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Förderung - Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersysteme - Fördermittel für 2023 sind ausgeschöpft !
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Die Fördermittel für 2023 sind leider ausgeschöpft.
Anträge können daher nicht mehr entgegen genommen werden bzw. werden zurückgewiesen.
Inwiefern die Richtlinie für 2024 modifiziert und wieder freiwillige Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, ist derzeit noch nicht bekannt.
Halten Sie dazu, die Informationen auf dieser Seite und/oder auch die Pressemitteilungen der Städteregion im Blick.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen bei der Bearbeitung der vorliegenden Anträge zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen gekommen ist.
Über alle vorliegenden Anträge ergeht in diesen Tagen abschließender Bescheid.
Der Städteregionstag hat am 08.12.2022 für 2023 wieder freiwillige Fördermittel bereitgestellt und dazu eine Förderrichtlinie beschlossen.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind - besteht daher die Möglichkeit, nach den für 2023 geltenden Richtlinien einen Antrag einzureichen, bei der
Städteregion Aachen, A 63, Zollernstr. 10, 52070 Aachen.
Anträge werden nur dort entgegen genommen, entweder
- online (siehe Link weiter unten, dunkel hinterlegt - ein Servicekonto ist NICHT erforderlich) -
oder
-
in Papierform; die Vordrucke dazu stehen Ihnen unter "Downloads" (siehe weiter unten auf dieser Seite) zur Verfügung.
Informationen, den Richtlinientext, Vordrucke etc. finden Sie untenstehend.
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Sie planen eine neue Photovoltaikanlage oder/und ein Batteriespeichersystem zu installieren?
In Ergänzung zur Richtlinie zur Förderung von klimafreundlichen Heizungsanlagen sowie Effizienzverbesserungen (ehemals Richtlinie zur Förderung von regenerativer Energien - Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Maßnahmen zur Effizienzverbesserung) hat die Städteregion Aachen seit 2020 eine weitere, eigene Förderrichtlinie beschlossen, nach der auch die Installation von Photovoltaikanlagen sowie entsprechende Batteriespeichersysteme bezuschusst werden.
Zielsetzung der Richtlinie ist es, die Neuinstallation von Photovoltaikanlagen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten.
Sie gilt für alle förderfähigen Maßnahmen, ein Antrag auf Zuschuss muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Förderfähig sind Photovoltaikanlagen an Wohn- und Gewerbebauten (die Wohnnutzung bei einem gewerblich genutzten Gebäude muss überwiegen) sowie an Vereinsgebäuden mit einer Leistung von mindestens 1 kWp.
Steckerfähige als auch gemietete/geleaste/gebrauchte Photovoltaikanlagen sowie gemietete/geleaste/gebrauchte Batteriespeichersysteme sind jedoch von einer Förderung nach dieser Richtlinie ausgeschlossen (siehe dazu www.staedteregion-aachen.de/steckerphotovoltaik).
Für die maßgeblichen Gebäude muss allerdings der Bauantrag vor dem 01.01.2015 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
Förderfähig sind auch stationäre Batteriespeichersysteme (diverser technischer Komponenten) ab 5 kWh - auch für bereits bestehende Photovoltaikanlagen.
Generell von einer Förderung durch die StädteRegion Aachen ausgenommen sind Anlagen innerhalb des Stadtgebietes Aachen. Die Stadt Aachen gewährt nach eigener Förderrichtlinie Zuwendungen für das Stadtgebiet.
Kosten einer im Vorfeld durch die Verbraucherzentrale e.V. durchgeführten Energieberatung zu einer nach der Richtlinie förderfähigen Maßnahme werden auf Rechnungsnachweis ebenfalls zu 100 % bezuschusst.
Für weitere Informationen und zur Beratung steht Ihnen
Altbau plus e.V. unter Tel. 0241/413888-10 als auch
Verbraucherzentrale e.V. unter Tel. 02404/9032730
sehr gerne zur Verfügung.
Gut zu wissen
Gebühren
Die Bewilligung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Für die Bearbeitung eines Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag für 2023 (für eine Antragstellung in Papierform siehe Downloads),
- Schlussrechnung(en), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen (ein Original wird wieder zurückgereicht),
- formgebundene Bestätigung der ausführenden Fachunternehmung über die ordnungsgemäße Installation und sichere Inbetriebnahme der Anlagen gemäß gültiger Normen und Regelwerke (siehe Downloads Version "Stand Nov. 2022"; die Version "Stand Sept. 2020" wird soweit bis einschl. Installationsdatum 31.12.2022 akzeptiert),
- Inbetriebsetzungsprotokoll (nach VDE Anwendungsregel) der Fachunternehmung zur Übergabe an den Anlagen- und Netzbetreiber (siehe auch Downloads),
- Nachweis über das Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.01.2015),
- bei gewerblich genutzten Gebäuden eine Rechnung des Energieversorgers und ein Foto des Zählerschranks aus dem die Zählernummern ersichtlich sind,
- unterschriebene Information gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Original (für eine Antragstellung in Papierform siehe Downloads).
Hinweis: Ein unvollständig eingereichter Antrag gilt als zurückgezogen und findet keine Berücksichtigung, wenn er - nach Aufforderung - nicht innerhalb von 4 Wochen komplett vervollständigt wird.
Downloads
- Richtlinie zur Förderung von Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) und Batteriespeichersystem
- Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (Förderrichtlinien)
- Photovoltaik Fachunternehmerbescheinigung
- Inbetriebsetzungsprotokoll für Erzeugeranlagen und/oder Speicher nach VDE Anwendungsregel (Photovoltaik)
Ansprechpartner/in
Für die Bearbeitung eines Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag für 2023 (für eine Antragstellung in Papierform siehe Downloads),
- Schlussrechnung(en), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen (ein Original wird wieder zurückgereicht),
- formgebundene Bestätigung der ausführenden Fachunternehmung über die ordnungsgemäße Installation und sichere Inbetriebnahme der Anlagen gemäß gültiger Normen und Regelwerke (siehe Downloads Version "Stand Nov. 2022"; die Version "Stand Sept. 2020" wird soweit bis einschl. Installationsdatum 31.12.2022 akzeptiert),
- Inbetriebsetzungsprotokoll (nach VDE Anwendungsregel) der Fachunternehmung zur Übergabe an den Anlagen- und Netzbetreiber (siehe auch Downloads),
- Nachweis über das Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.01.2015),
- bei gewerblich genutzten Gebäuden eine Rechnung des Energieversorgers und ein Foto des Zählerschranks aus dem die Zählernummern ersichtlich sind,
- unterschriebene Information gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Original (für eine Antragstellung in Papierform siehe Downloads).
Hinweis: Ein unvollständig eingereichter Antrag gilt als zurückgezogen und findet keine Berücksichtigung, wenn er - nach Aufforderung - nicht innerhalb von 4 Wochen komplett vervollständigt wird.
Die Bewilligung ist gebührenfrei.
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Mona
Bahadorani
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