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Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (§ 30/§32 AufenthG) Studierende & Forschende PhD der RWTH/FH Aachen
Wenn Sie mit einem Visum zum Zweck des Familiennachzugs (Ehegattennachzug/Kindernachzug) zu einem Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Forscher der RWTH/FH Aachen nach Deutschland erstmals einreisen, müssen Sie, nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro angemeldet haben, eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei der Außenstelle des Ausländeramtes im SuperC beantragen.
Für den Fall, dass Sie sich schon länger im Bundesgebiet aufhalten und jetzt mit Ihrem Familienangehörigen (Studierenden, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Forscher der RWTH/FH Aachen) gemeinsam nach Aachen umgezogen sind und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§ 30/§ 32) besitzen, müssen Sie sich zunächst an die Infostelle des Ausländeramtes auf der 2. Etage im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 1, 52064 Aachen wenden und dort die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ihre Ausländerakte wird dann bei der Ausländerbehörde am vorherigen Wohnort angefordert.
Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter einer der folgenden Kategorien:
RWTH: "Aufenthaltsangelegenheiten/RWTH – Außenstelle SuperC"
oder
FH: "Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Fachhochschule Aachen"
Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden.
Eine persönliche Vorsprache ist nur notwendig, sofern Sie eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) benötigen.
Für diese Vorsprache können Sie sich ebenfalls online einen Termin unter dem Anliegen „Infostelle“ buchen. Somit werden lange Wartezeiten für Sie vermieden.
Online Termin buchen
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
100,00 € (Ersterteilung) - 93,00 € (Verlängerung)
Bei Minderjährigen: 50,00 € (Ersterteilung) – 46,50 € (Verlängerung)
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
- Antragsformular
- Reisepass
- Arbeitsvertrag / Aufnahmevereinbarung des Stammberechtigten
- Letzten drei Gehaltsmitteilung
- Heiratsurkunde (mit Apostille/Legalisation)
- Geburtsurkunden bei Kindern
- Nachweis Krankenversicherung
Die Unterlagen sind im Orginal vorzulegen.
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Kontakt
Aufenthaltsangelegenheiten III - Buchstaben: Mj-Z52064 Aachen