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Aufenthaltserlaubnis (Ausstellung / Verlängerung)
Wer sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, bedarf eines gültigen Aufenthaltstitels. Maßgeblich für die Erteilung und Verlängerung eines solchen ist der Aufenthaltszweck.
Das Aufenthaltsgesetz kennt folgende Aufenthaltszwecke:
- Ausbildung/Studium
- Erwerbstätigkeit
- Humanitäre, völkerrechtliche und politische Gründe
- Familiäre Gründe
Die Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels setzt grundsätzlich voraus, dass
- die Identität geklärt und die Passpflicht erfüllt ist,
- der Lebensunterhalt sichergestellt ist,
- die Einreise mit nationalem Visum für den beabsichtigten Aufenthaltszweck erfolgt ist
- kein Ausweisungsinteresse besteht und soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Infostelle der Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Informationen und können einen Termin vereinbaren.
Startseite
Gut zu wissen
Gebühren
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird bei der Terminvergabe ermittelt.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben.
Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.
Aufenthaltserlaubnis (Ausstellung / Verlängerung) Wer sich in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten möchte, bedarf eines gültigen Aufenthaltstitels. Maßgeblich für die Erteilung und Verlängerung eines solchen ist der Aufenthaltszweck.
Das Aufenthaltsgesetz kennt folgende Aufenthaltszwecke:
Die Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels setzt grundsätzlich voraus, dass
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Infostelle der Ausländerbehörde. Dort erhalten Sie alle erforderlichen Informationen und können einen Termin vereinbaren.
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Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben.
Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird bei der Terminvergabe ermittelt.
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen. https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15000/show
Das Aufenthaltsgesetz kennt folgende Aufenthaltszwecke:
- Ausbildung/Studium
- Erwerbstätigkeit
- Humanitäre, völkerrechtliche und politische Gründe
- Familiäre Gründe
Die Erteilung / Verlängerung eines Aufenthaltstitels setzt grundsätzlich voraus, dass
- die Identität geklärt und die Passpflicht erfüllt ist,
- der Lebensunterhalt sichergestellt ist,
- die Einreise mit nationalem Visum für den beabsichtigten Aufenthaltszweck erfolgt ist
- kein Ausweisungsinteresse besteht und soweit kein Anspruch auf einen Aufenthaltstitel besteht, der Aufenthalt nicht aus einem sonstigen Grund Interessen der Bundesrepublik Deutschland beeinträchtigt oder gefährdet.
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Infostelle
001 Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Telefon +49 241 5198-5600
Fax +49 241 5198-83306
Aufenthaltsangelegenheiten I - Buchstaben: A-Fak
001 Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Aufenthaltsangelegenheiten II - Buchstaben: Fal-Mem
001 Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Aufenthaltsangelegenheiten III - Buchstaben: Men-Z
001 Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Geschäftsstelle FH / Immigration office
001 Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Telefon +49 241 5198-3409
Fax +49 241 5198-83306
Geschäftsstelle RWTH / Branch office
001 Templergraben 57 52062 Aachen
Telefon +49 241 5198-3367
Fax +49 241 5198-3388