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Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Modernisierung (Eigenheim oder Eigentumswohnung)

Die Fördermittel für 2023 sind ausgeschöpft!

Voraussichtlich im März 2024 werden die Fördervorschriften für 2024 modifiziert und neue Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, so dass auch dann erst wieder rechtssichere Beratungen/Bewilligungen möglich wären.

 

Beratungstermine können daher auch erst ab Mitte März angeboten werden. 

Vorsorglich wird auch jetzt schon darauf hinweisen, dass - aufgrund der starken Nachfrage nach öffentlichen Förderdarlehen - bei der Beantwortungen von Anfragen erhebliche zeitliche Verzögerungen zu erwarten sind.

____________________________________________

 

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die

  1. den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen,
  2. die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  3. Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
  4. die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
  5. den Schutz vor Einbruch verbessern,
  6. bestehenden Wohnraum ändern und
  7. ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Förderfähig sind auch das Erweitern von selbstgenutzten Eigenheimen zur Sicherstellung einer angemessenen Wohnraumversorgung. 

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW

a) nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder

b) um bis zu 40 Prozent übersteigt (Einkommensgruppe B).

Nutzen Sie dazu den Chancenrechner der NRW Bank.

Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ändern sich die Ver-hältnisse bis zur Bewilligung zu Gunsten der Antragstellerin oder des Antragstellers, dürfen die günstigeren Verhältnisse zugrunde gelegt werden.

Eine Förderung ist u.a. nur zulässig, wenn die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten (nach qualifizierter Kostenaufstellung, Kostenvoranschlägen oder Gutachten), höchstens 200.000 € pro geförderter Eigentumswohnung/Eigenheim. Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.


Kumulation:

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen für förderfähige Maßnahmen ist zulässig. Zur Gesamtfinanzierung vorgesehene Zuschüsse aus anderen Förderungen werden bei der Darlehensberechnung in Abzug gebracht. Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen. Ein Eigenanteil ist im Übrigen nicht erforderlich!


Förderkonditionen:

Genaue Angaben hierzu finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen - RL Mod 2023.

 

Für Beratungen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden während der Servicezeit (nur mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr) telefonisch unter 0241-5198-6329 sehr gerne zur Verfügung.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Nutzen Sie vorab dazu

  1. den Chancenprüfer der NRW Bank ( www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/ ) und
  2. halten alle entsprechenden Angaben und Unterlagen nach der "Checkliste Alles dabei?" bereits (siehe unten).

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen und Angaben keine Aussage zu einer evtl. Förderfähigkeit getroffen werden kann und auch keine Beratungstermine vergeben werden.

 

Hinweis zu Förderausschlüsse:

Nicht förderfähig sind u.a.,

  • Baumaßnahmen, mit deren Ausführung bereits vor Erteilung der Förderzusage begonnen worden ist (Ausnahmen u.U. möglich),
  • wenn der Wohnraum seit weniger als fünf Jahren bezugsfertig ist,
  • die am Baugrundstück vor der Durchführung der Maßnahmen dinglich gesicherten Verbindlichkeiten (Darlehensrestschuld) den Wert des Baugrundstücks einschließlich der verwendeten Gebäudeteile überschreiten (dies gilt nicht, wenn das beantragte Förderdarlehen weniger als 15 000 Euro beträgt oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum gewährt wird),
  • ein Bergschadensverzicht vernbart ist (Ausnahmen u.U. möglich),
  • so viel eigenes Vermögen für die Finanzierung  eingesetzt werden kann, dass eine weitergehende Wohnkostenentlastung durch Gewährung von Fördermitteln unbillig erscheint.

Gut zu wissen


Gebühren

Der Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenshöhe, jedoch mindestens 60 EUR).

Bei Rücknahme oder auch Ablehnung/Versagung eines Antrages wird eine entsprechend ermäßigte Gebühr erhoben (Gebührengesetz NRW).


Benötigte Unterlagen

  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich der dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Qualifizierte Kostenaufstellungen, Kostenvoranschläge oder Gutachten zu den beabsichtigten Maßnahmen
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden bedarfsgerecht nachgefordert.




Kontakt

Wohnraumförderung
Zollernstraße 10
52070 Aachen
Wohnraumförderung - selbstgenutztes Wohneigentum - Modernisierung (Eigenheim oder Eigentumswohnung)

Die Fördermittel für 2023 sind ausgeschöpft!

Voraussichtlich im März 2024 werden die Fördervorschriften für 2024 modifiziert und neue Fördermittel zur Verfügung gestellt werden, so dass auch dann erst wieder rechtssichere Beratungen/Bewilligungen möglich wären.

 

Beratungstermine können daher auch erst ab Mitte März angeboten werden. 

Vorsorglich wird auch jetzt schon darauf hinweisen, dass - aufgrund der starken Nachfrage nach öffentlichen Förderdarlehen - bei der Beantwortungen von Anfragen erhebliche zeitliche Verzögerungen zu erwarten sind.

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Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle baulichen Modernisierungsmaßnahmen in und an bestehenden Eigenheimen und Eigentumswohnungen, die

  1. den Gebrauchswert von Wohnraum oder Wohngebäuden nachhaltig erhöhen,
  2. die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern,
  3. Barrieren im bestehenden Wohnraum reduzieren,
  4. die Energieeffizienz von Wohngebäuden erhöhen,
  5. den Schutz vor Einbruch verbessern,
  6. bestehenden Wohnraum ändern und
  7. ein attraktiv gestaltetes und sicheres Wohnumfeld schaffen.

