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BIS: Templatebasierte Anzeige (alt)

 

Abfallrechtliche Anzeigenbestätigung

Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler von Abfällen aus Privathaushalten der Städteregion Aachen (speziell Altpapier, Alttextilien und Altmetalle) müssen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 KrWG rechtzeitig vor Sammlungsbeginn der zuständigen Behörde in Form einer Anzeige mitteilen. Diese Anzeige muss zusätzlich zur Anzeige nach § 53 KrWG erfolgen.

Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Sammlung in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen durchgeführt werden soll.

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Gut zu wissen


Gebühren

Die Bestätigung der Anzeige nach § 18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Bestätigung der Anzeige nach §  18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand, sie beträgt jedoch mindestens 50,- Euro.


Benötigte Unterlagen

Die benötigten Unterlagen für die Anzeige sind aus dem beigefügten Merkblatt und den Anzeigeformularen zu entnehmen. Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.



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Kontakt

Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20
52070 Aachen
Abfallrechtliche Anzeigenbestätigung

Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler von Abfällen aus Privathaushalten der Städteregion Aachen (speziell Altpapier, Alttextilien und Altmetalle) müssen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 KrWG rechtzeitig vor Sammlungsbeginn der zuständigen Behörde in Form einer Anzeige mitteilen. Diese Anzeige muss zusätzlich zur Anzeige nach § 53 KrWG erfolgen.

Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Sammlung in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen durchgeführt werden soll.

Die benötigten Unterlagen für die Anzeige sind aus dem beigefügten Merkblatt und den Anzeigeformularen zu entnehmen. Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.

Die Bestätigung der Anzeige nach § 18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Bestätigung der Anzeige nach §  18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand, sie beträgt jedoch mindestens 50,- Euro.

Altkleider, Altpapier, Schrott, Altmetall, Elektroschrott, §53, §18, §55, A-Schilder, Sammler, Beförderer, Händler, Makler von Abfällen Abfall, Transport von Abfall https://bportal.staedteregion-aachen.de:443/staedteregion-a-z/-/egov-bis-detail/dienstleistung/11289/show
Betrieblicher Umweltschutz
Zollernstraße 20 52070 Aachen

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Kubitza

F 330

+49 241 5198-7064
angela.kubitza@staedteregion-aachen.de

Herr

Mirko

Rühr

F 330

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mirko.ruehr@staedteregion-aachen.de