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Bauantrag – Analoges Baugenehmigungsverfahren

Das Baugenehmigungsverfahren ist als Teil des Bauordnungsrechts in der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt.

Eine Baugenehmigung ist nach diesen Vorschriften grundsätzlich erforderlich bei

  • der Errichtung,
  • der Änderung und
  • der Nutzungsänderung

von Anlagen (vgl. § 60 BauO NRW).

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in den §§ 61, 62, 63, 78 und 79 BauO NRW gelistet.

Informieren Sie sich möglichst frühzeitig bei der Bauaufsicht, ob Ihr geplantes Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist bzw. welches Verfahren für Ihr geplantes Bauvorhaben durchzuführen ist:

Das Vereinfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW ist das Regelverfahren. Es wird für die Errichtung und Änderung sowie für Nutzungsänderungen von Vorhaben mit Ausnahme von großen Sonderbauten durchgeführt.

Ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von großen Sonderbauten durchgeführt. Es werden alle öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften geprüft.

Sollen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehrere Gebäude in sehr ähnlicher Art (serielle Bauvorhaben) errichtet werden, besteht die Möglichkeit einer referentiellen Baugenehmigung nach § 66 Abs. 5 BauO NRW.


Mit baugenehmigungsungspflichtigen Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung schriftlich erteilt worden ist.


Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Monschau:

  • Gemarkung Konzen:       Herr Esklavon
  • Übrige Gemarkungen:    Frau Strauch

Roetgen:                                      Frau Heinrichs

Simmerath:

  • Gemarkung Lammersdorf:                                                       Frau Heinrichs
  • Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid:      Herr Paustenbach
  • Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch:                  Frau Sistenich

Onlinedienstleistungen

Gut zu wissen


Benötigte Unterlagen

Antragsvordrucke (neu seit 21.01.2022):

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.

Die Bauberatung leistet hier gerne Hilfestellung.



Onlinedienstleistungen


Bauantrag – Analoges Baugenehmigungsverfahren

Das Baugenehmigungsverfahren ist als Teil des Bauordnungsrechts in der Landesbauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) geregelt.

Eine Baugenehmigung ist nach diesen Vorschriften grundsätzlich erforderlich bei

  • der Errichtung,
  • der Änderung und
  • der Nutzungsänderung

von Anlagen (vgl. § 60 BauO NRW).

Ausnahmen von der Genehmigungspflicht sind in den §§ 61, 62, 63, 78 und 79 BauO NRW gelistet.

Informieren Sie sich möglichst frühzeitig bei der Bauaufsicht, ob Ihr geplantes Bauvorhaben baugenehmigungspflichtig ist bzw. welches Verfahren für Ihr geplantes Bauvorhaben durchzuführen ist:

Das Vereinfache Baugenehmigungsverfahren nach § 64 BauO NRW ist das Regelverfahren. Es wird für die Errichtung und Änderung sowie für Nutzungsänderungen von Vorhaben mit Ausnahme von großen Sonderbauten durchgeführt.

Ein Baugenehmigungsverfahren nach § 65 BauO NRW wird für die Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderung von großen Sonderbauten durchgeführt. Es werden alle öffentlich-rechtlichen Bauvorschriften geprüft.

Sollen im Geltungsbereich eines Bebauungsplans mehrere Gebäude in sehr ähnlicher Art (serielle Bauvorhaben) errichtet werden, besteht die Möglichkeit einer referentiellen Baugenehmigung nach § 66 Abs. 5 BauO NRW.


Mit baugenehmigungsungspflichtigen Bauarbeiten darf erst begonnen werden, wenn die Baugenehmigung schriftlich erteilt worden ist.


Für Fragen stehen Ihnen die folgenden Sachbearbeiter_innen gerne zur Beratung zur Verfügung.

Monschau:

  • Gemarkung Konzen:       Herr Esklavon
  • Übrige Gemarkungen:    Frau Strauch

Roetgen:                                      Frau Heinrichs

Simmerath:

  • Gemarkung Lammersdorf:                                                       Frau Heinrichs
  • Gemarkungen Simmerath, Kesternich, Eicherscheid:      Herr Paustenbach
  • Gemarkungen Rurberg, Steckenborn, Strauch:                  Frau Sistenich

Antragsvordrucke (neu seit 21.01.2022):

Dem Bauantrag sind alle für die Beurteilung des Bauvorhabens erforderlichen Bauvorlagen beizufügen. Die Bauvorlagen und deren Inhalte sind in der BauO NRW und vor allem in der Bauprüfverordnung NRW im Detail beschrieben.

Die Bauberatung leistet hier gerne Hilfestellung.

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Bauaufsicht
Zollernstraße 10 52070 Aachen
Telefon +49 241 5198-6301
Fax +49 241 5198-80630

Herr

Oliver

Esklavon

+49 241 5198-6336
oliver.esklavon@staedteregion-aachen.de

Frau

Hiltrud

Heinrichs

A 1007

+49 241 5198-6332
hiltrud.heinrichs@staedteregion-aachen.de

Herr

Reiner

Paustenbach

A 1005

+49 241 5198-6338
reiner.paustenbach@staedteregion-aachen.de

Frau

Nina

Sistenich

A 1006

+49 241 5198-6339
nina.sistenich@staedteregion-aachen.de

Frau

Claudia

Strauch

A 1005

+49 241 5198-6337
claudia.strauch@staedteregion-aachen.de