Abfallrechtliche Anzeigenbestätigung
Beschreibung
Gewerbliche oder gemeinnützige Sammler von Abfällen aus Privathaushalten der Städteregion Aachen (speziell Altpapier, Alttextilien und Altmetalle) müssen ihre Tätigkeit auf der Grundlage des § 18 Absatz 1 KrWG rechtzeitig vor Sammlungsbeginn der zuständigen Behörde in Form einer Anzeige mitteilen. Diese Anzeige muss zusätzlich zur Anzeige nach § 53 KrWG erfolgen.
Zuständige Behörde ist die Städteregion Aachen, wenn die Sammlung in einer regionsangehörigen Kommune mit Ausnahme der Stadt Aachen durchgeführt werden soll.
A 70.2
Die benötigten Unterlagen für die Anzeige sind aus dem beigefügten Merkblatt und den Anzeigeformularen zu entnehmen. Die Anzeige ist in 2-facher Ausfertigung bei mir einzureichen.
Die Bestätigung der Anzeige nach § 18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Bestätigung der Anzeige nach § 18 KrWG ist gebührenpflichtig. Die Gebühr richtet sich nach dem Arbeitsaufwand, sie beträgt jedoch mindestens 50,- Euro.
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Zuständige Einrichtungen
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Betrieblicher Umweltschutz
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 20
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Telefon: +49 241 5198-7062