CookiePortlet

Diese Webseite verwendet Cookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen einen optimalen Service zu bieten und auf Basis von Analysen unsere Webseiten weiter zu verbessern. Sie können selbst entscheiden, welche Cookies wir verwenden dürfen. Bitte beachten Sie, dass technisch notwendige Cookies gesetzt werden müssen, um den Betrieb der Webseiten sicherstellen zu können. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Sie können die Cookies unter Ihren Einstellungen anpassen.

Serviceportal StädteRegion Aachen

Suche

Hier können Sie nach Dienstleistungen, Mitarbeitenden und Einrichtungen suchen

BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Förderung - steckerfertige Photovoltaikanlagen

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 hat der Städteregionstag Aachen am 08.12.2022 beschlossen, in 2023 auch freiwillige Fördermittel für steckerfähige Photovoltaikanlagen bereitzustellen. Zu deren Vergabe hat der Städteregionstag am 30.03.2023 eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen, die die Modalitäten zur Antragsberechtigung, Förderhöhe, Antragstellung etc. regelt und seit Mai 2023 in Kraft getreten ist. Die Förderrichtlinie ist am Ende dieser Seite zur Einsicht bereitgestellt (siehe Downloads).

Eine förderfähige Anlage wird danach mit 200 EUR beschusst.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses werden auf dem Antragsportal - und nur dort - und ausschließlich elektronisch - entgegen genommen;  siehe weiter unten auf dieser Seite. Eine Anmeldung auf dem/einem anderen Serviceportal ist nicht erforderlich.

Alle Informationen finden Sie nachstehend, z.B. zum Richtlinientext, den notwendigen Antragsunterlagen.

(Tipp: denken Sie bei Ihrer Antragstellung daran, Vor- und Rückseite Ihres Ausweisdokumentes einzureichen; achten Sie auch darauf, dass Ihre Anlage tatsächlich auch im Marktstammregister als "in Betrieb" geführt wird).

Sie erhalten eine Bestätigung bei Eingang Ihres Antrags per Mail (bitte schauen Sie ggflls. auch in Ihren Spam-Ordner).

Bitte haben Sie Verständnis, dass es - aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen zu allen vier Förderprogrammen der Städteregion Aachen - bei der Bearbeitung zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden unter Tel. 0241-5198-6329 während der Servicezeit - Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr -  gerne zur Verfügung.

_________________________________________________________________________________________

Ziel der Förderung ist es, die Installation von mobilen Photovoltaikanlagen (im Nachfolgenden „Steckersolar“ genannt) in der StädteRegion Aachen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt die StädteRegion Aachen nach Maßgabe der Richtlinie Zuwendungen für Fördermaßnahmen im Geltungsbereich der StädteRegion Aachen; ausgenommen sind Anlagen, die im Gebiet der Stadt Aachen verwendet werden (die Stadt Aachen gewährt eine eigene Förderung nach eigener Richtlinie).

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen, ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht daher nicht.

Diese Förderung richtet sich an Mieter*innen oder Eigentümer*innen, die ihre Miet- oder Eigentumswohnung oder ihr Wohnhaus mit einer Steckersolar versehen haben.

Förderfähig sind dabei

  • der erstmalige Erwerb und die fachgerechte Installation (nach den jeweils gültigen Regeln der Technik)
  • von steckerfertigen Erzeugungsanlagen/Photovoltaik-Anlagen (sogenannte Plug-In-, Plug&Play Balkonkraftwerke, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen, Steckersolar)
  • mit einer Leistung bis zur jeweils gültigen Bagatellgrenze nach gemäß EU (VO) 2016/631

an Wohngebäuden (siehe Ziffer 2 der Förderrichtlinie).

Fördervoraussetzung ist u.a. (siehe Ziffer 4 der Richtlinie), dass der Antrag auf Zuwendung innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt.

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Dem elektronischen Antrag sind beizufügen/anzuhängen (zulässige Dateiformate - jpg, pdf und png -   werden akzeptiert):

  1. ein Ausweisdokument (bitte Vor- und Rückseite), aus dem Name und Wohnadresse des Antragstellenden hervorgehen,
  2. die Schlussrechnung(en), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen,
  3. ein Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug, Quittung),
  4. die vollständige Registrier-/Anmeldebestätigung (2 Seiten) der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur  und
  5. ein Foto der installierten Stecker-Photovoltaikanlage.

Nur vollständige Anträge können eingereicht werden (und Berücksichtigung finden).



