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Förderung - klimafreundlicher Heizungsanlagen sowie Effizienzverbesserungen - - Fördermittel 2023 sind ausgeschöpft !
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Die Fördermittel für 2023 sind leider ausgeschöpft.
Anträge können daher nicht mehr entgegen genommen werden bzw. werden zurückgewiesen.
Inwiefern die Richtlinie für 2024 modifiziert und wieder Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
Der Städteregionstag hat am 08.12.2022 für 2023 wieder freiwillige Fördermittel bereitgestellt und dazu eine "Förderrichtlinie zur Förderung von klimafreundlichen Heizungsanlagen sowie Effizienzverbesserungen" beschlossen. Informationen, den Richtlinientext etc. finden Sie unten stehend.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht daher die Möglichkeit, nach den für 2023 geltenden Richtlinien einen Antrag einzureichen, bei der Städteregion Aachen, A 63, Zollernstr. 10, 52070 Aachen. Anträge werden nur dort entgegen genommen.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch den altbau plus e.V.; Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung und gegebenenfalls auch die Aufforderung fehlende Unterlagen nachzureichen. (Ein unvollständig eingereichter Antrag gilt als zurückgezogen und findet keine Berücksichtigung, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen - nach der Aufforderung - komplett vervollständigt wird.)
Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden (Kontaktdaten siehe rechts) während der Servicezeit (Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr) gerne zur Verfügung.
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Ziel der Förderung ist es, die Installation von Solarkollektoranlagen sowie von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung in der StädteRegion Aachen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt die StädteRegion Aachen nach Maßgabe ihrer „Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von klimafreundlichen Heizungsanlagen sowie Effizienzverbesserungen" (ehemals Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserung) eine Zuwendung.
Sie gilt für alle förderfähigen Maßnahmen, ein Antrag auf Zuwendung muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Folgende Maßnahmen sind u.a. förderfähig:
- Austausch von Heizungsanlagen als Hauptwärmeerzeuger gegen Wärmepumpen und Pelletheizungen,
-
Wärmepumpen mit Einbau einer Photovoltaikanlage, die die Wärmepumpe mit selbsterzeugtem Strom versorgt (jedoch nur, wenn mit dem Energieversorger kein gesonderter Wärmepumpentarif besteht; kumulierbar mit der Förderrichtlinie Photovoltaik),
-
Maßnahmen zur Heizungsunterstützung durch Solarkollektoranlagen (nur Röhrenkollektoren),
- Austausch von alten Thermostatventilen und Thermostatköpfen durch Ventile/Köpfe nach Tell (Thermostatic Efficiency Label) mit der Energieeffizienz-kennzeichnung Stufe 1 bzw. nach Energie-Effizienz-Index (EEI) £ 0,50 oder mit Prüfzeichen Keymark, ausschließlich in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage,
- Austausch von Heizungsumwälzpumpen zu einer bestehenden Heizungszentrale mit Energie-Effizienz-Index (EEI) £ 0,23,
- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer,
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei einer bestehenden (nicht ausgetauschten oder geänderten) Heizungsanlage.
Förderfähig sind auch die nachgewiesenen Kosten einer im Vorfeld zu den o.a. Maßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung.
Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2015 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
Ausgenommen hiervon sind Gebäude innerhalb des Stadtgebiets Aachen.
Für weitere Informationen und zur Beratung steht Ihnen
Altbau plus e.V. unter Tel. 0241-413888-10 als auch
Verbraucherzentrale e.V. unter Tel. 02404-9032730
sehr gerne zur Verfügung.
Gut zu wissen
Gebühren
Eine Bewilligung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Für die Bearbeitung eines Antrages werden die folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag für 2023 (siehe Downloads - für eine Antragstellung in Papierform),
- Schlussrechnung/en (Originale werden nach Prüfung zurückgereicht),
- Fachunternehmerbescheinigungen (Version "Stand Dez. 2022" - siehe Downloads; die Version "Stand Juli 2020" wird soweit bis einschl. Installationsdatum 31.12.2022 akzeptiert),
- Nachweis, dass für das maßgebliche Gebäude vor dem 01.01.2015 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde und
- unterschriebene Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Original (siehe Downloads).
- Bei Beantragung eines Zuschusses zu „Thermostatventilen/-köpfen“ und zu „hydralischer Abgleich zu einer bestehenden Heizungsanlage“ zudem: Dokumentation des hydraulischen Abgleichs
- Bei Beantragung eines Zuschusses zu „Innovationsförderung Wärmepumpe Kombination Photovoltaikanlage“ zudem: Foto des Zählerschranks, auf dem die Zählernummern lesbar sind.
Hinweis: Ein unvollständig eingereichter Antrag gilt als zurückgezogen und findet keine Berücksichtigung, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen - nach Aufforderung - komplett vervollständigt wird.
Ansprechpartner/in
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Die Fördermittel für 2023 sind leider ausgeschöpft.
