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Klassenfahrt Ausland/ Schülerreisendenliste
Bei Klassenfahrten innerhalb der EU Mitgliedsstaaten kann die Ausstellung einer Schülerreisendenliste erforderlich sein. Insbesondere Schüler ohne eigenen Pass (z.B. Inhaber einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung) benötigen zum Grenzübertritt ein amtliches Dokument.
Wir bitten um eine frühzeitige Beantragung der Schülerreisendenliste (ca. 4-6 Wochen vor der Klassenfahrt).
Gerne können die benötigten Unterlagen schon vorab per E-Mail oder Fax an die Infostelle des Ausländeramtes gesendet werden, damit die erforderliche Prüfung bereits vorgenommen und bei evtl. auftretenden Problemen Rücksprache mit der Schule genommen werden kann.
Eine Schülerreisendenliste ist nicht erforderlich für alle Schüler
- mit eigenem Pass
und
- die ein gültiges Aufenthaltsrecht für Deutschland besitzen (= Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Fiktionsbescheinigung § 81 Abs. 4 AufenthG)
und
- die Reise in einen Schengen-Staat geht
Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter der folgenden Kategorie:
„Aufenthaltsangelegenheiten/Klassenfahrt Ausland/Schülersammelliste“.
Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden.
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Gut zu wissen
Gebühren
6,00 € - 12,00 € pro Schüler auf der Liste
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
- Schreiben der Schule über Reiseziel
- Reisezeitraum
- begleitende Lehrer
- Auflistung aller teilnehmenden ausländischen Schüler
- 1x biometrisches Passbild aller Schüler ohne eigenen Pass (Kinder, die im Pass der Eltern eingetragen sind, müssen diesen Pass mitnehmen. Bei Ablauf der Gültigkeit des Nationalpasses wenden Sie sich bitte an die zuständige Auslandsvertretung Ihres Heimatstaates)