CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Einladung / Verpflichtungserklärung

In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für Wohnraum, eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.

Allgemeine Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, dass Sie auf der Seite der Visaangelegenheiten/Verpflichtungserklärungen herunterladen können.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie pfändbares Einkommen und einen noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltstitel, sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Als Student ohne Einkommen ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit ein Sperrkonto zu unseren Gunsten einzurichten. Der Betrag beträgt 3000,00 €/Person. Zur Einrichtung eines Sperrkontos sprechen Sie bitte unter Vorlage eines gültigen Ausweises in der Infostelle vor, damit Ihnen dort ein Dokument zur Einrichtung des Kontos ausgehändigt werden kann.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie einen Termin. Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter folgender Kategorie:

Aufenthaltsangelegenheiten/Einladung Visa/Verpflichtungserklärung

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

Zuständig zur Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde des beabsichtigten Aufenthaltsortes des Gastes. Hinweis: Sollten Sie als einladende Person nicht in der Städteregion Aachen wohnen, melden Sie sich bitte unmittelbar nach Terminvereinbarung bei der hiesigen Ausländerbehörde. Es muss vor dem Termin abgeklärt werden, ob Verpflichtungen ihrerseits bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort bestehen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (siehe nebenstehenden WEB-Link).

Wichtige Hinweise:

Es wird empfohlen eine Verpflichtungserklärung 3 Monate vor der geplanten Einreise abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass verloren gegangene Verpflichtungserklärungen nicht ersetzt werden können. Eine Neuausstellung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und Zahlung der Gebühren ist somit notwendig, da nur Originale der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Auslandsvertretung vorgelegt werden können.

Die Ausländerbehörde behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise zu fordern.

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu genau der genannten Uhrzeit zu Ihrem Termin. Wir haben jeden Tag eine sehr große Anzahl von Arbeitsterminen. Wenn Sie später kommen, ist es möglich, dass Ihre Angelegenheiten leider nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden können. Bitte haben Sie Verständnis, falls ein neuer Termin vereinbart werden muss.

Eine Bevollmächtigung ist ebenfalls nicht möglich.

 

Online Termin buchen


Startseite

Gut zu wissen


Gebühren

29,00 € pro Verpflichtungserklärung

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.


Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminbestätigung bekannt gegeben. Hinweise hierzu finden Sie auch in den bereitgestellten Dokumentendownloads.

Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.



Einladung / Verpflichtungserklärung

In den Fällen, in denen der Eingeladene nicht in der Lage ist, seinen Aufenthalt mit eigenen Mitteln zu finanzieren, können Sie sich verpflichten, für alle aufgrund des Aufenthaltes des Ausländers in Deutschland entstehenden Kosten, einschließlich der Kosten für Wohnraum, eventuelle Krankenbehandlung und Rückführung in das Heimatland, aufzukommen.

Allgemeine Informationen zur Abgabe einer Verpflichtungserklärung entnehmen Sie bitte dem Merkblatt, dass Sie auf der Seite der Visaangelegenheiten/Verpflichtungserklärungen herunterladen können.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie pfändbares Einkommen und einen noch mindestens sechs Monate gültigen Aufenthaltstitel, sofern Sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Als Student ohne Einkommen ist die Abgabe einer Verpflichtungserklärung nicht möglich. Sie haben jedoch die Möglichkeit ein Sperrkonto zu unseren Gunsten einzurichten. Der Betrag beträgt 3000,00 €/Person. Zur Einrichtung eines Sperrkontos sprechen Sie bitte unter Vorlage eines gültigen Ausweises in der Infostelle vor, damit Ihnen dort ein Dokument zur Einrichtung des Kontos ausgehändigt werden kann.

Für die Abgabe einer Verpflichtungserklärung benötigen Sie einen Termin. Für diese Dienstleistung vereinbaren Sie bitte online einen Termin unter folgender Kategorie:

Aufenthaltsangelegenheiten/Einladung Visa/Verpflichtungserklärung

Für den Fall, dass derzeit keine freien Termine angezeigt werden, weise ich darauf hin, dass täglich neue Termine freigeschaltet werden. 

Zuständig zur Entgegennahme einer Verpflichtungserklärung ist die Ausländerbehörde des beabsichtigten Aufenthaltsortes des Gastes. Hinweis: Sollten Sie als einladende Person nicht in der Städteregion Aachen wohnen, melden Sie sich bitte unmittelbar nach Terminvereinbarung bei der hiesigen Ausländerbehörde. Es muss vor dem Termin abgeklärt werden, ob Verpflichtungen ihrerseits bei der Ausländerbehörde an ihrem Wohnort bestehen.

Nähere Informationen hierzu erhalten Sie beim Auswärtigen Amt (siehe nebenstehenden WEB-Link).

Wichtige Hinweise:

Es wird empfohlen eine Verpflichtungserklärung 3 Monate vor der geplanten Einreise abzugeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass verloren gegangene Verpflichtungserklärungen nicht ersetzt werden können. Eine Neuausstellung unter Vorlage der entsprechenden Nachweise und Zahlung der Gebühren ist somit notwendig, da nur Originale der Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Auslandsvertretung vorgelegt werden können.

Die Ausländerbehörde behält sich vor, im Einzelfall weitere Nachweise zu fordern.

Bitte kommen Sie rechtzeitig zu genau der genannten Uhrzeit zu Ihrem Termin. Wir haben jeden Tag eine sehr große Anzahl von Arbeitsterminen. Wenn Sie später kommen, ist es möglich, dass Ihre Angelegenheiten leider nicht mehr am selben Tag bearbeitet werden können. Bitte haben Sie Verständnis, falls ein neuer Termin vereinbart werden muss.

Eine Bevollmächtigung ist ebenfalls nicht möglich.

 

Online Termin buchen


Startseite

Welche Unterlagen zum Termin mitgebracht werden müssen, wird bei der Terminbestätigung bekannt gegeben. Hinweise hierzu finden Sie auch in den bereitgestellten Dokumentendownloads.

Alle Unterlagen sind sowohl im Original als auch in Kopie vorzulegen.

29,00 € pro Verpflichtungserklärung

Die Verwaltungsgebühr ist vor Ort in bar oder mit EC-Karte zu zahlen.

Einladung aus dem Ausland, Verpflichtung, Zusage, Absichtserklärung, Zusicherung, Erklärung https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/15008/show
Infostelle
Hackländerstraße 1 52064 Aachen
Telefon +49 241 5198-5600
Fax +49 241 5198-83306
Aufenthaltsangelegenheiten I - Buchstaben: A-Ena
Hackländerstraße 1 52064 Aachen