Häusliche Hilfen zur Pflege (Pflegesachleistung)
Beschreibung
Pflegebedürftige der Pflegegrade 2,3,4, und 5 haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen und pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie auf Hilfen der Haushaltsführung. Ebenfalls umfasst der Anspruch die pflegefachliche Anleitung von Pflegebedürftigen und Pflegepersonen. Auch können Betreuungs- und Entlastungsleistungen durch Unterstützungsangebote im Sinne des § 45 a SGB XI in Anspruch genommen werden.
A 50.5
Zuständige Einrichtungen
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Häusliche und teilstationäre Leistungen
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- Straße: Zollernstraße Hausnummer: 10
- PLZ: 52070 Ort: Aachen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Position: Stv. Arbeitsgruppenleitung
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Telefon: +49 241 5198-5007
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Telefon: +49 241 5198-5021