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Handwerkerparkausweise
Ausstellung der Handwerker-Parkausweise
Das Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW) hat die Regeln für den Handwerkerparkausweis verändert. Die StädteRegion Aachen gibt mit Beginn des Jahres 2018 auf Antrag die neuen Parkausweise an diejenigen Handwerksbetriebe aus, die ihren offiziellen Betriebssitz in den Kommunen Monschau, Roetgen oder Simmerath haben oder die nachweislich dort tätig sind.
Die Handwerkerparkausweise berechtigen zum Parken in folgenden Bereichen
- im eingeschränkten Halteverbot/in Halteverbotszonen (Verkehrszeichen 286 und 290 StVO)
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer und
- auf Bewohnerparkplätzen (Verkehrszeichen 286/314 StVO mit Zusatzzeichen)
soweit und solange dies mangels anderer geeigneter Parkmöglichkeiten zur Durchführung von Handwerkerarbeiten notwendig ist.
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Gut zu wissen
Voraussetzungen
- Antragsberechtigt sind nur Handwerker und handwerksähnliche Betriebe, die in der Handwerksordnung aufgeführt sind.
- Es dürfen in einen Handwerkerparkausweis maximal fünf Fahrzeuge eingetragen werden, wobei der Handwerkerparkausweis nur im Original bei einem Fahrzeug benutzt werden darf. Bei gleichzeitiger Benutzung mehrerer Fahrzeuge ist für jedes Fahrzeug ein eigener Handwerkerparkausweis erforderlich.
- Bei allen Fahrzeugen muss es sich um Service- oder Werkstattwagen handeln, die geeignet sind, großes und schweres Gerät oder umfangreiches Material zu transportieren. Ausschließlich privat genutzte Fahrzeuge sind von der Erteilung einer Ausnahmegenehmigung ausgeschlossen. Im Zweifel und auf Verlangen ist der Behörde das Fahrzeug vorzuführen.
- Jedes Fahrzeug muss auf beiden Fahrzeuglängsseiten mit deutlich lesbarer, fester Firmenaufschrift (mind. DIN A4) versehen sein.
- Die Ausnahmegenehmigung bezieht sich nur auf das für die Ausübung des Gewerbes notwendige Parken von Fahrzeugen. Die Genehmigung gilt nicht zum Parken im Umfeld von 300 m zum Betriebssitz.
Gebühren
- Ausweis für Monschau, Roetgen oder Simmerath (30,00 EUR)
- Ausweis für Regierungsbezirk Köln (180,00 EUR)
- Ausweis für NRW (300,00 EUR)
Die Handwerkerparkausweise können bei der StädteRegion für die oben genannten Geltungsbereiche beantragt werden
Benötigte Unterlagen
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
- ausgefülltes Formular "Handwerkerparkausweis"
- Kopie der Handwerks- bzw. Gewerbekarte
- Kopien der Kraftfahrzeugscheine aller Fahrzeuge.
- Fotos aller Fahrzeuge