Kontakt

Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen

Ansprechpartner/in

Förderung - steckerfertige Photovoltaikanlagen

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Haushaltsjahr 2023 hat der Städteregionstag Aachen am 08.12.2022 beschlossen, in 2023 auch freiwillige Fördermittel für steckerfähige Photovoltaikanlagen bereitzustellen. Zu deren Vergabe hat der Städteregionstag am 30.03.2023 eine entsprechende Förderrichtlinie beschlossen, die die Modalitäten zur Antragsberechtigung, Förderhöhe, Antragstellung etc. regelt und seit Mai 2023 in Kraft getreten ist. Die Förderrichtlinie ist am Ende dieser Seite zur Einsicht bereitgestellt (siehe Downloads).

Eine förderfähige Anlage wird danach mit 200 EUR beschusst.

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses werden auf dem Antragsportal - und nur dort - und ausschließlich elektronisch - entgegen genommen;  siehe weiter unten auf dieser Seite. Eine Anmeldung auf dem/einem anderen Serviceportal ist nicht erforderlich.

Alle Informationen finden Sie nachstehend, z.B. zum Richtlinientext, den notwendigen Antragsunterlagen.

(Tipp: denken Sie bei Ihrer Antragstellung daran, Vor- und Rückseite Ihres Ausweisdokumentes einzureichen; achten Sie auch darauf, dass Ihre Anlage tatsächlich auch im Marktstammregister als "in Betrieb" geführt wird).

Sie erhalten eine Bestätigung bei Eingang Ihres Antrags per Mail (bitte schauen Sie ggflls. auch in Ihren Spam-Ordner).

Bitte haben Sie Verständnis, dass es - aufgrund der zahlreichen Anträge und Nachfragen zu allen vier Förderprogrammen der Städteregion Aachen - bei der Bearbeitung zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen kommt.

Bei Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden unter Tel. 0241-5198-6329 während der Servicezeit - Donnerstag von 8 Uhr bis 12 Uhr -  gerne zur Verfügung.

_________________________________________________________________________________________

Ziel der Förderung ist es, die Installation von mobilen Photovoltaikanlagen (im Nachfolgenden „Steckersolar“ genannt) in der StädteRegion Aachen zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten. Um dieses Ziel zu erreichen, gewährt die StädteRegion Aachen nach Maßgabe der Richtlinie Zuwendungen für Fördermaßnahmen im Geltungsbereich der StädteRegion Aachen; ausgenommen sind Anlagen, die im Gebiet der Stadt Aachen verwendet werden (die Stadt Aachen gewährt eine eigene Förderung nach eigener Richtlinie).

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung der StädteRegion Aachen, ein Rechtsanspruch auf eine Zuwendung besteht daher nicht.

Diese Förderung richtet sich an Mieter*innen oder Eigentümer*innen, die ihre Miet- oder Eigentumswohnung oder ihr Wohnhaus mit einer Steckersolar versehen haben.

Förderfähig sind dabei

  • der erstmalige Erwerb und die fachgerechte Installation (nach den jeweils gültigen Regeln der Technik)
  • von steckerfertigen Erzeugungsanlagen/Photovoltaik-Anlagen (sogenannte Plug-In-, Plug&Play Balkonkraftwerke, Mini-PV- oder Balkon-PV-Anlagen, Steckersolar)
  • mit einer Leistung bis zur jeweils gültigen Bagatellgrenze nach gemäß EU (VO) 2016/631

an Wohngebäuden (siehe Ziffer 2 der Förderrichtlinie).

Fördervoraussetzung ist u.a. (siehe Ziffer 4 der Richtlinie), dass der Antrag auf Zuwendung innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgt.

Dem elektronischen Antrag sind beizufügen/anzuhängen (zulässige Dateiformate - jpg, pdf und png -   werden akzeptiert):

  1. ein Ausweisdokument (bitte Vor- und Rückseite), aus dem Name und Wohnadresse des Antragstellenden hervorgehen,
  2. die Schlussrechnung(en), aus der/denen die förderrechtlich relevanten Daten hervorgehen,
  3. ein Zahlungsbeleg (z.B. Kontoauszug, Quittung),
  4. die vollständige Registrier-/Anmeldebestätigung (2 Seiten) der „steckerfähigen Erzeugungsanlage“ beim Marktstammregister der Bundesnetzagentur  und
  5. ein Foto der installierten Stecker-Photovoltaikanlage.

Nur vollständige Anträge können eingereicht werden (und Berücksichtigung finden).

Förderung, steckerfähige Photovoltaikanlagen, Fotovoltaikanlagen, Plug-In-Balkonkraftwerke, Plug&Play Balkonkraftwerke, Balkonkraftwerk, MiniPV-Anlage, Balkon-PV-Anlage, Steckersolar, Steckeranlagen Balkon, PV-Anlagen, Balkonsolar, Balkonmodul, Stecker-Solarmodul, Stecker, steckerfertig, PV, Solarmodul https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/690240/show
Wohnraumförderung
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Frau

Mona

Bahadorani

1019

+49 241 5198-6329
foerderrichtlinien@staedteregion-aachen.de