Förderfähig sind auch das Erweitern von selbstgenutzten Eigenheimen zur Sicherstellung einer angemessenen Wohnraumversorgung. 

 

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Haushalte, deren anrechenbares Einkommen die Einkommensgrenze nach § 13 Absatz 1 WFNG NRW

a) nicht übersteigt (Einkommensgruppe A) oder

b) um bis zu 40 Prozent übersteigt (Einkommensgruppe B).

Nutzen Sie dazu den Chancenrechner der NRW Bank.

Maßgebend sind die Verhältnisse zum Zeitpunkt der Antragstellung. Ändern sich die Ver-hältnisse bis zur Bewilligung zu Gunsten der Antragstellerin oder des Antragstellers, dürfen die günstigeren Verhältnisse zugrunde gelegt werden.

Eine Förderung ist u.a. nur zulässig, wenn die Belastung die wirtschaftliche Existenzgrundlage nicht gefährdet. Die Tragbarkeit muss auf Dauer gesichert erscheinen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung erfolgt mit Darlehen bis zu 100 % der förderfähigen Bau- und Baunebenkosten (nach qualifizierter Kostenaufstellung, Kostenvoranschlägen oder Gutachten), höchstens 200.000 € pro geförderter Eigentumswohnung/Eigenheim. Instandsetzungsmaßnahmen aufgrund der Modernisierung sowie allgemeine Instandsetzungsmaßnahmen sind förderfähig, soweit sie mit der Modernisierung durchgeführt werden und nicht den überwiegenden Teil der Kosten aller Baumaßnahmen ausmachen.


Kumulation:

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Fördermitteln aus anderen Programmen für förderfähige Maßnahmen ist zulässig. Zur Gesamtfinanzierung vorgesehene Zuschüsse aus anderen Förderungen werden bei der Darlehensberechnung in Abzug gebracht. Insgesamt darf die Summe der Fördermittel die Gesamtkosten nicht übersteigen. Ein Eigenanteil ist im Übrigen nicht erforderlich!


Förderkonditionen:

Genaue Angaben hierzu finden Sie in der Richtlinie zur Förderung der Modernisierung von Wohnraum im Land Nordrhein-Westfalen - RL Mod 2023.

 

Für Beratungen stehen Ihnen die Sachbearbeitenden während der Servicezeit (nur mittwochs von 8 Uhr bis 12 Uhr und von 14 Uhr bis 17 Uhr) telefonisch unter 0241-5198-6329 sehr gerne zur Verfügung.

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.

Nutzen Sie vorab dazu

  1. den Chancenprüfer der NRW Bank ( www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/ ) und
  2. halten alle entsprechenden Angaben und Unterlagen nach der "Checkliste Alles dabei?" bereits (siehe unten).

Bitte haben Sie Verständnis, dass ohne diese Unterlagen und Angaben keine Aussage zu einer evtl. Förderfähigkeit getroffen werden kann und auch keine Beratungstermine vergeben werden.

 

Hinweis zu Förderausschlüsse:

Nicht förderfähig sind u.a.,

  • Baumaßnahmen, mit deren Ausführung bereits vor Erteilung der Förderzusage begonnen worden ist (Ausnahmen u.U. möglich),
  • wenn der Wohnraum seit weniger als fünf Jahren bezugsfertig ist,
  • die am Baugrundstück vor der Durchführung der Maßnahmen dinglich gesicherten Verbindlichkeiten (Darlehensrestschuld) den Wert des Baugrundstücks einschließlich der verwendeten Gebäudeteile überschreiten (dies gilt nicht, wenn das beantragte Förderdarlehen weniger als 15 000 Euro beträgt oder in unmittelbarem zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von selbst genutztem Wohneigentum gewährt wird),
  • ein Bergschadensverzicht vernbart ist (Ausnahmen u.U. möglich),
  • so viel eigenes Vermögen für die Finanzierung  eingesetzt werden kann, dass eine weitergehende Wohnkostenentlastung durch Gewährung von Fördermitteln unbillig erscheint.
  • Der Förderantrag ist unter Verwendung des vorgeschriebenen Antragsformulars einschließlich der dort aufgeführten Anlagen einzureichen.
  • Qualifizierte Kostenaufstellungen, Kostenvoranschläge oder Gutachten zu den beabsichtigten Maßnahmen
  • Informationen gemäß Artikel 13 Datenschutzgrundverordnung (siehe Downloads)
  • Weitere Unterlagen werden bedarfsgerecht nachgefordert.

Der Bewilligungsbescheid ist gebührenpflichtig (0,4 % der Darlehenshöhe, jedoch mindestens 60 EUR).

Bei Rücknahme oder auch Ablehnung/Versagung eines Antrages wird eine entsprechend ermäßigte Gebühr erhoben (Gebührengesetz NRW).

Förderprogramme soziale Wohnraumförderung, zinsgünstige Darlehen für den sozialen Wohnungsbau, öffentliche Mittel, öffentliche Wohnraumförderung, Eigentumswohnung, Eigenheim, Modernisierung, Hausmodernisierung, Hauskauf, Neubau Haus https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/10996/show
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Stefanie

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