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Klassenfahrt Ausland/ Schülerreisendenliste
Bei Klassenfahrten innerhalb der EU Mitgliedsstaaten kann die Ausstellung einer Schülerreisendenliste erforderlich sein. Insbesondere Schüler ohne eigenen Pass (z.B. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung) benötigen zum Grenzübertritt ein amtliches Dokument.
Wir bitten um eine frühzeitige Beantragung der Schülerreisendenliste (ca. 4-6 Wochen vor der Klassenfahrt). Gerne können die benötigten Unterlagen schon vorab per E-Mail oder Fax an die Infostelle des Ausländeramtes gesendet werden, damit die erforderliche Prüfung bereits vorgenommen und bei evtl. auftretenden Problemen Rücksprache mit der Schule genommen werden kann.
Eine Schülerreisendenliste ist nichterforderlich für alle Schüler
mit eigenem Pass
und
die ein gültiges Aufenthaltsrecht für Deutschland besitzen (= Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 AufenthG)
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
Schreiben der Schule über Reiseziel
Reisezeitraum
begleitende Lehrer
Auflistung aller teilnehmenden ausländischen Schüler
1x biometrisches Passbild aller Schüler ohne eigenen Pass (Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind, müssen diesen Pass mitnehmen. Bei Ablauf der Gültigkeit des Nationalpasses wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung Ihres Heimatstaates)
Klassenfahrt Ausland/ SchülerreisendenlisteBei Klassenfahrten innerhalb der EU Mitgliedsstaaten kann die Ausstellung einer Schülerreisendenliste erforderlich sein. Insbesondere Schüler ohne eigenen Pass (z.B. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung) benötigen zum Grenzübertritt ein amtliches Dokument.
Wir bitten um eine frühzeitige Beantragung der Schülerreisendenliste (ca. 4-6 Wochen vor der Klassenfahrt). Gerne können die benötigten Unterlagen schon vorab per E-Mail oder Fax an die Infostelle des Ausländeramtes gesendet werden, damit die erforderliche Prüfung bereits vorgenommen und bei evtl. auftretenden Problemen Rücksprache mit der Schule genommen werden kann.
Eine Schülerreisendenliste ist nichterforderlich für alle Schüler
mit eigenem Pass
und
die ein gültiges Aufenthaltsrecht für Deutschland besitzen (= Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 AufenthG)
Auflistung aller teilnehmenden ausländischen Schüler
1x biometrisches Passbild aller Schüler ohne eigenen Pass (Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind, müssen diesen Pass mitnehmen. Bei Ablauf der Gültigkeit des Nationalpasses wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung Ihres Heimatstaates)
6,00 € - 12,00 € pro Schüler auf der Liste
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15005/show