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Begleitetes Fahren ab 17 (Erstantrag)
Das „begleitete Fahren mit 17“ eröffnet den 17-jährigen Jugendlichen bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies soll durch Sammlung von Erfahrung zur Minderung der Unfallbelastung der jungen Fahrer beitragen. Die Ausbildung in der Fahrschule darf ab einem Alter von 16 ½ Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei-, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-Jährigen keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, welche im Inland und in Österreich gültig ist. In der Prüfungsbescheinigung sind die Namen der zugelassen Begleitpersonen vermerkt.
Voraussetzung für die Begleitpersonen:
- Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Begleitperson muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B/BE oder der alten Klasse 3 sein.
- Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
Onlinedienstleistungen
Gut zu wissen
Gebühren
43,40 € Antragstellung
+ 7,70 € Prüfbescheinigung
+ 10,30 € Auskunft Fahreignungsregister/Mitteilung Zentrales Fahrerlaubnisregister je Begleitperson
Benötigte Unterlagen
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- Fahrschulanmeldung,
- ein Lichtbild, (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle bei den Klassen,
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
- gültige Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter,
- Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen,
- Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren mit 17“, Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
- Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren mit 17“, Anlage 2 (Zustimmung der Begleitpersonen)
Onlinedienstleistungen
Kontakt
Bürgerservice Führerschein52146 Würselen
Das „begleitete Fahren mit 17“ eröffnet den 17-jährigen Jugendlichen bis zu ihrem 18. Lebensjahr mit einer Begleitperson ein Kraftfahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Dies soll durch Sammlung von Erfahrung zur Minderung der Unfallbelastung der jungen Fahrer beitragen. Die Ausbildung in der Fahrschule darf ab einem Alter von 16 ½ Jahren begonnen werden. Die theoretische Prüfung darf drei-, die praktische Prüfung einen Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung erhalten die 17-Jährigen keinen Führerschein, sondern eine Prüfungsbescheinigung, welche im Inland und in Österreich gültig ist. In der Prüfungsbescheinigung sind die Namen der zugelassen Begleitpersonen vermerkt.
Voraussetzung für die Begleitpersonen:
- Die Begleitperson muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Die Begleitperson muss mindestens seit 5 Jahren ununterbrochen im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klassen B/BE oder der alten Klasse 3 sein.
- Die Begleitperson darf zum Zeitpunkt der Beantragung der Fahrerlaubnis im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein.
Die Antragstellung muss persönlich erfolgen.
- gültiger Personalausweis, Reisepass oder anderes gültiges Ausweisdokument (z. B. Aufenthaltstitel),
- Fahrschulanmeldung,
- ein Lichtbild, (35 x 45 mm ohne Rand), Frontalaufnahme ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen (biometrisches Foto),
- Sehtestbescheinigung einer amtlich anerkannten Sehteststelle bei den Klassen,
- Bescheinigung über die Ausbildung in Erster Hilfe (neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten),
- gültige Ausweisdokumente der gesetzlichen Vertreter,
- Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen,
- Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren mit 17“, Anlage 1 (Zustimmung der gesetzlichen Vertreter)
- Beiblatt zum Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis „Begleitetes Fahren mit 17“, Anlage 2 (Zustimmung der Begleitpersonen)