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Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (§ 30/§32 AufenthG) Studierende & Forschende PhD der RWTH/FH Aachen

Wenn Sie mit einem Visum zum Zweck des Familiennachzugs (Ehegattennachzug/Kindernachzug) zu einem Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Forscher der RWTH/FH Aachen nach Deutschland erstmals einreisen, müssen Sie, nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro angemeldet haben, eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei der Außenstelle des Ausländeramtes im SuperC beantragen.

Für den Fall, dass Sie sich schon länger im Bundesgebiet aufhalten und jetzt mit Ihrem Familienangehörigen (Studierenden, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Forscher der RWTH/FH Aachen) gemeinsam nach Aachen umgezogen sind und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§ 30/§ 32) besitzen, müssen Sie sich zunächst an die Infostelle des Ausländeramtes auf der 2. Etage im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 1, 52064 Aachen wenden und dort die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ihre Ausländerakte wird dann bei der Ausländerbehörde am vorherigen Wohnort angefordert.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter einer der folgenden Kategorien:

RWTH: "Aufenthaltsangelegenheiten/RWTH – Außenstelle SuperC"

oder

FH: "Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Fachhochschule Aachen"

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

Eine persönliche Vorsprache ist nur notwendig, sofern Sie eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) benötigen. 
Für diese Vorsprache können Sie sich ebenfalls online einen Termin unter dem Anliegen „Infostelle“ buchen. Somit werden lange Wartezeiten für Sie vermieden.

Online Termin buchen

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

100,00 € (Ersterteilung) - 93,00 € (Verlängerung)

Bei Minderjährigen: 50,00 € (Ersterteilung) – 46,50 € (Verlängerung)

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

- Antragsformular

- Reisepass

- Biometrisches Passbild

- Arbeitsvertrag / Aufnahmevereinbarung des Stammberechtigten

- Letzten drei Gehaltsmitteilung

- Heiratsurkunde (mit Apostille/Legalisation)

- Geburtsurkunden bei Kindern

- Nachweis Krankenversicherung

Die Unterlagen sind im Orginal vorzulegen.



Onlinedienstleistungen


Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörige (§ 30/§32 AufenthG) Studierende & Forschende PhD der RWTH/FH Aachen

Wenn Sie mit einem Visum zum Zweck des Familiennachzugs (Ehegattennachzug/Kindernachzug) zu einem Studierenden, wissenschaftlichen Mitarbeiter oder Forscher der RWTH/FH Aachen nach Deutschland erstmals einreisen, müssen Sie, nachdem Sie Ihren Wohnsitz beim zuständigen Meldeamt/Bürgerbüro angemeldet haben, eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug bei der Außenstelle des Ausländeramtes im SuperC beantragen.

Für den Fall, dass Sie sich schon länger im Bundesgebiet aufhalten und jetzt mit Ihrem Familienangehörigen (Studierenden, wissenschaftlicher Mitarbeiter oder Forscher der RWTH/FH Aachen) gemeinsam nach Aachen umgezogen sind und bereits eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug (§ 30/§ 32) besitzen, müssen Sie sich zunächst an die Infostelle des Ausländeramtes auf der 2. Etage im Verwaltungsgebäude Hackländerstraße 1, 52064 Aachen wenden und dort die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Ihre Ausländerakte wird dann bei der Ausländerbehörde am vorherigen Wohnort angefordert.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter einer der folgenden Kategorien:

RWTH: "Aufenthaltsangelegenheiten/RWTH – Außenstelle SuperC"

oder

FH: "Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Fachhochschule Aachen"

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

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Für diese Vorsprache können Sie sich ebenfalls online einen Termin unter dem Anliegen „Infostelle“ buchen. Somit werden lange Wartezeiten für Sie vermieden.

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- Biometrisches Passbild

- Arbeitsvertrag / Aufnahmevereinbarung des Stammberechtigten

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- Heiratsurkunde (mit Apostille/Legalisation)

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- Nachweis Krankenversicherung

Die Unterlagen sind im Orginal vorzulegen.

100,00 € (Ersterteilung) - 93,00 € (Verlängerung)

Bei Minderjährigen: 50,00 € (Ersterteilung) – 46,50 € (Verlängerung)

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort mit EC-Karte oder Kreditkarte (Visa, Maestro, V Pay) zu zahlen.

Familienangehörgie, Studierende, Forschende PhD, RWTH Aachen, FH Aachen, Super C https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1254227/show
Aufenthaltsangelegenheiten III - Buchstaben: Mikf-Z
Hackländerstraße 1 52064 Aachen