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Grenzvermessung - Durchführung Vermessung
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks ist der Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit unklar.
Sie möchten, dass nicht (mehr) vorhandene oder beschädigte Grenzzeichen erneuert oder erstmalig gesetzt werden. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Wir lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen. Bei Bedarf nehmen wir vorher Kontakt zu Ihnen auf.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
Erste Anfrage, sowie Beratung kostenfrei.
Die Kosten einer Grenzvermessung richten sich nach einem für alle Vermessungsstellen in NRW geltenden Kostentarif in der Anlage der Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung (VermWertKostO NRW).
Grundlagen zur Ermittlung der Gebühren sind die Anzahl der zu untersuchenden Grenzpunkte und der Bodenrichtwert.
Ein genauerer Kostenvoranschlag ist erst nach Prüfung Ihrer Angaben möglich!
Vermessungs- und Wertermittlungskostenordnung - VermWertKostO NRW (Tarife in der Anlage)
Benötigte Unterlagen
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück mit unklarem Grenzverlauf:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
Hinweise und Besonderheiten
Vermessungsbüros in der Nähe:
Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieure der Region
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Weitere Dienstleistungen zum Thema
Ansprechpartner/in
Als (Mit-)Eigentümer eines Grundstücks ist der Verlauf Ihrer Grundstücksgrenze in der Örtlichkeit unklar.
Sie möchten, dass nicht (mehr) vorhandene oder beschädigte Grenzzeichen erneuert oder erstmalig gesetzt werden. Neben Öffentlich bestellten Vermessungsingenieurinnen und Vermessungsingenieuren können Sie auch hier, beim Kataster und Vermessungsamt, solch eine Vermessung beantragen.
Über das Kontaktformular können Sie Ihre formlose Anfrage hierzu direkt und unmittelbar an unsere zuständige Stelle richten. Wir lassen Ihnen die Antragsunterlagen über Ihr Servicekonto zukommen. Bei Bedarf nehmen wir vorher Kontakt zu Ihnen auf.
Gerne können Sie auch allgemeine Fragen zum Ablauf einer solchen Vermessung an uns richten!
Beachten Sie bitte die Hinweise unter "Benötigte Unterlagen"!
Möglichst vollständige Angaben zum Grundstück mit unklarem Grenzverlauf:
- Bezeichnung des Liegenschaftskatasters
(Name Kommune, Name Gemarkung, Nummer der Fur, Flurstücksnummer) und/ oder - falls möglich: Anschrift bzw. möglichst eindeutige Beschreibung und/ oder
- Bezeichnung des Grundbuchbestandes
(Amtsgerichtsbezirk, Grundbuchbezirk, Grundbuchblatt, laufende Bestandnummer)
Vermessungsbüros in der Nähe:
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11983/show