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Förderung - Dach- und Fassadenbegrünungen
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Die Fördermittel für 2023 sind leider ausgeschöpft. Anträge können daher nicht mehr entgegen genommen werden bzw. werden zurückgewiesen.
Inwiefern die Richtlinie für 2024 modifiziert und wieder Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen bei der Prüfung und Bearbeitung der vorliegenden Anträge zu zeitlichen Verzögerungen kommt.
Der Städteregionstag hat am 08.12.2022 für 2023 wieder freiwillige Fördermittel zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bereitgestellt und dazu eine Förderrichtlinie beschlossen.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht daher die Möglichkeit nach den für 2023 geltenden Richtlinien einen Antrag einzureichen, bei der
Städteregion Aachen, A 63, Zollernstr. 10, 52070 Aachen.
Anträge werden nur dort entgegen genommen.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch den altbau plus e.V.; Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung und gegebenenfalls auch die Aufforderung fehlende Unterlagen nachzureichen.
Informationen, den Richtlinientext und Vordrucke zur Antragstellung finden Sie unten stehend.
Die Möglichkeit der digitalen Antragstellung (online) ist in Arbeit; es wird um Verständnis gebeten.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden (Kontaktdaten siehe rechts) während der Servicezeit (Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr) gerne zur Verfügung.
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Sie beabsichtigen, Ihr Dach oder/und Ihre Fassade zu begrünen?
Die Städteregion Aachen fördert nach eigener Förderrichtlinie für das Altkreisgebiet Aachen die Begrünung von Dächern und Fassaden mit einem Zuschuss. (Maßnahmen im Stadtgebiet Aachen sind generell von einer Förderung ausgenommen.)
Zielsetzung der Richtlinie ist es, möglichst viele Interessenten anzusprechen und extensive Dachbegrünungen oder/und bodengebundene Fassadenbegrünungen mit einer Festbetragsfinanzierung (Zuschuss) finanziell attraktiv zu gestalten und zu fördern.
Die Maßnahmen sind von einer Fachunternehmung zu planen und durchzuführen.
Der Zuschuss beträgt 25% der als förderungsfähig anerkannten Kosten, jedoch höchstens 1.700 EUR pro Dach-/ Fassadenfläche, und ist rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahmen zu beantragen.
Förderberechtigte Objekte sind Wohn- und Gewerbebauten (die Wohnnutzung bei einem gewerblich genutzten Gebäude muss überwiegen), Vereinsgebäude – sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstungen.
Begrünungsmaßnahmen, die allerdings bereits in Bebauungsplänen festgesetzt sind, als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher oder sonstiger satzungsrechtlichen Vorgaben gefordert wurden oder sich als Ausgleichsverpflichtung aus Baumschutzsatzungen ergeben, sind allerdings ausgeschlossen.
Auch von einer Förderung ausgeschlossen sind Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen/-flächen und Maßnahmen.
Sie haben Interesse an einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung?
Für weitere Informationen und zur Beratung steht Ihnen
Altbau plus e.V. unter Tel. 0241-413888-10 als auch
Verbraucherzentrale e.V. unter Tel. 02404-9032730
sehr gerne zur Verfügung.
Gut zu wissen
Gebühren
Die Bewilligung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Für die Bearbeitung eines Antrages werden die folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag (siehe Downloads),
- Lageplan,
- Foto des Förderobjektes,
- hinreichend aussagekräftige und bemaßte Skizze der geplanten Maßnahme,
- Kostenvoranschlag (in dem auch in geeigneter Weise dargestellt und beschrieben ist, wie im Falle einer Dachbegrünung der Schichtaufbau erfolgen soll) und
- unterschriebene Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads).
Ansprechpartner/in
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Die Fördermittel für 2023 sind leider ausgeschöpft. Anträge können daher nicht mehr entgegen genommen werden bzw. werden zurückgewiesen.
Inwiefern die Richtlinie für 2024 modifiziert und wieder Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen bei der Prüfung und Bearbeitung der vorliegenden Anträge zu zeitlichen Verzögerungen kommt.
Der Städteregionstag hat am 08.12.2022 für 2023 wieder freiwillige Fördermittel zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bereitgestellt und dazu eine Förderrichtlinie beschlossen.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, besteht daher die Möglichkeit nach den für 2023 geltenden Richtlinien einen Antrag einzureichen, bei der
Städteregion Aachen, A 63, Zollernstr. 10, 52070 Aachen.
Anträge werden nur dort entgegen genommen.
Die Prüfung der Anträge erfolgt durch den altbau plus e.V.; Sie erhalten von dort eine Eingangsbestätigung und gegebenenfalls auch die Aufforderung fehlende Unterlagen nachzureichen.
Informationen, den Richtlinientext und Vordrucke zur Antragstellung finden Sie unten stehend.
Die Möglichkeit der digitalen Antragstellung (online) ist in Arbeit; es wird um Verständnis gebeten.
Bei Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden (Kontaktdaten siehe rechts) während der Servicezeit (Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr) gerne zur Verfügung.
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Sie beabsichtigen, Ihr Dach oder/und Ihre Fassade zu begrünen?
Die Städteregion Aachen fördert nach eigener Förderrichtlinie für das Altkreisgebiet Aachen die Begrünung von Dächern und Fassaden mit einem Zuschuss. (Maßnahmen im Stadtgebiet Aachen sind generell von einer Förderung ausgenommen.)
Zielsetzung der Richtlinie ist es, möglichst viele Interessenten anzusprechen und extensive Dachbegrünungen oder/und bodengebundene Fassadenbegrünungen mit einer Festbetragsfinanzierung (Zuschuss) finanziell attraktiv zu gestalten und zu fördern.
Die Maßnahmen sind von einer Fachunternehmung zu planen und durchzuführen.
Der Zuschuss beträgt 25% der als förderungsfähig anerkannten Kosten, jedoch höchstens 1.700 EUR pro Dach-/ Fassadenfläche, und ist rechtzeitig vor Durchführung der Maßnahmen zu beantragen.
Förderberechtigte Objekte sind Wohn- und Gewerbebauten (die Wohnnutzung bei einem gewerblich genutzten Gebäude muss überwiegen), Vereinsgebäude – sowohl bei Neubauten als auch bei Nachrüstungen.
Begrünungsmaßnahmen, die allerdings bereits in Bebauungsplänen festgesetzt sind, als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher oder sonstiger satzungsrechtlichen Vorgaben gefordert wurden oder sich als Ausgleichsverpflichtung aus Baumschutzsatzungen ergeben, sind allerdings ausgeschlossen.
Auch von einer Förderung ausgeschlossen sind Dachbegrünungen auf Asbest- oder PVC-haltigen Dachabdeckungen/-flächen und Maßnahmen.
Sie haben Interesse an einer Dach- und/oder Fassadenbegrünung?
Für weitere Informationen und zur Beratung steht Ihnen
Altbau plus e.V. unter Tel. 0241-413888-10 als auch
Verbraucherzentrale e.V. unter Tel. 02404-9032730
sehr gerne zur Verfügung.
Für die Bearbeitung eines Antrages werden die folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag (siehe Downloads),
- Lageplan,
- Foto des Förderobjektes,
- hinreichend aussagekräftige und bemaßte Skizze der geplanten Maßnahme,
- Kostenvoranschlag (in dem auch in geeigneter Weise dargestellt und beschrieben ist, wie im Falle einer Dachbegrünung der Schichtaufbau erfolgen soll) und
- unterschriebene Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads).
Die Bewilligung ist gebührenfrei.
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Mona
Bahadorani
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