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Aufenthaltserlaubnis (Erstantrag / Verlängerungantrag)

Wer sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, bedarf eines gültigen Aufenthaltstitels. Maßgeblich für die Erteilung und Verlängerung eines solchen ist der Aufenthaltszweck.

Das Aufenthaltsgesetz kennt folgende Aufenthaltszwecke:

  • Ausbildung/Studium
  • Erwerbstätigkeit
  • Humanitäre, völkerrechtliche und politische Gründe
  • Familiäre Gründe

Der Aufenthaltszweck muss anhand entsprechender Nachweise glaubhaft dargelegt werden.

Die Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels setzt grundsätzlich voraus, dass

  • die Identität geklärt und die Passpflicht erfüllt ist,
  • der Lebensunterhalt sichergestellt ist,
  • die Einreise mit nationalem Visum für den beabsichtigten Aufenthaltszweck erfolgt ist
  • kein Ausweisungsinteresse besteht und soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.

Weitere Voraussetzungen ergeben sich gegebenenfalls aus dem jeweiligen Aufenthaltszweck, für den die Aufenthaltserlaubnis erteilt werden soll.

Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter folgender Kategorie:

Aufenthaltsangelegenheiten/Aufenthalt/Verlängerung Aufenthalt

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

Eine persönliche Vorsprache ist nur notwendig, sofern Sie eine vorläufige Bescheinigung (Fiktionsbescheinigung) benötigen. 
Für diese Vorsprache können Sie sich ebenfalls online einen Termin unter dem Anliegen „Infostelle“ buchen. Somit werden lange Wartezeiten für Sie vermieden.

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