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Belehrung für den Lebensmittelbereich / §§ 42, 43 Infektionsschutz­gesetz: Erstbelehrung

Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, benötigen vor dem Beginn der Tätigkeit eine Belehrung nach §43 IfSG.

 

Das Gesundheitsamt der StädteRegion Aachen bietet Ihnen den Service einer ortsunabhängigen Online- Belehrung auf der Internetseite an.

 

Dieser besondere technische Online-Service beinhaltet die jederzeit ableistbare Belehrung im Rahmen der Internetkommunikation.

 

Weitere wichtige Hinweise:

  • Kosten 25€
  • Online Zahlungsmöglichkeiten Paypal oder giropay
  • Barzahlung oder EC- Kartenzahlung ist vor Ort möglich am Empfang des Gesundheitsamtes Aachen, Trierer Str. 1, 52078 Aachen    
    (Eingang im EG der Aachen Arkaden -Mall)                   
    Dort erhalten Sie am nächsten Werktag nach der Teilnnahme an der Online- Belehrung und Ihrer Bezahlung die Belehrungsbescheinigung zu folgenden Zeiten:            
    Dienstag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr
    Freitag                             von 08:00Uhr bis 12:00 Uhr

 

Abschrift einer Belehrungsbescheinigung:
Bei Verlust einer Bescheinigung kann eine Abschrift erstellt werden;

Kosten 10 €

Abholung am Empfang des Gesundheitsamtes während der regulären Öffnungszeiten





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