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Förderprogramm Regenerative Gebäudetechnik

Beschreibung

Der Städteregionstag hat die Richtlinie zur Förderung von regenerativer Gebäudetechnik vom 05.05.2025 beschlossen.

Vorbehaltlich des Beschlusses zum Haushalt sowie der Haushaltsgenehmigung durch die Aufsichtsbehörde ist Start der Förderung:  5. Mai 2025 um 8 Uhr.

Gefördert wird

  1. der Austausch einer fossilen Heizungsanlage als Hauptwärmeerzeuger gegen Wärmepumpe (Luft-Wasser oder Sole-Wasser) oder Pelletheizung
  2. die Installation einer solarthermischen Anlage oder PVT-Anlage ab einer Fläche von 8 m²
  3. die Erweiterung einer bestehenden solarthermischen Anlage oder PVT-Anlage um mindestens 4 m²

Hinweis: Eine PVT-Anlage ist die Kombination von Solarthermie (Wärmeerzeugung) und Photovoltaik (Stromerzeugung).

Förderhöhe

  • Wärmepumpe oder Pelletheizung 1.000 €
  • Solarthermische Anlage oder PVT-Anlage 1.000 €
  • Erweiterung einer bestehenden solartherm. Anlage oder PVT-Anlage 500 €

Details zur Antragstellung

  • Ab Start der Förderung kann über einen Link - der dann hier zu finden ist - ein Ticket gebucht werden, das zur Stellung eines digitalen Antrags berechtigt. Benötigt werden lediglich Name, Vorname und E-Mail-Adresse.
  • Wer ein Ticket erhalten hat, erhält per Mail den Link zum Förderantrag und hat dann 14 Tage Zeit, um den Antrag digital zu stellen.
  • Wer kein Ticket bekommen konnte, findet im Ticketsystem die Möglichkeit, sich auf eine Warteliste zu setzen.
  • Die Anzahl der Tickets als auch der Wartelistenplätze sind begrenzt.
  • Wichtig: Je beantragter Förderung darf nur ein Ticket oder ein Wartelistenplatz gebucht werden. Werden beispielsweise für die Förderung der selben Anlage mit mehreren E-Mail-Adressen oder Personen Tickets und/oder Wartelisteplätze erlangt, verlieren alle die Möglichkeit auf Förderung.

Unter "Downloads" finden Sie die Förderrichtlinie, eine Checkliste sowie die vom Fachunternehmen auszufüllende Fachunternehmensbescheinigung als digital beschreibbares PDF.

Förderantragshilfe

Die Antragstellung ist digital. Wer aufgrund einer körperlichen, geistigen oder altersbedingten Beeinträchtigung keinen digitalen Antrag stellen kann, meldet sich bitte unter den angegebenen Kontaktdaten.

Beratung

  • Wenn Sie Beratung zur Förderung eines Projektes benötigen, wenden Sie sich bitte an Altbau plus. Hier beraten erfahrene Architekten und Ingenieure. Sie erreichen Altbau Plus unter der Telefonnummer 0241/41 38 880. Weitere Informationen und Kontaktdaten finden Sie auf der Webseite von Altbau Plus. Auch die Verbraucherzentrale (Tel. 02404/90 32 731) bietet Beratung an.
  • Wenn Sie Beratung zum Förderantragbenötigen, erreichen Sie uns unter der genannten E-Mail-Adresse oder telefonisch zu unseren Servicezeiten mittwochs zwischen 9:00 und 12:00 Uhr.