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Pflichtumtausch Papierführerschein
Alle vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau oder rosa, müssen bis spätestens 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zetilich nach Geburtsjahren geregelt, so dass je nach Geburtsjahr eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.01.2033 besteht.
Alle Geburtsjahre von 1953 bis 1970 müssen bis zum 19.01.2024 ihren Papierführerschein umgetauscht haben. Für die Geburtsjahre 1971 oder jünger gilt das Datum bis zum 19.01.2025. Die restlichen Geburtsjahre vor 1953 müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.
Es besteht die Möglichkeit, den Papierführerschein über unser Modul Fahrerlaubnisantrag Online online zu beantragen. Siehe nachfolgenden Link.
Darüberhinaus kann uns der Antrag per Post zugesandt werden. Siehe unter der Rubrik Downloads.
Gerne können Sie auch einen Termin vor Ort im Straßenverkehrsamt vereinbaren. Siehe Link Termin im Straßenverkehrsamt vereinbaren.
Dienstags Sonderschalter nur für den Pflichtumtausch der grauen und rosa Papierführerscheine (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970)
Ausschließlich für den Pflichtumtausch der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 steht ab sofort bis auf Weiteres dienstags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr ein Sonderschalter in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
- Umstellung Papierführerschein (25,30 EUR) - Bei Abholung des neuen Kartenführerscheins beim Straßenverkehrsamt Aachen.
- Umstellung Papierführerschein (30,20 EUR) - Bei Direktversand von der Bundesdruckerei per Einwurfeinschreiben.
Zahlungsweisen
- Paypal (nur online)
- Bargeldzahlung
- Bargeldlose Zahlung
Benötigte Unterlagen
- gültigen Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisherigen Führerschein
Verfahrensablauf
Nach erfolgter Beantragung wird der EU-Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu sechs Wochen daueren.
Rechtsgrundlagen
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
Onlinedienstleistungen
Weitere Dienstleistungen zum Thema
Kontakt
Bürgerservice Führerschein52146 Würselen
Alle vor dem 01.01.1999 ausgestellten Führerscheine, egal ob grau oder rosa, müssen bis spätestens 18.01.2033 in den neuen befristeten Kartenführerschein umgetauscht werden. Dabei ist die Umtauschpflicht zetilich nach Geburtsjahren geregelt, so dass je nach Geburtsjahr eine Pflicht zum Umtausch teilweise schon deutlich vor dem 18.01.2033 besteht.
Alle Geburtsjahre von 1953 bis 1970 müssen bis zum 19.01.2024 ihren Papierführerschein umgetauscht haben. Für die Geburtsjahre 1971 oder jünger gilt das Datum bis zum 19.01.2025. Die restlichen Geburtsjahre vor 1953 müssen bis zum 19.01.2033 umgetauscht haben.
Es besteht die Möglichkeit, den Papierführerschein über unser Modul Fahrerlaubnisantrag Online online zu beantragen. Siehe nachfolgenden Link.
Darüberhinaus kann uns der Antrag per Post zugesandt werden. Siehe unter der Rubrik Downloads.
Gerne können Sie auch einen Termin vor Ort im Straßenverkehrsamt vereinbaren. Siehe Link Termin im Straßenverkehrsamt vereinbaren.
Dienstags Sonderschalter nur für den Pflichtumtausch der grauen und rosa Papierführerscheine (Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970)
Ausschließlich für den Pflichtumtausch der Geburtsjahrgänge 1953 bis 1970 steht ab sofort bis auf Weiteres dienstags in der Zeit von 07:30 Uhr bis 11:00 Uhr ein Sonderschalter in der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamtes zur Verfügung.
Eine vorherige Terminvereinbarung ist nicht erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass es zu Wartezeiten kommen kann.
Die Bezahlung erfolgt bei Antragstellung.
Mit der 13. Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) wurde der stufenweise Pflichtumtausch eingeführt (Anlage 8e). Dadurch soll sichergestellt werden, dass entsprechend den Vorgaben von Artikel 3 Nummer 3 der Richtlinie 2006/126/EG bis zum 19. Januar 2033 alle vor dem 19. Januar 2013 in Deutschland ausgestellten Führerscheine umgetauscht werden.
- gültigen Personalausweis oder Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument
- aktuelles biometrisches Lichtbild
- bisherigen Führerschein
Nach erfolgter Beantragung wird der EU-Kartenführerschein bei der Bundesdruckerei bestellt.
Die Bearbeitung Ihres Antrages kann bis zu sechs Wochen daueren.
https://bportal.staedteregion-aachen.de/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/1920797/show