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Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel)
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Benötigte Unterlagen
1. mit Kennzeichenwechsel
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bisherige amtliche Kennzeichen - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
2. mit Kennzeichenübernahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Zulassung Carlo-Schmid-Straße 4
52146 Würselen
E-Mail: info.stva@staedteregion-aachen.de 52146 Würselen
Ummeldung zugelassenes Fahrzeug ohne Halterwechsel (Wohnsitzwechsel) Ummeldung ohne Halterwechsel, Wohnsitzwechsel
1. mit Kennzeichenwechsel
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil II bzw. Fahrzeugbrief
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
- bisherige amtliche Kennzeichen - die Kennzeichen sind erst in der Zulassungsbehörde nach Aufforderung zu entstempeln
2. mit Kennzeichenübernahme (Beibehaltung des bisherigen Kennzeichens)
Am Zulassungsschalter sind vorzulegen:
- Personalausweis oder Reisepass (Reisepass in Verbindung mit gültiger Meldebescheinigung)
- bei Gewerbe: Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung und Ausweis der/des Geschäftsführer/s
- Vollmacht, wenn ein Bevollmächtigter für Sie den Antrag stellt. Der Personalausweis oder Reisepass des Bevollmächtigten ist zusätzlich zum Ausweis des Vollmachtgebers vorzulegen.
- Zulassungsbescheinigung Teil I bzw. Fahrzeugschein
- Gültige HU-Bescheinigung (TÜV-Bericht / Prüfbericht)
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001 Carlo-Schmid-Straße 4 52146 Würselen
+49 241 5198-6500
+49 241 5198-80651
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