CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Blaue Karte EU (Ausstellung/Verlängerung)

Die Blaue Karte EU wurde im Jahre 2012 als spezieller befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer eingeführt.

Sinn und Zweck der Blauen Karte EU war es ursprünglich, den ausländischen Hochschulabsolventen, die eine ihrem qualifizierten Abschluss entsprechende Beschäftigung gefunden haben, die Möglichkeit eines adäquaten Aufenthalts im Bundesgebiet zu eröffnen bzw. frühzeitig einen gesicherten Daueraufenthalt zu bieten.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023 wurde der Personenkreis, der eine Blaue Karte EU gemäß § 18g AufenthG erhalten kann, erheblich erweitert.

Auch die für die Erteilung/Verlängerung der Blauen Karte EU erforderlichen Mindestgehälter wurden reduziert und belaufen sich zurzeit auf 45.300,00 €/Jahr = 3.775,00 €/Monat bzw. 41.041,80 €/Jahr = 3.420,15 €/Monat.

Die Blaue Karte EU wird ausschließlich an nicht EU-Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) erteilt. Für EU-Staatsangehörige gilt weiterhin das Freizügigkeitsrecht.

Genauere Informationen zum berechtigten Personenkreis und den Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU können Sie über den untenstehenden Link sowie die Infostelle des Ausländeramtes erhalten. 

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Infostelle der Ausländerbehörde.

Startseite

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Gebühren

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird bei der Terminvergabe ermittelt.

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Wichtiger Hinweis:

Die Barzahlung in der Außenstelle des Ausländeramtes im Super C, ist bis auf weiteres nicht möglich.


Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben. Hinweise hierzu finden Sie auch in den bereitgestellten Dokumentendownloads.

Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.



Onlinedienstleistungen


Blaue Karte EU (Ausstellung/Verlängerung)

Die Blaue Karte EU wurde im Jahre 2012 als spezieller befristeter Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer eingeführt.

Sinn und Zweck der Blauen Karte EU war es ursprünglich, den ausländischen Hochschulabsolventen, die eine ihrem qualifizierten Abschluss entsprechende Beschäftigung gefunden haben, die Möglichkeit eines adäquaten Aufenthalts im Bundesgebiet zu eröffnen bzw. frühzeitig einen gesicherten Daueraufenthalt zu bieten.

Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung vom 16.08.2023 wurde der Personenkreis, der eine Blaue Karte EU gemäß § 18g AufenthG erhalten kann, erheblich erweitert.

Auch die für die Erteilung/Verlängerung der Blauen Karte EU erforderlichen Mindestgehälter wurden reduziert und belaufen sich zurzeit auf 45.300,00 €/Jahr = 3.775,00 €/Monat bzw. 41.041,80 €/Jahr = 3.420,15 €/Monat.

Die Blaue Karte EU wird ausschließlich an nicht EU-Staatsangehörige (Drittstaatsangehörige) erteilt. Für EU-Staatsangehörige gilt weiterhin das Freizügigkeitsrecht.

Genauere Informationen zum berechtigten Personenkreis und den Voraussetzungen für die Erteilung einer Blauen Karte EU können Sie über den untenstehenden Link sowie die Infostelle des Ausländeramtes erhalten. 

https://www.make-it-in-germany.com/de/visum-aufenthalt/fachkraefteeinwanderungsgesetz


Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Infostelle der Ausländerbehörde.

Startseite

Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben. Hinweise hierzu finden Sie auch in den bereitgestellten Dokumentendownloads.

Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.

Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen, wird bei der Terminvergabe ermittelt.

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Wichtiger Hinweis:

Die Barzahlung in der Außenstelle des Ausländeramtes im Super C, ist bis auf weiteres nicht möglich.

https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15003/show
Infostelle
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Telefon +49 241 5198-5600
Fax +49 241 5198-83306
Aufenthaltsangelegenheiten I - Buchstaben: A-Ena
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Aufenthaltsangelegenheiten II - Buchstaben: Enb-Mike
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Aufenthaltsangelegenheiten III - Buchstaben: Mikf-Z
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Geschäftsstelle FH / Immigration office
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Telefon +49 241 5198-3363
Fax +49 241 5198-83306
Geschäftsstelle RWTH / Branch office
Templergraben 57 52062 Aachen
Telefon +49 241 5198-3430
Fax +49 241 5198-3388