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Förderung von Photovoltaikanlagen und Batteriespeichersystemen
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Nach StädteRegionstagsbeschluss vom 09.12.2021 wurden für 2022 wieder Fördermittel bereit gestellt;
die Richtlinie wurde dazu modifiziert. Anträge nimmt ausschließlich
Altbau plus e.V., Aachen-Münchener-Platz 5, 52064 Aachen,
entgegen, der Interessenten gerne zur Beratung zur Verfügung steht,
unter Telefonnummer 0241-413888-10.
Berücksichtigung finden nur dort eingegangene, vollständige Anträge (notwendige Antragsunterlagen unten stehend).
Aufgrund der enormen Nachfrage nach allen drei städteregionseigenen Förderprogrammen kommt es bei der Bearbeitung von Anträgen zu Verzögerungen; es wird um Verständnis gebeten.
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Sie planen eine neue Photovoltaikanlage oder/und ein Batteriespeichersystem zu installieren?
In Ergänzung zur Richtlinie zur Förderung regenerativer Energien - Solaranlagen, Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Maßnahmen zur Effizienzverbesserung hat die Städteregion Aachen seit 2020 eine weitere, eigene Förderrichtlinie beschlossen, nach der auch die Installation von Photovoltaikanlagen sowie entsprechende Batteriespeichersysteme bezuschusst werden.
Sie gilt für alle förderfähigen Maßnahmen, ein Antrag auf Zuschuss muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
Zielsetzung der Richtlinie ist es, die Installation von Photovoltaikanlagen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten.
Förderfähig sind Photovoltaikanlagen an Wohn- und Gewerbebauten (die Wohnnutzung bei einem gewerblich genutzten Gebäude muss überwiegen) sowie an Vereinsgebäuden mit einer Leistung von mindestens 1 kWp bis höchstens 10 kWp. (Steckerfähige als auch gemietete/geleaste Photovoltaikanlagen sind jedoch von einer Förderung ausgeschlossen.)
Für die maßgeblichen Gebäude muss allerdings der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein.
Förderfähig sind auch stationäre Batteriespeichersysteme (diverser technischer Komponenten) ab 3 kWh - auch für bereits bestehende Photovoltaikanlagen.
Generell von einer Förderung ausgenommen sind Anlagen innerhalb des Stadtgebietes Aachen.
Kosten einer im Vorfeld durch die Verbraucherzentrale e.V. durchgeführten Energieberatung zu einer nach der Richtlinie förderfähigen Maßnahme werden auf Rechnungsnachweis ebenfalls zu 100 % bezuschusst.
Für weitere Informationen und zur Beratung steht Ihnen der Altbau plus e.V. unter Tel. 0241/413888-10 als auch die Verbraucherzentrale e.V. unter Tel. 02404/9032730 gerne zur Verfügung.
Gut zu wissen
Gebühren
Die Bewilligung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Für die Bearbeitung eines Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag im Original (siehe Downloads),
- Schlussrechnung im Original (wird wieder zurückgereicht),
- Bestätigung der ausführenden Fachunternehmung über die ordnungsgemäße Installation und sichere Inbetriebnahme der Anlagen gemäß gültiger Normen und Regelwerke im Original (siehe Downloads),
- Angaben zur installierten Leistung der Anlage und des Batteriesystems (durch Herstellerinformation, Produktdatenblättern zu Modulen und Wechselrichtern, Batteriesystem) einschließlich
- Nachweis über Einhaltung der technischen Vorgaben aus ICE 61215/EN 61215 bzw. UEC 61646/EN61646 und SLK II/EN61730 sowie
- Kopie des Inbetriebsetzungsprotokolls der Fachunternehmung zur Übergabe an den Netzbetreiber,
- Nachweis über das Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.01.2009),
- bei gewerblich genutzten Gebäuden einen Nachweis über die Aufteilung der Wohn- u. Gewerbenutzung in qm,
- unterschriebene Information gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Original (siehe Downloads).
Ansprechpartner/in
Für die Bearbeitung eines Antrages werden folgende Unterlagen benötigt:
- Antrag im Original (siehe Downloads),
- Schlussrechnung im Original (wird wieder zurückgereicht),
- Bestätigung der ausführenden Fachunternehmung über die ordnungsgemäße Installation und sichere Inbetriebnahme der Anlagen gemäß gültiger Normen und Regelwerke im Original (siehe Downloads),
- Angaben zur installierten Leistung der Anlage und des Batteriesystems (durch Herstellerinformation, Produktdatenblättern zu Modulen und Wechselrichtern, Batteriesystem) einschließlich
- Nachweis über Einhaltung der technischen Vorgaben aus ICE 61215/EN 61215 bzw. UEC 61646/EN61646 und SLK II/EN61730 sowie
- Kopie des Inbetriebsetzungsprotokolls der Fachunternehmung zur Übergabe an den Netzbetreiber,
- Nachweis über das Baujahr des Gebäudes (Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 01.01.2009),
- bei gewerblich genutzten Gebäuden einen Nachweis über die Aufteilung der Wohn- u. Gewerbenutzung in qm,
- unterschriebene Information gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung im Original (siehe Downloads).
Die Bewilligung ist gebührenfrei.
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Susanne
Drewes-Reinckens
A 1019
Frau
Preba
Demgenski
A 1013