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Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) - für Monschau, Simmerath und Roetgen
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder zum Bau oder zur Modernisierung von Wohnungen verpflichtet sich der Bauherr/Vermieter, die entstandenen Wohnungen nur an Mieter zu vergeben, die über eine Wohnberechtigung für "sogenannte Sozialwohnungen“ verfügen.
Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist dazu die amtliche Bescheinigung/der amtliche Nachweis, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine solche - mit öffentlichen Mitteln geförderte - Wohnung zu beziehen.
Der WBS gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in der StädteRegion Aachen erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.
Er gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist u.a. abhängig von der Höhe des Einkommens.
Wenn die gültige Einkommensgrenze überschritten wird, wird kein allgemeiner WBS erteilt und es darf damit auch keine Sozialwohnung für die Einkommensgruppe A bezogen werden.
Allerdings gibt es auch Wohnungen, die für Haushalte mit höherem Einkommen gefördert wurden (Einkommensgruppe B), die Miete dieser Wohnungen ist höher als bei Wohnungen für die Einkommensgruppe A.
Wohnberechtigungsscheine können beim jeweils zuständigen Amt der Stadtverwaltung des Wohnortes (allerdings für Monschau, Simmerath und Roetgen hier bei der StädteRegionsverwaltung) beantragt werden.
Gut zu wissen
Gebühren
Die Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) ist gebührenpflichtig (10 EUR).
Benötigte Unterlagen
Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt:
- Antrag (formgebunden),
- Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen (formgebunden) einschl. entsprechender Belege/Nachweise,
- Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads).
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.
Downloads
- Antrag auf Wohnberechtigungsschein (WBS)
- Wohnraumförderung Einkommenserklärung
- Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (Wohnraumförderung)
Rechtsgrundlagen
§ 18 Gesetz zur Förderung und Nutzung von Wohnraum für das Land Nordrhein-Westfalen (WRNG NRW)
Ansprechpartner/in
Für die Inanspruchnahme öffentlicher Fördergelder zum Bau oder zur Modernisierung von Wohnungen verpflichtet sich der Bauherr/Vermieter, die entstandenen Wohnungen nur an Mieter zu vergeben, die über eine Wohnberechtigung für "sogenannte Sozialwohnungen“ verfügen.
Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist dazu die amtliche Bescheinigung/der amtliche Nachweis, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine solche - mit öffentlichen Mitteln geförderte - Wohnung zu beziehen.
Der WBS gilt nur für das Bundesland, in dem er ausgestellt wurde. Ein in der StädteRegion Aachen erteilter Wohnberechtigungsschein gilt demnach in ganz Nordrhein-Westfalen.
Er gilt für ein Jahr und enthält Angaben über die Personenzahl und die maximale Größe der Wohnung, die bezogen werden darf.
Die Erteilung des Wohnberechtigungsscheins ist u.a. abhängig von der Höhe des Einkommens.
Wenn die gültige Einkommensgrenze überschritten wird, wird kein allgemeiner WBS erteilt und es darf damit auch keine Sozialwohnung für die Einkommensgruppe A bezogen werden.
Allerdings gibt es auch Wohnungen, die für Haushalte mit höherem Einkommen gefördert wurden (Einkommensgruppe B), die Miete dieser Wohnungen ist höher als bei Wohnungen für die Einkommensgruppe A.
Wohnberechtigungsscheine können beim jeweils zuständigen Amt der Stadtverwaltung des Wohnortes (allerdings für Monschau, Simmerath und Roetgen hier bei der StädteRegionsverwaltung) beantragt werden.
Für die Bearbeitung des Antrages werden die nachfolgend aufgeführten Unterlagen benötigt:
- Antrag (formgebunden),
- Einkommenserklärung für jeden Haushaltsangehörigen mit eigenem Einkommen (formgebunden) einschl. entsprechender Belege/Nachweise,
- Informationen gemäß Artikel 13 der Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads).
Weitere Unterlagen werden bei Bedarf nachgefordert.
Die Wohnberechtigungsbescheinigung (WBS) ist gebührenpflichtig (10 EUR).
Wohnberechtigungsschein, WBS, Sozialwohnung, allgemeiner Wohnberechtigungsschein, gezielter Wohnberechtigungsschein, bezahlbare Wohnung, Wohnungsschein, https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11961/showHerr
Horst
Roderburg
A 1016
Frau
Marja
Kohler
A 1018