßig im Genehmigungsverfahren beteiligt sind.

Alle Neubaumaßnahmen sowie die Umbauten oder Nutzungsänderungen bestehender Gebäude unterliegen dem Bauordnungsrecht. Ziel des Baurechts ist es, Gefahren abzuwenden, die von einer baulichen Anlage ausgehen und Schäden für Menschen, Tiere oder Sachwerte hervorrufen können. Die Grundlagen finden sich in der Bauordnung für das Land NRW (BauO NRW). Sie werden ergänzt durch verschiedene Sonderbauvorschriften, wie z. B. für Krankenhäuser oder Versammlungsstätten, sowie weitere Bestimmungen und technische Richtlinien.

Aus den Anforderungen der vorgenannten Rechtsnormen lassen sich vier Hauptziele des vorbeugenden Brandschutzes ableiten:

  • Vorbeugen von Bränden
  • Verhindern, dass Feuer und Rauch sich im Falle eines Brandes ausbreiten
  • Sicherstellen, dass Menschen und Tiere gerettet werden können
  • Der Feuerwehr wirksame Rettungs- und Löscharbeiten ermöglichen

Die Fachleute des vorbeugenden Brandschutzes prüfen zum einen, ob alle brandschutztechnischen Bestimmungen eingehalten wurden, erarbeiten aber auch gemeinsam mit den Planern Lösungsvorschläge bei kniffligen Problemfällen. Wer ein Bürogebäude oder Krankenhaus bauen will, eine Schule oder eine Gaststätte - kurz: ein sogenanntes "Objekt besonderer Art oder Nutzung" – kann auch die Mitarbeiter des vorbeugenden Brandschutzes bereits im Vorfeld zu Rate ziehen.

Eine Übersicht der zuständigen Brandschutzdienststellen nach § 25 BHKG in der StädteRegion Aachen finden Sie hier:

 

 

 

Stadt / Gemeinde

Zuständige Brandschutzdienststelle (BSD)

Alsdorf

BSD Feuerwehr Alsdorf

Baesweiler

BSD StädteRegion Aachen

Eschweiler

BSD Feuerwehr Eschweiler

Herzogenrath

BSD Feuerwehr Herzogenrath

Monschau

BSD StädteRegion Aachen

Roetgen

BSD StädteRegion Aachen

Simmerath

BSD StädteRegion Aachen

Stolberg

BSD Feuerwehr Stolberg

Würselen

BSD StädteRegion Aachen

 

 

 

 

 

 

 

Brandmeldeanlagen (BMA)

Die neun Städte und Gemeinden unterhalten Übertragungsanlagen für Gefahrenmeldungen. Brandmeldeanlagen können direkt an die Übertragungsanlage der ständig besetzten Stelle der zuständigen Feuerwehr  bzw. der Leitstelle StädteRegion Aachen bei der Berufsfeuerwehr Aachen angeschaltet werden.

Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der Brandmeldeanlage sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte und unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen.

Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Planung der Brandmeldeanlage die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen besonders die Auslösung von Falschalarmen unterbinden.

Die aktuellen Fassungen der "Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage für Gefahrenmeldungen“ für alle Kommunen in der StädteRegion Aachen finden Sie hier:

http://www.din-14675.de/din14675_tab.htm

Die Mitarbeiter der zuständigen Brandschutzdienststelle beraten Sie gerne bei der Planung und Projektierung einer Brandmeldeanlage.

 

Gebäudefunkanlagen (FGA)

Zur Sicherstellung der Funkkommunikation in großen Gebäudekomplexen benötigt die Feuerwehr eine sogenannte "Feuerwehrgebäudefunkanlage" (FGA). Darunter versteht man eine stationäre funktechnische Einrichtung zur Einsatzunterstützung der Feuerwehr, die einen direkten Funkverkehr der Handsprechfunkgeräte innerhalb des gesamten Gebäudes/ Gebäudekomplexes sowie von außen nach innen und umgekehrt ermöglicht.

Sowohl aufgrund geänderter baurechtlicher Vorgaben, dem verstärkten Einsatz von funkwellenabsorbierenden Baustoffen (Metallkonstruktionen, Stahlbeton, metallbedampften Glasscheiben und ähnliches) als auch veränderter Bauweisen (mehrere Tiefgeschosse, innenliegende Treppenräume oder ähnliches) wird der Funkverkehr der Feuerwehr im Einsatzfall stark eingeschränkt. Zur Durchführung einer effektiven Menschenrettung, Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung sowie zur Sicherheit der Einsatzkräfte (beispielsweise Übertragung von Notsignalen) ist durch geeignete technische Mittel (Feuerwehr-Gebäudefunkanlagen) eine ausreichende Funkversorgung zu gewährleisten.

Die Mitarbeiter der zuständigen Brandschutzdienststelle beraten Sie gerne bei der Planung und Projektierung einer Gebäudefunkanlage.

 

 

 

Wiederkehrende Prüfungen (WKP- Sonderbaukontrollen)

Zu den erforderlichen Pflichtaufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde gehören nach § 54 Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung – (BauO NRW)  Wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten im Bestand durchzuführen. Sonderbauten sind Gebäude, die aufgrund ihrer Art, Nutzung, Lage oder Zustandes im Gefahren- oder Brandfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine erhebliche Gefährdung für die natürlichen Lebensgrundlagen, Sachwerte, wertvolles Kulturgut oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung hervorrufen können.

Die Sonderbaukontrollen dienen dazu, um frühzeitig Gefahren für Leben oder Gesundheit von Personen oder schwere Nachteile für die Allgemeinheit erkennen und abwehren zu können.

Die Sonderbaukontrolle erfolgt mit einer Ortsbegehung in deren Rahmen u. a. auch überprüft wird, ob der Zustand vor Ort noch mit dem genehmigten Zustand übereinstimmt.

 

 

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Telefon +49 241 5198-3801
Fax +49 241 5198-3855

Frau

Mahr

Arbeitsgruppenleitung

B OG-06

+49 241 5198-3830

Herr

Linke

Stv. Arbeitsgruppenleitung

C OG-01

+49 241 5198-3831
marco.linke@staedteregion-aachen.de

Herr

Mertens

C OG-01

+49 241 5198-3832
klaus.mertens@staedteregion-aachen.de