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Förderung regenerativer Energien - Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung, Solarthermie, Geothermie sowie Effizienzverbesserungen
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Nach StädteRegionstagsbeschluss vom 09.12.2021 werden für 2022 wieder Fördermittel bereit gestellt;
die Richtlinie wurde dazu modifiziert. Anträge nimmt ausschließlich
Altbau plus e.V., Aachen-Münchener-Platz 5, 52064 Aachen,
entgegen, der Interessenten gerne zur Beratung zur Verfügung steht, unter Telefonnummer 0241-413888-10.
Berücksichtigung finden nur dort eingegangene, vollständige Anträge (notwendige Antragsunterlagen unten stehend).
Aufgrund der enormen Nachfrage nach allen drei städteregionseigenen Förderprogrammen kommt es bei der Bearbeitung von Anträgen zu Verzögerungen; es wird um Verständnis gebeten.
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Ziel der Förderung ist es, die Installation von Solarkollektoranlagen sowie von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung in der StädteRegion Aachen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt die StädteRegion Aachen nach Maßgabe der „Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserung eine Zuwendung.
Danach ist förderfähig die Installation
- von Solarkollektoranlagen einschließlich Speicher zur Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung,
- von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert oder ausgebaut werden,
- von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung – Geothermische Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und Biomasseanlagen (Holz- und Pflanzenölnutzung) – zur Wärmeerzeugung sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 35 kW thermischer Leistung.
- Austausch von alten Thermostatventilen und Thermostatköpfen durch Ventile/Köpfe nach Tell (Thermostatic Efficiency Label) mit der Energieeffizienz-kennzeichnung Stufe 1 bzw. nach Energie-Effizienz-Index (EEI) £ 0,50 oder mit Prüfzeichen Keymark, ausschließlich in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage,
- Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale mit Energie-Effizienz-Index (EEI) £ 0,23
- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer.
Förderfähig sind auch die nachgewiesenen Kosten einer im Vorfeld zu den o.a. Maßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung.
Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
Ausgenommen hiervon sind Gebäude innerhalb des Stadtgebiets Aachen.
Für weitere Informationen und zur Beratung steht Ihnen ab 03.01.2022 der Altbau plus e.V. unter Tel. 0241-413888-10 als auch die Verbraucherzentrale e.V. unter Tel. 02404-9032730 gerne zur Verfügung.
Gut zu wissen
Gebühren
Eine Bewilligung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Für die Bearbeitung eines Antrages werden die folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag im Original (siehe Downloads),
- Schlussrechnung/en im Original (wird nach Prüfung zurückgereicht),
- Fachunternehmerbescheinigungen im Original (siehe Downloads),
- Nachweis, dass für das maßgebliche Gebäude vor dem 1.1.2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde und
- unterschriebene Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Original (siehe Downloads).
Ansprechpartner/in
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Nach StädteRegionstagsbeschluss vom 09.12.2021 werden für 2022 wieder Fördermittel bereit gestellt;
die Richtlinie wurde dazu modifiziert. Anträge nimmt ausschließlich
Altbau plus e.V., Aachen-Münchener-Platz 5, 52064 Aachen,
entgegen, der Interessenten gerne zur Beratung zur Verfügung steht, unter Telefonnummer 0241-413888-10.
Berücksichtigung finden nur dort eingegangene, vollständige Anträge (notwendige Antragsunterlagen unten stehend).
Aufgrund der enormen Nachfrage nach allen drei städteregionseigenen Förderprogrammen kommt es bei der Bearbeitung von Anträgen zu Verzögerungen; es wird um Verständnis gebeten.
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Ziel der Förderung ist es, die Installation von Solarkollektoranlagen sowie von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung in der StädteRegion Aachen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt die StädteRegion Aachen nach Maßgabe der „Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserung eine Zuwendung.
Danach ist förderfähig die Installation
- von Solarkollektoranlagen einschließlich Speicher zur Brauchwassererwärmung und/oder zur Heizungsunterstützung,
- von Solarkollektoranlagen zur Brauchwassererwärmung, die zur Heizungsunterstützung erweitert oder ausgebaut werden,
- von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung – Geothermische Anlagen, Wärmepumpen, Biogas- und Biomasseanlagen (Holz- und Pflanzenölnutzung) – zur Wärmeerzeugung sowie Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen bis 35 kW thermischer Leistung.
- Austausch von alten Thermostatventilen und Thermostatköpfen durch Ventile/Köpfe nach Tell (Thermostatic Efficiency Label) mit der Energieeffizienz-kennzeichnung Stufe 1 bzw. nach Energie-Effizienz-Index (EEI) £ 0,50 oder mit Prüfzeichen Keymark, ausschließlich in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage,
- Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale mit Energie-Effizienz-Index (EEI) £ 0,23
- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer.
Förderfähig sind auch die nachgewiesenen Kosten einer im Vorfeld zu den o.a. Maßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung.
Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
Ausgenommen hiervon sind Gebäude innerhalb des Stadtgebiets Aachen.
Für weitere Informationen und zur Beratung steht Ihnen ab 03.01.2022 der Altbau plus e.V. unter Tel. 0241-413888-10 als auch die Verbraucherzentrale e.V. unter Tel. 02404-9032730 gerne zur Verfügung.
Für die Bearbeitung eines Antrages werden die folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag im Original (siehe Downloads),
- Schlussrechnung/en im Original (wird nach Prüfung zurückgereicht),
- Fachunternehmerbescheinigungen im Original (siehe Downloads),
- Nachweis, dass für das maßgebliche Gebäude vor dem 1.1.2009 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde und
- unterschriebene Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Original (siehe Downloads).
Eine Bewilligung ist gebührenfrei.
Förderung Solar, Solaranlage, Solarthermie, Geothermie, Energieeinsparung, Regenerative Energienutzung, Energieeffizienz, Förderprogramm, Förderrichtlinie, altbau plus, Regenerative Energieversorgung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11960/showHerr
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