Suche
Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen
BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)
Elektronischer Aufenthaltstitel (Abholung/Ausgabe)
Die Abholung Ihres Aufenthaltstitels (Hackländerstraße, 3. Etage) ist aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der konkrete Termin wird Ihnen bei Beantragung durch Ihren zuständigen Sachbearbeiten mitgeteilt. Sofern Sie keinen Termin erhalten haben, können Sie diesen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Infostelle des Ausländeramtes oder telefonischer unter 0241-51985600 vereinbaren.
Bitte entscheiden Sie vor Abholung, ob Sie die Online-Ausweisfunktion des neuen Aufenthaltstitels nutzen möchten oder nicht. Die notwendigen Informationen hierüber können Sie der Broschüre (siehe nebenstehenden WEB-Link) zum elektronischen Aufenthaltstitel entnehmen. Diese wird Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigt.
Sollten Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nicht persönlich abholen können, geben Sie bitte der von Ihnen zur Abholung beauftragten Person eine Vollmacht und alle oben aufgeführten Dokumente mit. Dies gilt auch, wenn Eltern den elektronischen Aufenthaltstitel ihrer volljährigen Kinder abholen möchten. Die Vollmacht können Sie auf der Seite der Infostelle herunterladen.
Startseite
Gut zu wissen
Gebühren
gebührenfrei
Benötigte Unterlagen
- aktuell gültiger Nationalpass
- alter Nationalpass
- alten elektronischen Aufenthaltstitel inkl. Zusatzblatt (sofern ausgestellt)
- Fiktionsbescheinigung (sofern ausgestellt)
- Passersatzdokument (sofern ausgestellt)
- Ggf. Vollmacht
Die Abholung Ihres Aufenthaltstitels (Hackländerstraße, 3. Etage) ist aufgrund der aktuellen Gesundheitssituation ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Der konkrete Termin wird Ihnen bei Beantragung durch Ihren zuständigen Sachbearbeiten mitgeteilt. Sofern Sie keinen Termin erhalten haben, können Sie diesen im Rahmen einer persönlichen Vorsprache in der Infostelle des Ausländeramtes oder telefonischer unter 0241-51985600 vereinbaren.
Bitte entscheiden Sie vor Abholung, ob Sie die Online-Ausweisfunktion des neuen Aufenthaltstitels nutzen möchten oder nicht. Die notwendigen Informationen hierüber können Sie der Broschüre (siehe nebenstehenden WEB-Link) zum elektronischen Aufenthaltstitel entnehmen. Diese wird Ihnen bei der Antragstellung ausgehändigt.
Sollten Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel nicht persönlich abholen können, geben Sie bitte der von Ihnen zur Abholung beauftragten Person eine Vollmacht und alle oben aufgeführten Dokumente mit. Dies gilt auch, wenn Eltern den elektronischen Aufenthaltstitel ihrer volljährigen Kinder abholen möchten. Die Vollmacht können Sie auf der Seite der Infostelle herunterladen.
Startseite
- aktuell gültiger Nationalpass
- alter Nationalpass
- alten elektronischen Aufenthaltstitel inkl. Zusatzblatt (sofern ausgestellt)
- Fiktionsbescheinigung (sofern ausgestellt)
- Passersatzdokument (sofern ausgestellt)
- Ggf. Vollmacht
gebührenfrei
https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15002/show