Anträge können daher nicht mehr entgegen genommen werden bzw. werden zurückgewiesen.
Inwiefern die Richtlinie für 2024 modifiziert und wieder Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
Der Städteregionstag hat am 08.12.2022 für 2023 wieder freiwillige Fördermittel bereitgestellt und dazu eine "Förderrichtlinie zur Förderung von klimafreundlichen Heizungsanlagen sowie Effizienzverbesserungen" beschlossen. Informationen, den Richtlinientext etc. finden Sie unten stehend.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht daher die Möglichkeit, nach den für 2023 geltenden Richtlinien einen Antrag einzureichen, bei der Städteregion Aachen, A 63, Zollernstr. 10, 52070 Aachen. Anträge werden nur dort entgegen genommen.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch den altbau plus e.V.; Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung und gegebenenfalls auch die Aufforderung fehlende Unterlagen nachzureichen. (Ein unvollständig eingereichter Antrag gilt als zurückgezogen und findet keine Berücksichtigung, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen - nach der Aufforderung - komplett vervollständigt wird.)
Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen in der Bearbeitung kommt.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden (Kontaktdaten siehe rechts) während der Servicezeit (Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr) gerne zur Verfügung.
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Ziel der Förderung ist es, die Installation von Solarkollektoranlagen sowie von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung in der StädteRegion Aachen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten.
Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt die StädteRegion Aachen nach Maßgabe ihrer „Richtlinie der StädteRegion Aachen zur Förderung von klimafreundlichen Heizungsanlagen sowie Effizienzverbesserungen" (ehemals Richtlinie zur Förderung von Solarkollektoranlagen und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserung) eine Zuwendung.
Sie gilt für alle förderfähigen Maßnahmen, ein Antrag auf Zuwendung muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Folgende Maßnahmen sind u.a. förderfähig:
- Austausch von Heizungsanlagen als Hauptwärmeerzeuger gegen Wärmepumpen und Pelletheizungen,
-
Wärmepumpen mit Einbau einer Photovoltaikanlage, die die Wärmepumpe mit selbsterzeugtem Strom versorgt (jedoch nur, wenn mit dem Energieversorger kein gesonderter Wärmepumpentarif besteht; kumulierbar mit der Förderrichtlinie Photovoltaik),
-
Maßnahmen zur Heizungsunterstützung durch Solarkollektoranlagen (nur Röhrenkollektoren),
- Austausch von alten Thermostatventilen und Thermostatköpfen durch Ventile/Köpfe nach Tell (Thermostatic Efficiency Label) mit der Energieeffizienz-kennzeichnung Stufe 1 bzw. nach Energie-Effizienz-Index (EEI) £ 0,50 oder mit Prüfzeichen Keymark, ausschließlich in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage,
- Austausch von Heizungsumwälzpumpen zu einer bestehenden Heizungszentrale mit Energie-Effizienz-Index (EEI) £ 0,23,
- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer,
- Durchführung eines hydraulischen Abgleichs bei einer bestehenden (nicht ausgetauschten oder geänderten) Heizungsanlage.
Förderfähig sind auch die nachgewiesenen Kosten einer im Vorfeld zu den o.a. Maßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführten Energieberatung.
Für die maßgeblichen Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2015 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
Ausgenommen hiervon sind Gebäude innerhalb des Stadtgebiets Aachen.
Für weitere Informationen und zur Beratung steht Ihnen
Altbau plus e.V. unter Tel. 0241-413888-10 als auch
Verbraucherzentrale e.V. unter Tel. 02404-9032730
sehr gerne zur Verfügung.
Für die Bearbeitung eines Antrages werden die folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag für 2023 (siehe Downloads - für eine Antragstellung in Papierform),
- Schlussrechnung/en (Originale werden nach Prüfung zurückgereicht),
- Fachunternehmerbescheinigungen (Version "Stand Dez. 2022" - siehe Downloads; die Version "Stand Juli 2020" wird soweit bis einschl. Installationsdatum 31.12.2022 akzeptiert),
- Nachweis, dass für das maßgebliche Gebäude vor dem 01.01.2015 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet wurde und
- unterschriebene Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Original (siehe Downloads).
- Bei Beantragung eines Zuschusses zu „Thermostatventilen/-köpfen“ und zu „hydralischer Abgleich zu einer bestehenden Heizungsanlage“ zudem: Dokumentation des hydraulischen Abgleichs
- Bei Beantragung eines Zuschusses zu „Innovationsförderung Wärmepumpe Kombination Photovoltaikanlage“ zudem: Foto des Zählerschranks, auf dem die Zählernummern lesbar sind.
Hinweis: Ein unvollständig eingereichter Antrag gilt als zurückgezogen und findet keine Berücksichtigung, wenn er nicht innerhalb von 4 Wochen - nach Aufforderung - komplett vervollständigt wird.
Eine Bewilligung ist gebührenfrei.
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Mona
Bahadorani
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