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Wohnraumförderung - Zinssenkungsanträge für Darlehen der NRW.Bank
(ehemals Wohnungsbauförderungsanstalt, kurz WfA)
Nach den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen läuft die Zinsvergünstigung bei öffentlich geförderten Eigenheimen innerhalb bestimmter Fristen aus und die Zinsen der Förderdarlehen können angehoben werden.
Nach den Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen läuft die Zinsvergünstigung bei öffentlich geförderten Eigenheimen innerhalb bestimmter Fristen aus und die Zinsen der Förderdarlehen können angehoben werden.
Die NRW.Bank informiert ihre Darlehensnehmer rechtzeitig über die jeweilige Zinserhöhung; gleichzeitig weist sie auch auf die Möglichkeit hin, dass der Zinssatz auf Antrag für den jeweiligen Zeitraum gesenkt werden kann. Ob und in welcher Höhe die Zinsen gesenkt werden können, ist abhängig von der aktuellen Einkommenssituation des geförderten Haushaltes.
Der Zinssenkungsantrag muss bei der NRW.Bank gestellt werden; ihm ist eine Einkommensbescheinigung zum Zwecke der Zinssenkung beizufügen. Diese Bescheinigung stellt die für Sie zuständige Stelle aus:
Die StädteRegion Aachen bearbeitet diese für die Stadt Monschau und die Gemeinden Roetgen und Simmerath.
Ansonsten sind im StädteRegionsgebiet die jeweiligen Stadtverwaltungen zuständig.
Bei Fragen o.ä. stehen Ihnen die Sachbearbeiter gerne zur Beratung zur Verfügung
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Gut zu wissen
Gebühren
Die Ausstellung der Bescheinigung ist gebührenpflichtig und beträgt 20,00 € nach derzeit gültiger Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 29.1.22.
Benötigte Unterlagen
- Antrag auf Zinssenkung im Original (amtlicher Antragsvordruck),
- Schreiben der NRW.Bank in Kopie,
- Einkommenserklärung jeder haushaltsangehörigen Person mit eigenem Einkommen,
- Anlage zur Einkommenserklärung,
- geeignete Nachweise zu den Angaben,
- bei Kindern, die älter als 16 Jahre sind, eine Schulbescheinigung,
- aktuelle Meldebescheinigung Ihrer Gemeinde-/Stadtverwaltung,
- Informationsblatt zur Datenschutzgrundverordnung (siehe downloads).