Ausnahmegenehmigungen von bestehenden Verkehrsverboten gemäß § 46 StVO
Beschreibung
Voraussetzung:
Lieferverkehr, Entsorgungs- bzw. Recyclingfirmen, die zur Ausführung ihrer Aufträge entgegen der bestehenden Verbote und Beschränkungen (z. B. Tonnagebegrenzungen) öffentlichen Verkehrsgrund in Anspruch nehmen müssen.
Folgende Unterlagen sind beizufügen:
Einreichen des Formulars "Ausnahme Hindernisse im Straßenraum" mit einer Begründung, warum Ausnahmegenehmigung benötigt wird.
A 61
Zuständige Einrichtungen
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Kreisstraßen und Verkehrslenkung
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 16
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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