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Unbefristete Aufenthaltsrechte
Niederlassungserlaubnis
Eine Niederlassungserlaubnis kann in der Regel nach 5 jährigem Aufenthalt erteilt werden, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Im Einzelfall kann es hier besondere gesetzliche Regelungen geben. Für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis ist u.a. grundsätzlich die vollständige Sicherstellung des Lebensunterhaltes aus eigenen Mitteln erforderlich.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt EU (§9a AufenthG)
Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU ist ein unbefristetes Aufenthaltsrecht vergleichbar mit der Niederlassungserlaubnis.
Staatsangehörige aus nicht EU-Staaten, welche sich langfristig rechtmäßig in Deutschland aufhalten, ihren Lebensunterhalt sicherstellen sowie integriert sind, können dieses Aufenthaltsrecht beantragen.
Wer einen solchen Aufenthaltstitel besitzt, kann sich unter erleichterten Voraussetzungen in fast allen anderen EU-Ländern (ausgenommen Großbritannien, Irland und Dänemark) niederlassen.
Die Erleichterungen betreffen aber lediglich die Einreisevoraussetzungen. Die jeweiligen nationalen Bestimmungen des EU-Landes müssen erfüllt sein. Dies gilt insbesondere für die Arbeitsaufnahme.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte die Infostelle der Ausländerbehörde.
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Gut zu wissen
Gebühren
Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.
Benötigte Unterlagen
Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminvergabe bekannt gegeben. Hinweise hierzu finden Sie auch in den bereitgestellten Dokumentendownloads.
Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.